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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.1999 - B 2 S 315/99   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.1999 - B 2 S 315/99 (https://dejure.org/1999,22406)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.08.1999 - B 2 S 315/99 (https://dejure.org/1999,22406)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. August 1999 - B 2 S 315/99 (https://dejure.org/1999,22406)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08

    Zum Anspruch auf Beschulung an einer Schule im Schuleinzugsbereich eines anderen

    D. h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als "Härte" darstellen (in diesem Sinne bereits: OVG LSA, Beschl. v. 08.08.2001, - 2 M 225/01 - Beschl. v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 03.08.1999 - B 2 S 315/99 -).

    Dabei ist maßgeblich sowohl auf die Wünsche als auch das Wohl des Kindes sowie auf die Gründe in der Person der Eltern abzustellen, welche als Erziehungsberechtigte durch die Verfassung besonders geschützt werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 03.08.1999, a. a. O.; Beschl. v. 08.08.2001, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2007 - 3 M 241/07

    Ausbildungsgang; Beschulung; Bildungsangebot; Elternrecht; Fremdsprachen;

    D. h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als "Härte" darstellen (in diesem Sinne bereits: Beschl. v. 8.8.2001, a. a. O.; Beschl. v. 31.8.2007 - 3 M 224/07 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 3.8.1999 - B 2 S 315/99 -).

    Dabei ist maßgeblich auf die Wünsche und das Wohl des Kindes sowie auf die Gründe in der Person der Eltern abzustellen, welche als Erziehungsberechtigte durch die Verfassung besonders geschützt werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 3.8.1999, a. a. O.; Beschl. v. 8.8.2001 a. a. O. m. w. Nachw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2007 - 2 C 22.07
    D.h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als Härte darstellen (in diesem Sinne bereits: Beschl. v. 8.8.2001, a.a.O.; Beschl. v. 31.8.2007 - 3 M 224/07 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 3.8.1999 - B 2 S 315/99 -).

    Dabei ist maßgeblich auf die Wünsche und das Wohl des Kindes sowie auf die Gründe in der Person der Eltern abzustellen, welche als Erziehungsberechtigte durch die Verfassung besonders geschützt werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 3.8.1999, a.a.O.; Beschl. v. 8.8.2001 a.a.O. m.w. Nachw.).

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