Rechtsprechung
BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Unverwertbarkeit eines ärztlichen Gutachtens; Frage der Pflicht zur persönlichen Beurteilung neurologischer oder anderer organmedizinischer Krankheitsbilder durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen; Anforderungen an die Bezeichnung ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Beurteilung neurologischer oder anderer organmedizinischer Krankheitsbilder - Durchführung der körperlichen Untersuchung - schriftliche Abfassung des Gutachtens - keine Tätigkeiten, die der Sachverständige zwingend selbst erledigen muss
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 118; ZPO § 407a Abs. 2
Verwertbarkeit medizinischer Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Ärztliches Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen nicht deshalb unverwertbar, weil dieser den Patienten nicht persönlich untersucht hat
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Wie weit kann der Chefarzt die Untersuchungeines Gutachten-Patienten delegieren?
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 07.03.2002 - S 3 U 273/97
- LSG Saarland, 17.11.2004 - L 2 U 71/02
- BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B
Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten
Auszug aus BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B
Ein vom Gericht zur Beurteilung von Unfallfolgen auf neurologischem Gebiet eingeholtes Gutachten ist nicht deshalb unverwertbar, weil der Sachverständige die körperliche Untersuchung des Probanden und die Erhebung der organmedizinischen Befunde einem ärztlichen Mitarbeiter übertragen hat (Abgrenzung zu BSG vom 18.9.2003 - B 9 VU 2/03 B = SozR 4-1750 § 407a Nr. 1).Zu der Frage, in welchem Umfang ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit anderer sachkundiger Personen zurückgreifen darf und wie sich Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf die Verwertbarkeit des Gutachtens auswirken, hat sich zuletzt der 9. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in zwei Beschlüssen vom 18. September 2003 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 1) und vom 15. Juli 2004 (…SozR 4-1750 § 407a Nr. 2) zusammenfassend geäußert.
Der 9. Senat des BSG hat in dem vom Kläger zitierten Beschluss vom 18. September 2003 - B 9 VU 2/03 B - (…aaO RdNr 7) lediglich im Fall einer psychiatrischen Begutachtung wegen der Besonderheiten dieses Fachgebiets die persönliche Begegnung des Sachverständigen mit dem Probanden unter Einschluss eines explorierenden Gesprächs als unverzichtbar für die eigene verantwortliche Urteilsbildung angesehen.
- BSG, 15.07.2004 - B 9 V 24/03 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten - …
Auszug aus BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B
Zu der Frage, in welchem Umfang ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit anderer sachkundiger Personen zurückgreifen darf und wie sich Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf die Verwertbarkeit des Gutachtens auswirken, hat sich zuletzt der 9. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in zwei Beschlüssen vom 18. September 2003 (…SozR 4-1750 § 407a Nr. 1) und vom 15. Juli 2004 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 2) zusammenfassend geäußert.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 266/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines Sachverständigenbeweises - …
Denn für ein im gerichtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten gehört die persönliche Untersuchung des Patienten durch den benannten Sachverständigen nur dann zum unverzichtbaren Kern seiner Aufgaben, wenn es sich um eine psychiatrische Begutachtung handelt, bei der wegen der Besonderheiten dieses Fachgebiets eine persönliche Begegnung mit dem Sachverständigen unter Einschluss eines explorierenden Gesprächs für die Übernahme der verantwortlichen Urteilsbildung als unverzichtbar angesehen wird (vgl. BSG, Beschluss vom 17. November 2006 - B 2 U 58/05 B - Rn. 4 des juris-Umdrucks). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07
Anspruch auf Entfernung eines orthopädischen Gutachtens aus den Akten des …
Aber abgesehen davon, dass zweifelhaft ist, ob die für das Gerichtsverfahren geltende Regelung des § 407a Abs. 2 ZPO sinngemäß auf § 200 Abs. 2 SGB VII zu übertragen ist, hat das BSG bereits entschieden, dass weder die Durchführung der körperlichen Untersuchung noch die schriftliche Abfassung des Gutachtens in jedem Fall zu den Tätigkeiten gehören, die der SV zwingend selbst erledigen muss, wenn es um die Beurteilung organmedizinischer Krankheitsbilder geht; es reicht vielmehr aus, wenn dieser die von Hilfskräften erhobenen Daten und Befunde nachvollzieht (SozR 4-1750 § 407a Nr. 3). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2018 - L 14 U 187/17 Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - Az.: B 2 U 358/05 B sowie Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: B 2 U 58/05 B - zitiert nach juris).
Aus der Rechtsprechung des BSG geht dabei ausdrücklich hervor, dass im Fall einer psychiatrischen Begutachtung wegen der Besonderheit des Fachgebiets die persönliche Begegnung des Sachverständigen unter Einschluss eines explorierenden Gesprächs als unverzichtbar für die eigene verantwortliche Urteilsbildung des Sachverständigen angesehen wird und damit zu dessen Kernaufgaben gehört (BSG, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: B 2 U 58/05 B - Rn. 4 - zitiert nach juris, mit Verweis auf BSG, Beschluss vom 18. September 2003 - Az.: B 9 VU 2/03 B).
Entscheidend ist, dass der Sachverständige die Schlussfolgerungen seines Mitarbeiters überprüft und durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für das Gutachten übernimmt (BSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - Az.: B 2 U 358/05 B sowie Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: B 2 U 58/05 B - zitiert nach juris).
