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   BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R   

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https://dejure.org/1999,2276
BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R (https://dejure.org/1999,2276)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R (https://dejure.org/1999,2276)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1999 - B 3 KR 2/99 R (https://dejure.org/1999,2276)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    Es kommt damit für Gesunde nicht in Betracht (so bereits BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).

    Nur bei Kindern und Jugendlichen kann das Rollstuhl-Bike als "Hilfsmittel" iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V eingestuft werden; der Versorgungsanspruch hängt insoweit von den Umständen des Einzelfalls ab (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).

    In seiner Entscheidung vom 16. April 1998 - B 3 KR 9/97 R - (SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) zum Rollstuhl-Bike für Jugendliche hat der Senat zwar auch Entfernungen berücksichtigt, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt.

    Das "Laufen" bzw "Rennen" zählt nur bei Kindern und Jugendlichen (so bereits BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 zum Rollstuhl-Bike für Jugendliche), nicht aber bei Erwachsenen zu den Vitalfunktionen.

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1994 - 3/1 RK 13/93 - (SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 ) zwar die "Bewegungsfreiheit" als Grundbedürfnis bejaht, dabei aber lediglich auf diejenigen Entfernungen abgestellt, die ein Gesunder üblicherweise zu Fuß zurücklegt.

    Der Senat hält daher seine im Urteil vom 8. Juni 1994 - 3/1 RK 13/93 - (SozR 3-2500 § 33 Nr. 7) enthaltene Andeutung, er tendiere dazu, "daß zwischen dem durch einen Selbstfahrerrollstuhl regelmäßig eröffneten Freiraum und den Entfernungen, die ein Gesunder auch bei eingeschränktem Gesundheitszustand vor allem im ländlichen Bereich zu Fuß zurücklegt, eine Lücke besteht, die ebenfalls noch den Grundbedürfnissen zuzurechnen ist", nicht aufrecht.

  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der Krankenkasse gelieferten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (vgl BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn 7, 13 und 16 sowie die Rechtsprechung zur Reichsversicherungsordnung: BSG SozR 2200 § 182b Nrn 29, 34 und 37).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    Ebenso war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 - 11 RK 7/78 - (SozR 2200 § 182b Nr. 13 ) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 zum Anspruch eines Schülers auf Ausstattung mit einem Computer).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    Der Anspruch des Klägers auf Versorgung mit einem Rollstuhl-Bike ergibt sich nicht bereits aus der nach den Feststellungen des LSG vorliegenden vertragsärztlichen Verordnung vom 5. September 1995 (vgl Urteil des 8. Senats des Bundessozialgerichts vom 29. September 1997 - 8 RKn 27/96 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 25).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    Die Frage, ob ein Mittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen ist, stellt sich für einen Gegenstand, der von der Konzeption her vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist, erst dann, wenn er in nennenswertem Umfang auch von gesunden Menschen benutzt wird (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 19).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    Diese Funktionen sind bei Gehbehinderten im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Vertretbaren, ua durch Hilfsmittel, ganz oder teilweise herzustellen oder zu ersetzen, nicht hingegen die Fähigkeit, mittels der Beine ein schnelleres und bequemeres Fortbewegungsmittel zu betreiben (so bereits Urteil vom 6. August 1998 - B 3 KR 3/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 zur behindertengerechten Umrüstung eines Kfz).
  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    Ebenso war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 - 11 RK 7/78 - (SozR 2200 § 182b Nr. 13 ) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 zum Anspruch eines Schülers auf Ausstattung mit einem Computer).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    Darunter fallen nur Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendet werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5; SozR 2200 § 182b Nr. 6).
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
    Es verstößt nicht gegen die auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltende Prozeßvoraussetzung eines bestimmten Klageantrags (BSGE 60, 87, 90 = SozR 1200 § 53 Nr. 6), daß der Kläger in den Vorinstanzen lediglich allgemein beantragt hat, ihm ein "Handy-Bike" zur Verfügung zu stellen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09

    Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen

    (1) Das BSG hat allerdings im Urteil vom 16.09.1999 (B 3 KR 2/99 R), einer unveröffentlichten Parallelentscheidung zu dem in SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 veröffentlichten Urteil vom gleichen Tag, ausgeführt, ein Hand-Bike diene nicht dem Ausgleich der fehlenden Gehfähigkeit, sondern dem Ersatz des Radfahrens.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08

    Krankenversicherung

    (1) Das BSG hat allerdings im Urteil vom 16.09.1999 (B 3 KR 2/99 R), einer unveröffentlichten Parallelentscheidung zu dem in SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 veröffentlichten Urteil vom gleichen Tag, ausgeführt, ein Hand-Bike diene nicht dem Ausgleich der fehlenden Gehfähigkeit, sondern dem Ersatz des Radfahrens.
  • LSG Niedersachsen, 20.09.2000 - L 4 KR 53/99

    Kostenerstattung für ein Doppelschalensitzfahrrad für ein familienversichertes

    Sie hat auf Urteile des Bundessozialgerichts vom 16. April 1998 --Az B 3 KR 9/97 R-- und 16. September 1999 --B 3 KR 2/99 R-- Bezug genommen und ausgeführt, dass das Doppelschalensitzfahrrad kein geeignetes und erforderliches Hilfsmittel sei.

    Die Einbeziehung eines behinderten Kindes in den Kreis der laufenden und Fahrrad fahrenden gleichaltrigen Jugendlichen (soziale Integration in der jugendlichen Entwicklungsphase) ist ein Grundbedürfnis, das die Ausstattung mit einem Hilfsmittel rechtfertigt (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 S 27; BSG, Urteile vom 16. September 1999 -- B 3 KR 2/99 und B 3 KR 9/98 R --).

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