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   BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R   

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https://dejure.org/2004,9713
BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R (https://dejure.org/2004,9713)
BSG, Entscheidung vom 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R (https://dejure.org/2004,9713)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - B 13 RJ 47/03 R (https://dejure.org/2004,9713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistung von bewilligter Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) wegen anrechenbarer Einnahmen aus landwirtschaftlichem Betrieb; Begriff des "Arbeitseinkommens" im Sinne von § 15 Sozialgesetzbuch (SGB) IV; Frage der Einordnung von Pachteinnahmen als ...

  • Judicialis

    SGB VI § 96a Abs 1 Satz 1 idF des ASRG 1995; ; SGB VI § 96a Abs 1 Satz 2 idF des ASRG 1995

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensanrechnung bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Pachteinnahmen für landwirtschaftlichen Betrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und anrechenbarer Einnahmen aus Verpachtung einer Landwirtschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R
    Der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) habe in seinem Urteil vom 27. Januar 1999 (SozR 3-2400 § 15 Nr. 6) den Begriff des "Arbeitseinkommens" iS von § 15 SGB IV im Zusammenhang mit einer möglichen Anrechnung steuerrechtlicher Gewinne auf Hinterbliebenenrenten näher konkretisiert.

    Zu Unrecht habe sich das Berufungsgericht auf die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 27. Januar 1999 (SozR 3-2400 § 15 Nr. 6) berufen.

    Mit dieser Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 27. Januar 1999 (SozR 3-2400 § 15 Nr. 6) ab.

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R
    Das LSG hat die Entscheidung dahingehend missverstanden, dass die Wertung "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" iS des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV nF die Ausübung einer eigenständigen Tätigkeit und damit den Einsatz eigener Arbeit voraussetze (so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. August 2003 - L 8 RJ 156/02 - vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R - demnächst veröffentlicht in SozR 4-2400 § 15 Nr. 4 mwN).

    Indes ist dem Urteil des 4. Senats nicht zu entnehmen, dass dieser entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung anderer Senate die grundsätzliche Anlehnung des Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" an die steuerrechtliche Bewertung aufgegeben hätte (so auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - aaO).

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R
    Das LSG hat die Entscheidung dahingehend missverstanden, dass die Wertung "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" iS des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV nF die Ausübung einer eigenständigen Tätigkeit und damit den Einsatz eigener Arbeit voraussetze (so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. August 2003 - L 8 RJ 156/02 - vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R - demnächst veröffentlicht in SozR 4-2400 § 15 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R
    Entgegen der Auffassung des LSG handelt es sich bei diesen Pachteinnahmen um "Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit", die nach § 96a Abs. 1 SGB VI für die Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen heranzuziehen sind (vgl im Einzelnen Senatsurteil vom selben Tage - B 13 RJ 13/04 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R
    Für diese am Wortlaut orientierte Auslegung spricht auch die Begründung im Gesetzentwurf (BT-Drucks 12/5700, S 92 zu Art. 3 Nr. 2), wonach die ersatzlose Streichung des § 15 Satz 2 SGB IV aF aus Gründen der Praktikabilität erfolgte.
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anrechnung von Erlösen aus der vollständigen

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R
    Vielmehr sei hier das Urteil des 10. Senats des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R, veröffentlicht in JURIS) entsprechend anzuwenden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - L 8 RJ 156/02

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R
    Das LSG hat die Entscheidung dahingehend missverstanden, dass die Wertung "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" iS des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV nF die Ausübung einer eigenständigen Tätigkeit und damit den Einsatz eigener Arbeit voraussetze (so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. August 2003 - L 8 RJ 156/02 - vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R - demnächst veröffentlicht in SozR 4-2400 § 15 Nr. 4 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - L 14 R 1067/16

    Neufestsetzung einer großen Witwenrente unter Anrechnung des Familienzuschlags

    Für die Bestimmung, welches Einkommen als Arbeitseinkommen zu werten ist, soll allein das Einkommensteuerrecht maßgeblich sein, womit "eine volle Parallelität von Einkommensteuerrecht und Sozialversicherungsrecht sowohl bei der Zuordnung zum Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens erreicht wird" (BT-Drucks 12/5700, S. 92 zu Art. 3 Nr. 2; BSG, Urteil vom 07.10.2003, B 13 RJ 47/03 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2015 - L 4 R 3154/15
    Gleiches gelte für das Urteil des BSG vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 47/03 R - in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 4 KR 349/15
    In der Tat verweist namentlich § 15 SGB IV auf das Steuerrecht, wobei diese sog. Parallelität zum Steuerrecht allerdings für die Bestimmung der Höhe des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit gilt, nicht für die Bestimmung des Arbeitsentgelts aus abhängiger Beschäftigung (zur Parallelität insoweit siehe zuletzt wieder: BSG, Urteil vom 18. Januar 2018 - B 12 KR 22/16 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-2500 § 240 Nr. 34; BSG, Urteil vom 07.10.2003, B 13 RJ 47/03 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Oktober 2017 - L 14 R 1067/16 -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2016 - L 5 KR 3462/15 -, juris; BT-Drucks 12/5700, S 92, dort zu Art. 3 Nr. 2; vgl auch Knospe in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 15 RdNr 8).
  • SG Osnabrück, 16.12.2004 - S 11 RJ 138/01
    Für den hierzu entscheidenden Fall, dass ein bis dato selbständig wirtschaftender Land-wirt seine land- und forstwirtschaftlichen Flächen komplett verpachtet, seinen Betrieb allerdings steuerrechtlich noch nicht aufgegeben hat und demgemäß steuerrechtlich noch Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, hat das BSG in seinem jüngst bekannt ge-wordenen Urteil vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 47/03 R) demgemäß - nach Auffassung der Kammer zu Recht - folgendes ausgeführt:.
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