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OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.1998 - B 2 S 433/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
Zur Anwendung des § 4 Abs 2 S 1 AbwAGAG ST und des § 7 AbwAGAG ST
Es handelt sich bei der Abwasserabgabe nicht um eine kommunale Abgabe im Sinne von § 1 Abs. 1 KAG LSA (juris: KAG ST), sondern um eine vom Bund eingeführte Landesabgabe mit einem eigenständigen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, auf die das Kommunalabgabengesetz nicht anwendbar ist (so schon OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22. Januar 1998 - B 2 S 433/96 -, zit. nach JURIS).d) Der "Rechtsgedanke des § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA" ist entgegen der Auffassung der Klägerin schon deshalb nicht heranzuziehen, weil es sich bei der Abwasserabgabe nicht um eine kommunale Abgabe im Sinne von § 1 Abs. 1 KAG LSA handelt, sondern um eine vom Bund eingeführte Landesabgabe mit einem eigenständigen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, auf die das Kommunalabgabengesetz nicht anwendbar ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22. Januar 1998 - B 2 S 433/96 -, zit. nach JURIS).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2000 - 3 M 13/00
Voraussetzungen des Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …
Die Abwasserabgabenpflicht entsteht nach §§ 6 ff AG AbwAG LSA mit Ablauf des Veranlagungsjahres (OVG LSA, Beschl. v. 22.1.1998 - B 2 S 433/96).