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BSG, 06.06.2005 - B 13 RJ 104/05 B |
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Volltextveröffentlichung
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- BSG, 18.09.1991 - 6 BKa 7/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BSG, 06.06.2005 - B 13 RJ 104/05 B
Danach kann die Beschwerde nicht darauf gestützt werden, dass das Tatsachengericht aufgrund seiner Beweiswürdigung zu unrichtigen Ergebnissen gekommen sei (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG), und eine Verletzung der Ermittlungspflicht (§ 103 SGG) kann nur mit der Behauptung geltend gemacht werden, das Tatsachengericht sei einem bestimmten Beweisantrag des Beschwerdeführers nicht gefolgt (BSG Beschluss vom 18. September 1991 - 6 BKa 7/91 - veröffentlicht bei Juris). - BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B
Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BSG, 06.06.2005 - B 13 RJ 104/05 B
Es gibt auch keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtete, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschluss vom 21. Juni 2000 - B 5 RJ 24/00 B - SozR 3-1500 § 112 Nr. 2). - BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 7/99 U B
Aufrechterhaltung eines Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung bei …
Auszug aus BSG, 06.06.2005 - B 13 RJ 104/05 B
6 Dieser Sachvortrag lässt nicht erkennen, dass die Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LSG am 15. Februar 2005 tatsächlich einen Beweisantrag gestellt oder zumindest aufrechterhalten bzw wiederholt habe (zu diesem Erfordernis vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29). - BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B
Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 06.06.2005 - B 13 RJ 104/05 B
Ist er der Ansicht, der medizinische Sachverhalt sei nicht hinreichend aufgeklärt, geschieht dies regelmäßig durch Stellung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags (Senatsbeschluss vom 20. Januar 1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70
Bebauungspläne
Auszug aus BSG, 06.06.2005 - B 13 RJ 104/05 B
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) garantiert Art. 103 Abs. 1 GG weder eine bestimmte Verfahrensart noch die Durchführung eines Rechtsgesprächs im Rahmen der mündlichen Verhandlung (BVerfG vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - BVerfGE 31, 364).
- BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B
Zulässigkeit der Gegenvorstellung
Mit Beschluss vom 6. Juni 2005 - B 13 RJ 104/05 B - hat der Senat die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) vom 15. Februar 2005 als unzulässig verworfen und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren abgelehnt.