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   BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R   

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BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R (https://dejure.org/2003,2969)
BSG, Entscheidung vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R (https://dejure.org/2003,2969)
BSG, Entscheidung vom 19. August 2003 - B 2 U 9/03 R (https://dejure.org/2003,2969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Rentenbeginn - erstmalige Festsetzung - maßgeblicher Zeitpunkt - verspätete Anmeldung des Leistungsanspruchs - Verhältnisse außerhalb des Willens des Antragstellers - keine Rückwirkung: SGB VII § 72

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfall vor Übersiedlung in die BRD - Leistungsbeginn der Verletztenrente

  • Judicialis

    RVO § 1546 Abs 1 Satz 1; ; SGB VII § 72 Abs 1; ; SGB VII § 214 Abs 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach Übergangsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R

    Beginn der Verletztenrente in der Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R
    Für die Auffassung des Klägers, "erstmals festzusetzen" sei so zu verstehen, dass damit der Zeitpunkt der Erteilung des Verwaltungsaktes über die erstmalige Festsetzung der Leistung gemeint sei, spreche zwar nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - die amtliche Begründung zu § 214 Abs. 3 SGB VII. Nach Auffassung des Senats sei jedoch der in der Literatur praktisch einhellig vertretenen Auffassung der Vorzug zu geben.

    Die in der Entscheidung des BSG vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - angeführten Hinweise auf den Zweck der Übergangsvorschrift sprächen ebenfalls für die Auffassung, dass es auf den Zeitpunkt der ersten tatsächlichen Verwaltungsentscheidung ankomme.

    Wie schon in seinen bisherigen Entscheidungen (s Urteile vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839 = EzS 128/202 und vom 5. März 2002 - B 2 U 4/01 R - HVBG-Info 2002, 1065) muss der Senat auch nicht aus Anlass des vorliegenden Streitfalles, dessen Sachverhalt das LSG gemäß § 163 SGG bindend festgestellt hat, entscheiden, wie der in § 214 Abs. 3 SGB VII verwendete Begriff "erstmals festzusetzen sind" richtig zu verstehen ist, denn sowohl bei Anwendung der Vorschriften der RVO als auch des SGB VII beginnt die dem Kläger zuerkannte Verletztenrente frühestens mit dem 1. Januar 1997.

    Wie diese Formulierung verstanden werden kann, hat der Senat in dem auch vom LSG zitierten Urteil vom 20. Februar 2001 (aaO) eingehend erörtert.

    Diese Ausnahmeregelung ist praktisch identisch mit der der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) bzw § 67 Abs. 1 SGG, so dass die dortigen Grundsätze hier entsprechend gelten (BSG Urteile vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 26/97 R - HVBG-Info 1998, 3381; vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839 = EzS 128/202 und vom 5. März 2002 - B 2 U 4/01 R - HVBG-Info 2002, 1065, jeweils mwN).

    Seine beiläufige Äußerung im Urteil vom 20. Februar 2001 (- B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839 = EzS 128/202), wonach bei Anwendung des § 72 Abs. 1 SGB VII die Rente des dortigen Klägers bereits am 2. Januar 1992 beginnen würde, hat der Senat - wenn auch nicht ausdrücklich - inhaltlich bereits in seinem Urteil vom 5. März 2002 (- B 2 U 4/01 R - HVBG-Info 2002, 1065) klargestellt.

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 4/01 R

    Unfallversicherungsrecht - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Versicherungsfall vor

    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R
    Wie schon in seinen bisherigen Entscheidungen (s Urteile vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839 = EzS 128/202 und vom 5. März 2002 - B 2 U 4/01 R - HVBG-Info 2002, 1065) muss der Senat auch nicht aus Anlass des vorliegenden Streitfalles, dessen Sachverhalt das LSG gemäß § 163 SGG bindend festgestellt hat, entscheiden, wie der in § 214 Abs. 3 SGB VII verwendete Begriff "erstmals festzusetzen sind" richtig zu verstehen ist, denn sowohl bei Anwendung der Vorschriften der RVO als auch des SGB VII beginnt die dem Kläger zuerkannte Verletztenrente frühestens mit dem 1. Januar 1997.

    Diese Ausnahmeregelung ist praktisch identisch mit der der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) bzw § 67 Abs. 1 SGG, so dass die dortigen Grundsätze hier entsprechend gelten (BSG Urteile vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 26/97 R - HVBG-Info 1998, 3381; vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839 = EzS 128/202 und vom 5. März 2002 - B 2 U 4/01 R - HVBG-Info 2002, 1065, jeweils mwN).

