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   BSG - B 12 KR 7/15 R   

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BSG - B 12 KR 7/15 R (https://dejure.org/9999,99177)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Versorgungswerk der Presse: Keine Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Versorgungswerk der Presse: Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen?

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 2/16 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von vom Versorgungswerk der Presse zu

    Auszug aus BSG - B 12 KR 7/15 R
    Dies hat heute der 12. Senat des Bundessozialgerichts durch Urteil entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 2/16 R; in dem zweiten Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen B 12 KR 7/15 R haben die Beteiligten einen Vergleich geschlossen).
  • SG Nürnberg, 19.05.2017 - S 16 R 715/16

    Fehlende Eingliederung von selbständigen Palliativärzten in einen

    Dies ist jedoch der Struktur des Leistungserbringungsrechts geschuldet (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.03.2017, Az.: B 12 KR 7/15 R - zitiert nach juris), weshalb hieraus nicht auf eine abhängige Beschäftigung geschlossen werden kann.

    Dass im Rahmen des Behandlungskonzeptes öffentlichrechtliche Vorgaben zu beachten sind bzw. der SAPV, auf die/den auch in den Honorarverträgen Bezug genommen wird, begründet weder eine Weisungsgebundenheit, noch eine abhängige Beschäftigung (vgl.: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2015, Az.: L 1 KR 105/13 m.V.a. Bundessozialgericht, Urteil vom 25.04.2012, Az.: B 12 KR 24/10 R; vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 31.03.2017, Az.: B 12 KR 7/15 R - jeweils zitiert nach juris).

    (vgl. auch: Bundessozialgericht, Urteil vom 31.03.2017, Az.: B 12 KR 7/15 R - zitiert nach juris).

    Bereits die Art der Tätigkeit erfordert keinen gesteigerten Kapitaleinsatz (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.03.2017, Az.: B 12 KR 7/15 R, Rn. 42 f. - zitiert nach juris).

    Dass nach festen Stundensätzen vergütet wird, ist -insbesondere im Dienstleistungssektor ebenfalls kein Merkmal für eine abhängige Beschäftigung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.03.2017, Az.: B 12 KR 7/15 R, Rn. 48 - zitiert nach juris).

    Ebenso nicht entscheidend ist die Frage, ob die Beigeladenen 1.) bis 6.) für die konkrete Tätigkeit als Palliativmediziner eine eigene Betriebsstätte aufrechterhalten (Bundessozialgericht, Urteil vom 31.03.2017, Az.: B 12 KR 7/15 R, Rn. 44 - zitiert nach juris).

  • BSG, 07.07.2020 - B 12 KR 18/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsverfahren - Fortsetzung des Verfahrens

    Im anschließenden Revisionsverfahren (B 12 KR 7/15 R) haben die Beteiligten am 10.10.2017 in der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat "zur Beendigung des Rechtsstreits" folgenden "Vergleich" geschlossen:.

    Der Kläger hat mit Schreiben vom 4.10.2018 den Vergleich vom 10.10.2017 angefochten und mit Schriftsatz vom 19.10.2018 die Fortsetzung des Revisionsverfahrens B 12 KR 7/15 R beantragt.

  • BSG, 04.02.2016 - B 12 KR 115/15 B
    Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bereits ein Revisionsverfahren bei dem Senat anhängig ist zu der Frage, ob eine Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk der Presse, die ebenfalls auf einem Vertrag über eine Einmalzahlung mit Sofortrentenberechtigung beruhte, eine Rente der betrieblichen Altersversorgung darstellt, die der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt (Az B 12 KR 7/15 R).
  • BSG, 26.03.2019 - B 12 R 47/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als ambulante

    Die Beschwerdeführerin behauptet sinngemäß, dass das der Klägerin im streitigen Zeitraum gezahlte Stundenhonorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines abhängig Beschäftigten gelegen habe und deshalb ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit darstelle (vgl BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 KR 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30), weil es höher als die einschlägigen Tariflöhne gewesen sei.
  • LSG Hessen, 10.11.2022 - L 8 BA 43/21
    Ob jemand abhängig beschäftigt ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen jüngst BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R, Rn. 16 juris, Urteil vom 31. März 2017, B 12 KR 7/15 R, Rn. 21 juris, Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R, Rn. 15 juris = BSGE 111, 257-268, Urteile des Hessischen Landessozialgerichts - HLSG - vom 25. Januar 2018, L 8 KR 399/15 und 26. April 2018, L 8 KR 170/15).
  • SG Frankfurt/Main, 14.04.2021 - S 14 BA 8/19
    Ob jemand abhängig beschäftigt ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen jüngst BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R, Rn. 16 juris, Urteil vom 31. März 2017, B 12 KR 7/15 R, Rn. 21 juris, Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R, Rn. 15 juris = BSGE 111, 257-268, Urteile des Hessischen Landessozialgerichts - HLSG - vom 25. Januar 2018, L 8 KR 399/15 und 26. April 2018, L 8 KR 170/15).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 3 BA 76/18

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Ob jemand im Verhältnis zu einem anderen abhängig beschäftigt ist, richtet sich - ausgehend von den genannten Umständen - nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 KR 7/15 R -, juris; BSG, Urteil vom 28. September 2011, ebenda).
  • LSG Hessen, 10.11.2022 - L 8 BA 44/21
    Ob jemand abhängig beschäftigt ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen jüngst BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R, Rn. 16 juris, Urteil vom 31. März 2017, B 12 KR 7/15 R, Rn. 21 juris, Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R, Rn. 15 juris = BSGE 111, 257-268, Urteile des Hessischen Landessozialgerichts - HLSG - vom 25. Januar 2018, L 8 KR 399/15 und 26. April 2018, L 8 KR 170/15).
  • SG Köln, 06.05.2019 - S 4 R 896/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann ein deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vereinbartes Honorar Selbstständigkeit indizieren und ist in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden (Urteil vom 31.03.2017 - B 12 KR 7/15 R, Rn. 50 bei Juris).
  • SG Koblenz, 06.09.2018 - S 1 KR 451/18

    Erstattung zu Unrecht erhobener Beiträge - zur Ermessensreduzierung auf Null bei

    Im Revisionsverfahren (B 12 KR 7/15 R) schlossen die Beteiligten in der öffentlichen Sitzung am 10.10.2017 einen Vergleich, nachdem das Bundessozialgericht in einem gleich gelagerten Fall mit Urteil vom gleichen Tag (B 12 KR 2/16 R) entschieden hatte, die vom Versorgungswerk der Presse zu günstigen Gruppentarifen beschafften Versicherungsleistungen seien keine beitragspflichtigen Versorgungsbezüge, sondern Erträge aus einer privaten Versicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Pflichtversicherten beitragsfrei seien.
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