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   BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R   

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https://dejure.org/2009,5444
BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R (https://dejure.org/2009,5444)
BSG, Entscheidung vom 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R (https://dejure.org/2009,5444)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - B 2 U 25/08 R (https://dejure.org/2009,5444)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger - Arbeitsunfall bei Ausübung einer nicht selbständigen Tätigkeit - geringes Arbeiteinkommen - Gleichheitssatz - Erstattung von Vorschussleistungen

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berechnung von Verletztengeld; Selbständiger; Arbeitsunfall bei Ausübung einer nicht selbständigen Tätigkeit; geringes Arbeiteinkommen; Verfassungsmäßigkeit; kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Verletztengeldes nach allgemeinen Regeln bei einem Arbeitsunfall eines Selbstständigen bei Ausübung einer anderen versicherten Tätigkeit als der selbstständigen Tätigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Berechnung von Verletztengeld - Selbstständiger - Arbeitsunfall bei Ausübung einer nicht selbständigen Tätigkeit - geringes Arbeiteinkommen - Gleichheitssatz - Erstattung von Vorschussleistungen

  • Judicialis

    SGB VII § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 47
    Höhe des Anspruchs auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Ermittlung des Arbeitseinkommens Selbständiger; Berücksichtigung des Gewinns aus dem Einkommenssteuerbescheid

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berechnung der Höhe des Verletztengeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 509 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 13/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldberechnung - einmonatiger

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB VII trifft insoweit eine Sonderregelung zur Bestimmung des für die Berechnung des Regelentgelts maßgeblichen Arbeitseinkommens (BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

    Für diesen trifft § 47 SGB VII spezifische Sonderregelungen (BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

    Je nach Fallkonstellation ist die Berechnung für die Gruppe der Arbeitnehmer ungünstig, so dass diese eine Angleichung an die Berechnung des Arbeitseinkommens oder andere Änderungen im Berechnungsmodus fordern (zB BSG vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 - BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSG vom 20.6.1985 - 11b/7 RAr 21/84 - BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG vom 28.2.1991 - 4/1 RA 71/90 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 7 mwN; BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

    Das BSG hat aber wiederholt entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn die Höhe des Anspruchs an die verschiedenen Arten von Entgelt und Einkommen, die ersetzt werden sollen, anknüpft (vgl BSG vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 - BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSG 20.6.1985 - 11b/7 RAr 21/84 - BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    Entsprechend den Ausführungen im Urteil des BSG vom 16.5.2001 (B 5 RJ 46/00 R) sei auf den eigentlichen Gewinn abzustellen, während Verlustrück- und -vorträge nicht zu berücksichtigen seien.

    Den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts liegt das Prinzip der Jahresabschnittsbesteuerung zugrunde (BSG vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R - BSGE 88, 117 = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4 jeweils RdNr 17).

    Die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung des 5. Senats des BSG vom 16.5.2001 (aaO; zu einer Rücklage nach § 7g EStG vgl BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 17 mwN) zur Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen oder -rückträgen nach Maßgabe des § 10d EStG bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens ist nicht einschlägig.

    Die Entscheidung des BSG vom 16.5.2001 (aaO) lässt sich auch deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragen, weil die Entscheidung der Beklagten dann aus anderen Gründen das Prinzip der Jahresabschnittsbesteuerung verletzte.

  • BSG, 28.11.1978 - 5 RJ 78/76

    Keine Ausdehnung des Bemessungszeitraumes von Übergangsgeld über einen Monat

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    Je nach Fallkonstellation ist die Berechnung für die Gruppe der Arbeitnehmer ungünstig, so dass diese eine Angleichung an die Berechnung des Arbeitseinkommens oder andere Änderungen im Berechnungsmodus fordern (zB BSG vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 - BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSG vom 20.6.1985 - 11b/7 RAr 21/84 - BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG vom 28.2.1991 - 4/1 RA 71/90 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 7 mwN; BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

    Das BSG hat aber wiederholt entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn die Höhe des Anspruchs an die verschiedenen Arten von Entgelt und Einkommen, die ersetzt werden sollen, anknüpft (vgl BSG vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 - BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSG 20.6.1985 - 11b/7 RAr 21/84 - BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 21/84

