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BSG, 22.05.2000 - B 2 U 80/00 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfordernis der schlüssigen Darlegung eines Zulassungsgrundes - Anhörung der Beteiligten vor Erlass eines die Berufung zurückweisenden Beschlusses - Begriff der "Anhörung" - Frist für die Abgabe einer Stellungnahme bei Anhörungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 153 Abs. 4 S. 2, § 62
Keine Fristsetzung für Stellungnahme bei Anhörung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bremen, 10.07.1997 - S 18 U 149/96
- LSG Bremen, 04.02.2000 - L 2 U 49/97
- BSG, 22.05.2000 - B 2 U 80/00 B
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81
Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BSG, 22.05.2000 - B 2 U 80/00 B
Abgesehen davon, daß dieser Vortrag mangels hinreichender Bestimmtheit hinsichtlich des Beweisthemas nicht - wie unerläßlich (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 210 mwN) - einen Beweisantrag iS des § 118 Abs. 1 SGG i.V.m. § 403 der Zivilprozeßordnung (ZPO) darstellt, hat der Beschwerdeführer nicht schlüssig dargelegt, inwiefern sich das Berufungsgericht überhaupt zu der verlangten weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt fühlen müssen (…vgl BSG SozR Nr. 40 zu § 103 SGG;… Kummer, aaO, RdNr 205 mwN). - BSG, 05.05.1998 - B 2 U 305/97 B
Ablehnung eines Antrags auf Anhörung eines Sachverständigen
Auszug aus BSG, 22.05.2000 - B 2 U 80/00 B
Es kann hier dahingestellt bleiben, ob § 411 Abs. 4 ZPO - wie der Kläger rügt - im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung findet (so Senatsbeschluß vom 5. Mai 1998 - B 2 U 305/97 B), da sich diese Frage nur stellen würde, wenn der Kläger einen berücksichtigungsfähigen Beweisantrag bezeichnet und schlüssig dargelegt hätte, daß sich das LSG zu der Beweisaufnahme hätte gedrängt fühlen müssen. - BSG, 22.06.1998 - B 12 KR 85/97 B
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, Abgabe einer …
Auszug aus BSG, 22.05.2000 - B 2 U 80/00 B
Es ist nicht vorgeschrieben, wenn auch zweckmäßig, bei Anhörungen eine Frist für die Abgabe einer Stellungnahme zu setzen (vgl BSG, Beschluß vom 22. Juni 1998 - B 12 KR 85/97 B - Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 153 RdNr 21).
- BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter
Es ist nicht vorgeschrieben, wenn auch zweckmäßig, bei Anhörungen eine Frist zu setzen, binnen deren eine Stellungnahme abzugeben ist (vgl BSG Beschluss vom 22. Mai 2000 - B 2 U 80/00 B -, veröffentlicht bei Juris). - BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - …
Dem entspricht es, daß für eine derartige Anhörung eine Fristsetzung zwar nicht zwingend erforderlich ist, jedoch für zweckmäßig gehalten wird (s BSG vom 22. Mai 2000 - B 2 U 80/00 B - mwN, nicht veröffentlicht; ferner zB BVerwG vom 17. November 1994, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11). - BSG, 26.08.2004 - B 13 RJ 203/03 B
Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme im sozialgerichtlichen Verfahren
Dagegen ist nicht vorgeschrieben, wenn auch zweckmäßig, bei Anhörungen eine Frist zu setzen, binnen deren eine Stellungnahme abzugeben sei (BSG Beschluss vom 22. Mai 2000 - B 2 U 80/00 B). - LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 5393/12 Eine Frist für die Anhörung sieht das Gesetz zwar nicht vor, die Beteiligten müssen jedoch ausreichend Zeit zur Stellungnahme haben (BSG, Beschluss vom 22.05.2000 - B 2 U 80/00 B - Juris).