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (…BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7;… BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 6; BSG vom 30.1.2006, B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 3; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3). - BSG, 18.11.2008 - B 2 U 101/08 B Soweit sich jedoch nicht aus der Eigenart des Gutachtenthemas ergibt, dass für bestimmte Untersuchungen die spezielle Sachkunde und Erfahrung des Sachverständigen benötigt wird, reicht es aus, wenn dieser die von Hilfskräften erhobenen Daten und Befunde nachvollzieht (BSG vom 17. November 2006 - B 2 U 58/05 B, SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 4).
Bei einer psychiatrischen Begutachtung wurde wegen der Besonderheiten dieses Fachgebiets die persönliche Begegnung des Sachverständigen mit dem Probanden unter Einschluss eines explorierenden Gesprächs als unverzichtbar für die eigene verantwortliche Urteilsbildung angesehen (BSG vom 17. November 2006 aaO).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines Sachverständigenbeweises - …
Denn für ein im gerichtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten gehört die persönliche Untersuchung des Patienten durch den benannten Sachverständigen nur dann zum unverzichtbaren Kern seiner Aufgaben, wenn es sich um eine psychiatrische Begutachtung handelt, bei der wegen der Besonderheiten dieses Fachgebiets eine persönliche Begegnung mit dem Sachverständigen unter Einschluss eines explorierenden Gesprächs für die Übernahme der verantwortlichen Urteilsbildung als unverzichtbar angesehen wird (vgl. BSG, Beschluss vom 17. November 2006 - B 2 U 58/05 B - Rn. 4 des juris-Umdrucks). - BSG, 20.08.2009 - B 9 VS 3/09 B Die Grenze der erlaubten Mitarbeit anderer Personen bei der Erstellung des Gutachtens durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (…vgl zB BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 6 f;… BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 5 ff; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3 f; BSG, Beschluss vom 18.11.2008 - B 2 U 101/08 B - BSG, Beschluss vom 5.5.2009 - B 13 R 535/08 B - hierzu auch schon BGH VersR 1972, 927, 929; BVerwGE 69, 70, 76; BVerwG Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 239) dann mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern (auch) diese delegiert.
Entscheidend ist, dass der Sachverständige die Schlussfolgerungen seines Mitarbeiters überprüft und durch seine Unterschrift (nach außen hin erkennbar) die volle Verantwortung für das Gutachten übernimmt (vgl BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 4).
- OLG Köln, 18.11.2013 - 17 W 167/13
Pflicht des Sachverständigen zur eigenverantwortlichen Erstellung des Gutachtens
Insbesondere dann, wenn Befunde erhoben werden müssen, auf deren Erkennung und Bewertung es entscheidend ankommt und gerade deshalb auch auf die besondere Fachkunde und Erfahrung des Sachverständigen, ist dieser nicht berechtigt, die Untersuchungen insoweit etwa seinem Ober- oder seinem Assistenzarzt zu überlassen (BSG GesR 2007, 236;… Bayerlein/Franzki, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl., § 52 Rnr. 19). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 N 106.05
Stellungnahmeverlangen nach Konfrontation der Beteiligten mit neuen …
Auch wenn bei psychiatrischen Gutachten - wie hier - ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger regelmäßig nicht befugt sein sollte, seinen Mitarbeitern die persönliche Begegnung und das explorierende Gespräch mit dem Probanden vollständig zu übertragen (so der 9. Senat des BSG…, Beschluss vom 18. September 2003 - B 9 VU 2/03 - Juris Rn. 9; offen gelassen vom 2. Senat des BSG, Beschluss vom 17. November 2006 - B 2 U 58/05 - Juris Rn. 4, wonach es der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen sei, dass bei einem ärztlichen Gutachten die persönliche Untersuchung des Patienten stets zum unverzichtbaren Kern der Aufgaben des Sachverständigen gehöre), spricht Überwiegendes dafür, dass der Sachverständige im vorliegenden Fall (ausnahmsweise) auf einen persönlichen Kontakt mit dem Kläger verzichten durfte. - LSG Bayern, 29.11.2012 - L 18 U 301/01
Berufungszulassung, Verletztenrente, Leistungshöhe, Unfallfolgen, …
Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (…BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7;… BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 6; BSG vom 30.01.2006, B 2 U 358/05 B, juris RdNr 3; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3, BSG vom 05.05.2009, B 13 R 535/08 B). - LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 16 R 698/09
Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Krankenpflegehelferin - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2009 - L 6 U 131/05
Anerkennung einer Enzephalopathie als Berufskrankheit nach Nr. 1317 der Anlage …
- BSG, 01.09.2022 - B 9 SB 1/22 B
Feststellung eines GdB; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; …
- LSG Thüringen, 02.04.2013 - L 6 SF 1739/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2021 - L 1 SB 312/18
Feststellung eines Grades der Behinderung - GdB - nach dem SGB IX Bemessung des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2013 - L 12 VE 32/11
- LG Wuppertal, 30.03.2015 - 16 T 5/15
Sachverständige, Entschädigung, Verlust des Entschädigungsanspruchs, …
- BSG, 22.06.2009 - B 13 R 57/09 B
- BSG, 29.01.2009 - B 2 U 306/08 B
- BSG, 14.08.2008 - B 5 R 330/07 B
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 9 U 1552/17
- BSG, 11.02.2010 - B 13 R 576/09 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2009 - L 2 R 627/09
- BSG, 04.09.2007 - B 2 U 127/07 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2019 - L 16 U 218/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 7/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 6 U 146/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2009 - L 2 R 156/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2008 - L 2 R 641/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2008 - L 2 R 345/07
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 4 U 4672/08