    Anwendung des Grundsatzes der Kontinuität der Leistungen - Berechnung des

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    Je nach Fallkonstellation ist die Berechnung für die Gruppe der Arbeitnehmer ungünstig, so dass diese eine Angleichung an die Berechnung des Arbeitseinkommens oder andere Änderungen im Berechnungsmodus fordern (zB BSG vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 - BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSG vom 20.6.1985 - 11b/7 RAr 21/84 - BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG vom 28.2.1991 - 4/1 RA 71/90 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 7 mwN; BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

    Das BSG hat aber wiederholt entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn die Höhe des Anspruchs an die verschiedenen Arten von Entgelt und Einkommen, die ersetzt werden sollen, anknüpft (vgl BSG vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 - BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSG 20.6.1985 - 11b/7 RAr 21/84 - BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes -

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    Im Falle des Klägers ist die Höhe des Verlg nicht nach der speziellen Regelung für die Berechnung des Verlg bei Versicherungsfällen infolge der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu berechnen (zum Verhältnis von Abs. 1 zu Abs. 5 des § 47 SGB VII vgl auch: BSG vom 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 47 Nr. 2), sondern nach den allgemeinen Regelungen (§ 47 Abs. 1 SGB VII iVm § 47 Abs. 1 und 2 SGB V), denn im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls hat er keine Tätigkeit für sein Bauunternehmen verrichtet.

    Vorliegend bestehen in den Arten des Erwerbseinkommens zwischen beiden Gruppen solche Unterschiede, dass eine Gleichbehandlung bei der Berechnung von Einkommensersatzleistungen nicht geboten ist (BSG vom 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 47 Nr. 2).

  • BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Keine Tätigkeit vor Unfall -

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    Nach den §§ 45 f SGB VII ist ein Anspruch auf Verlg von vornherein für nichterwerbstätige Versicherte ausgeschlossen, sofern sie auch keinen Anspruch auf eine der in § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII bezeichneten Entgeltersatzleistungen haben (vgl BSG vom 19.12.1974 - 8 RU 18/74 - BSGE 39, 63 = SozR 2200 § 560 Nr. 3).

    Dem Unfallverletzten, der vor Eintritt des Arbeitsunfalls keiner Tätigkeit gegen Entgelt oder Arbeitseinkommen nachgegangen ist und der deshalb durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust erlitten hat, steht Verlg nicht zu (vgl schon zum früheren § 560 RVO: BSG vom 26.6.1973 - 8/2 RU 162/71; BSG vom 19.12.1974 - 8 RU 18/74 - BSGE 39, 63, 67 = SozR 2200 § 560 Nr. 3 S 13 mwN).

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot unvereinbar, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, die eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (zB BVerfG vom 14.03.2000 - 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 - BVerfGE 102, 41, 54 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB VII und die Regelung des "Arbeitseinkommens" in § 15 Abs. 1 SGB IV sollen es zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ermöglichen, den Gewinn eines selbstständig Tätigen unmittelbar dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen (BT-Drucks 12/5700 S 92 zu Art. 3 Nr. 2; BSG vom 25.2.2004 - B 5 RJ 56/02 R - SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10 mwN; Fischer in jurisPK-SGB IV § 15 RdNr 40).
  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 71/90

    Bemessungszeitraum für Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    Je nach Fallkonstellation ist die Berechnung für die Gruppe der Arbeitnehmer ungünstig, so dass diese eine Angleichung an die Berechnung des Arbeitseinkommens oder andere Änderungen im Berechnungsmodus fordern (zB BSG vom 28.11.1978 - 4/5 RJ 78/76 - BSGE 47, 172 = SozR 2200 § 1241 Nr. 11; BSG vom 20.6.1985 - 11b/7 RAr 21/84 - BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG vom 28.2.1991 - 4/1 RA 71/90 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 7 mwN; BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R).
  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R
    § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB VII und die Regelung des "Arbeitseinkommens" in § 15 Abs. 1 SGB IV sollen es zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ermöglichen, den Gewinn eines selbstständig Tätigen unmittelbar dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen (BT-Drucks 12/5700 S 92 zu Art. 3 Nr. 2; BSG vom 25.2.2004 - B 5 RJ 56/02 R - SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10 mwN; Fischer in jurisPK-SGB IV § 15 RdNr 40).
  • BSG, 26.06.1973 - 2 RU 162/71
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldanspruch bei Wiedererkrankung -

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

  • BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2006 - L 15 U 56/04
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 15 U 439/19

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen

    d) Der Kläger hatte unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Arbeitseinkommen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII. Hierfür genügt, dass der Versicherte vor der durch den Versicherungsfall verursachten Arbeitsunfähigkeit eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat (BSG, Urt. v. 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts liegt das Prinzip der Jahresabschnittsbesteuerung zugrunde (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urt. v. 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R -, juris Rn. 20 f.).