    Seine beiläufige Äußerung im Urteil vom 20. Februar 2001 (- B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839 = EzS 128/202), wonach bei Anwendung des § 72 Abs. 1 SGB VII die Rente des dortigen Klägers bereits am 2. Januar 1992 beginnen würde, hat der Senat - wenn auch nicht ausdrücklich - inhaltlich bereits in seinem Urteil vom 5. März 2002 (- B 2 U 4/01 R - HVBG-Info 2002, 1065) klargestellt.

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 28/00 R

    Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - hauswirtschaftliche Versorgung -

    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R
    Darin hat der Senat unter Hinweis auf sein zu § 214 Abs. 1 SGB VII ergangenes Urteil vom 26. Juni 2001 (SozR 3-2700 § 44 Nr. 1) ausgeführt, dass auch wenn § 72 Abs. 1 SGB VII für Versicherungsfälle gilt, die vor dem 1. Januar 1997 eingetreten sind, das neue Recht aber nicht rückwirkend, sondern erst ab seinem In-Kraft-Treten (1. Januar 1997) anwendbar ist.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - Leistungsbeginn - Antragsfrist -

    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R
    Da der Ausnahmetatbestand die verspätete Anmeldung "begründet" haben muss, muss er innerhalb der maßgeblichen Zweijahresfrist eingetreten sein und ununterbrochen bis zur verspäteten Anmeldung angedauert haben (BSG Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00 R - HVBG-Info 2001, 1727).
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 26/97 R

    DDR - Verletztenrente - Rentenbeginn - Ausschlußfrist - Überleitungsrecht -

    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R
    Diese Ausnahmeregelung ist praktisch identisch mit der der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) bzw § 67 Abs. 1 SGG, so dass die dortigen Grundsätze hier entsprechend gelten (BSG Urteile vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 26/97 R - HVBG-Info 1998, 3381; vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839 = EzS 128/202 und vom 5. März 2002 - B 2 U 4/01 R - HVBG-Info 2002, 1065, jeweils mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - L 17 U 105/01

    Verletztenrente - keine messbare MdE - Anwendbarkeit der aktuellen Empfehlungen

    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R
    Auch das LSG Nordrhein-Westfalen habe sich mit seiner Entscheidung vom 22. März 2002 - L 17 U 105/01 - für die von ihm vertretene Rechtsauffassung entschieden.
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 3/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Versicherungsfall vor dem

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 20.2.2001 (B 2 U 1/00 R) und 19.8.2003 (B 2 U 9/03 R) ausgeführt, für die Annahme, bei der Formulierung "erstmals festzusetzen sind" komme es auf die erstmalige Entscheidung durch Verwaltungsakt an, spreche sowohl die Gesetzesbegründung zum UVEG als auch das Nebeneinander von Pflicht- und Ermessensleistungen.
  • LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07

    Versichertenrente - Beginn der Rente - Arbeitsunfall im Beitrittsgebiet vor dem

    Diese Abweichung in der Formulierung spreche ebenfalls dafür, dass in § 214 Abs. 3 SGB VII etwas anderes gemeint ist als die tatsächliche Festsetzung der Leistung (BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R -).

    Für diese Auslegung spricht auch, dass kein sachlicher Grund dafür ersichtlich ist, die Anwendung des alten oder des neuen Rechts von den Zufälligkeiten der Verfahrensdauer abhängig zu machen und einen Versicherten für einen zurückliegenden streitigen Zeitraum besser zu behandeln, als jemanden, dessen Anspruch auf Verletztenrente noch vor dem Außerkrafttreten des § 1546 Abs. 1 RVO bescheidmäßig festgestellt worden war (BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 13; LSG Berlin, a. a. O.; LSG Berlin, Urteil vom 08.06.2004 - L 2 U 61/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 29; LSG Rheinland-Pfalz, a. a. O.).

    Zudem sprechen die vom BSG im Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R - (zitiert nach JURIS, Rdnr. 13) gegebenen Hinweise ebenfalls für dieses Ergebnis.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des

    Ab diesem Zeitpunkt war sie durch nichts daran gehindert, ihre Hinterbliebenenrente von der Beklagten zu begehren (vgl nur BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 9/03 R).
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