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   BSG, 08.10.1998 - B 12 P 1/98 R   

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https://dejure.org/1998,6719
BSG, 08.10.1998 - B 12 P 1/98 R (https://dejure.org/1998,6719)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1998 - B 12 P 1/98 R (https://dejure.org/1998,6719)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - B 12 P 1/98 R (https://dejure.org/1998,6719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Begründung - Prozeßbevollmächtigter - Unterzeichnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragshöhe eines Rentners in der Pflegeversicherung (volle Beitragshöhe) - Unterzeichnung einer vom Rechtsmittelführer selbst gefertigten Revisionsbegründungsschrift durch den Prozessbevollmächtigten ohne weitere Prüfung

  • Judicialis

    SGG § 164 Abs. 2 Sätze 1 u. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 164 Abs. 2
    Vom Kläger selbst gefertigte Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.02.1992 - 7 BAr 86/91

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 12 P 1/98 R
    Eine Revisionsbegründung, die zwar vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist, aber erkennbar nicht von ihm, sondern vom Kläger stammt, genügt den Anforderungen des § 164 SGG nicht (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 mwN; siehe auch BVerfG, Dreier-Ausschuß, in SozR 1500 § 164 Nr. 17 und BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 12).
  • BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 1233/92

    Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 12 P 1/98 R
    Eine Revisionsbegründung, die zwar vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist, aber erkennbar nicht von ihm, sondern vom Kläger stammt, genügt den Anforderungen des § 164 SGG nicht (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 mwN; siehe auch BVerfG, Dreier-Ausschuß, in SozR 1500 § 164 Nr. 17 und BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 12).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 1/86

    Revision

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 12 P 1/98 R
    Eine Revisionsbegründung ist nur dann formgerecht, wenn sie erkennen läßt, daß der sie einreichende Prozeßbevollmächtigte das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 28), also der Prozeßbevollmächtigte selbst den Prozeßstoff durchgearbeitet hat.
  • BSG, 08.10.1998 - B 12 P 2/98 R

    Vom Kläger selbst gefertigte Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 12 P 1/98 R
    Der Vortrag des Prozeßbevollmächtigten, der im gleichgelagerten Rechtsstreit B 12 P 2/98 R eine Durchsicht und eigenständige Ergänzung des identischen klägerischen Entwurfs behauptet, findet in der Revisionsbegründung keine Bestätigung.
  • SG Braunschweig, 17.11.1997 - S 6 P 4/97
    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 12 P 1/98 R
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 17. November 1997 - S 6 P 4/97 - wird als unzulässig verworfen.
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