    Im Hinblick auf die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SGB VII; hierzu auch BSG, Urt. v. 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R -, juris Rn. 27) stehen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte selbstständig Tätige bei Bezug von Arbeitseinkommen nicht anders als nicht versicherte Unternehmer.

    Verletztengeld dient nicht dazu, einen Versicherungsfall und eine dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit pauschaliert zu entschädigen, sondern einen Einkommensverlust auszugleichen (vgl. BSG, Urt. v. 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R -, juris Rn. 27).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2014 - L 1 U 4557/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beginn des Anspruchs auf Verletztenrente und

    Mit § 72 Abs. 1 SGB VII hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass im Falle einer Ersterkrankung eine Rente, die dem Ausgleich des durch den Versicherungsfall bedingten abstrakten Schadens im Erwerbseinkommen dient (Ricke in: Kasseler Kommentar, Stand 78. Ergänzungslieferung 2013, § 56 Rn. 2), grundsätzlich nicht parallel zu dem Bezug von Verletztengeld als Leistung mit Entgeltersatzfunktion (vgl. BSG-Urteil vom 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R -, SozR 4-2700 § 47 Nr. 6, juris Rn. 27) bezogen können werden soll.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2016 - L 6 U 124/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Feststellungsklage:

    Die entsprechend anzuwendende Vier-Jahres-Frist (§ 42 Abs. 2 Satz 3 SGB I, § 50 Abs. 4 SGB X, BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 25/08 R -, SozR 4-2700 § 47 Nr. 6, Rz. 34) war bei Erlass des Rückforderungsbescheids vom 7. Juni 2011 noch nicht abgelaufen.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2022 - L 10 U 3002/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf Verletztengeld - Feststellung der

    Der Kläger übte zum Zeitpunkt des Unfalls eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit als Handelsvertreter aus - insoweit hatte er auch einen "Anspruch auf Arbeitseinkommen" i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII (vgl. dazu nur BSG, Urteil vom 30.06.2009, B 2 U 25/08 R) - und verrichtete dabei die oben im Tatbestand (darauf wird hier verwiesen) beschriebenen Verrichtungen.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2022 - L 10 U 1019/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldanspruch - Wiedererkrankung -

    Da der bei der Beklagten als Unternehmer freiwillig versicherte Kläger Mitte Juli 2014 in diesem Sinne wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 13.08.2009 im Bereich der linken Hand respektive des linken Daumens erneut arbeitsunfähig geworden ist und (auch) zu diesem Zeitpunkt eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit als Raumgestalter/-ausstatter bzw. Parkettleger/Renovierer (mit angeschlossenem Ladengeschäft) ausgeübt - und insoweit auch einen "Anspruch auf Arbeitseinkommen" i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII (vgl. dazu nur BSG, Urteil vom 30.06.2009, B 2 U 25/08 R, zitiert - wie alle nachfolgenden höchstrichterlichen Entscheidungen - nach juris) gehabt - hat, hat ihm die Beklagte seit dieser Wiedererkrankung VzG gewährt; wegen der diesbezüglichen weiteren Einzelheiten nimmt der Senat auf die "Kostenaufstellung" Bl. 52 SG-Akte Bezug.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2022 - L 10 U 360/21
    Der Kläger übte zum Zeitpunkt des Unfalls eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit als Handelsvertreter aus - insoweit hatte er auch einen "Anspruch auf Arbeitseinkommen" i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII (vgl. dazu nur BSG, Urteil vom 30.06.2009, B 2 U 25/08 R) - und verrichtete dabei die oben im Tatbestand (darauf wird hier verwiesen) beschriebenen Verrichtungen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 297/08
    Zur Problematik sehr geringer Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätig-keit als Grundlage für die Berechnung des Verletztengelds wird auf die aktuelle Recht-sprechung des BSG (Urteil vom 30. Juni 2009, B 2 U 25/08 R, in juris) hingewiesen, der verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf die Funktion des Verletztengelds nicht zu entnehmen sind.
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