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   BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 24/99 R   

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https://dejure.org/2000,5718
BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 24/99 R (https://dejure.org/2000,5718)
BSG, Entscheidung vom 10.02.2000 - B 3 KR 24/99 R (https://dejure.org/2000,5718)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 24/99 R (https://dejure.org/2000,5718)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 KR 955/09

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - vollstationäre Pflege - mobiler

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ((BSG), Urteil vom 10. Februar 2000 - Az.: B 3 KR 24/99 R) gehörten nur solche Hilfsmittel in den Bereich der GKV, die individuell auf den einzelnen Versicherten angepasst und nur von ihm sinnvoll genutzt werden könnten.
  • LSG Hessen, 08.03.2024 - L 6 P 5/24

    Soziale Pflegeversicherung

    Überdies habe bei vollstationärer Pflege der Träger des Heimes für die im Rahmen des üblichen Pflegebetriebes notwendigen Hilfsmittel zu sorgen, weil er verpflichtet sei, die Pflegebedürftigen ausreichend und angemessen zu pflegen, sozial zu betreuen und mit medizinischer Behandlungspflege zu versorgen (Verweis auf Urteile des BSG vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 24/99 R - und vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 30/02 R).
  • SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Überdies habe bei vollstationärer Pflege der Träger des Heimes für die im Rahmen des üblichen Pflegebetriebes notwendigen Hilfsmittel zu sorgen, weil er verpflichtet sei, die Pflegebedürftigen ausreichend und angemessen zu pflegen, sozial zu betreuen und mit medizinischer Behandlungspflege zu versorgen (Verweis auf Urteile des BSG vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 24/99 R - und vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 30/02 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - L 16 KR 204/06

    Krankenversicherung

    Sie nahm dabei auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.02.2000 (Az.: B 3 KR 17/99 R, Sozialrecht -SozR- 3-2500 § 33 Nr. 36; B 3 KR 24/99 R, Urteilssammlung für die GKV -USK- 2000, 59; B 3 KR 25/99 R, USK 2000, 21; B 3 KR 26/99 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 37; B 3 KR 28/99 R, Die Leistungen, Beilage 2000, 305) sowie vom 22.07.2004 (Az.: B 3 KR 5/03 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 5) Bezug.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 11 KR 62/06

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für einen

    Der Senat lässt dahinstehen, ob der Anspruch des Klägers nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen ist, weil das Hilfsmittel bei ständigem Aufenthalt in einer Einrichtung zur Wiedereingliederung begehrt wird (vgl. dazu u.a. Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R, B 3 KR 24/99 R und B 3 KR 26/99 - vom 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R - vom 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 - Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2000 - L 5 KR 97/00

    Krankenversicherung

    Dem Anspruch gegen die Beklagte steht jedoch entgegen, dass die Pflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln nach der gesetzlichen Konzeption des SGB V und des SGB XI dort endet, wo bei vollstationärer Pflege die Pflicht des Heimträgers auf Versorgung der Heimbewohner mit Hilfsmitteln einsetzt (BSG, Urteile vom 10.02.2000 - B 3 KR 24/99 R, 25/99, 26/99 R, 28/99 R).
  • VG Sigmaringen, 26.02.2002 - 4 K 1468/01

    Vereinbarung über Investitionskosten - Neuverhandlung - Schiedsstellenspruch

    Dabei beantragte er die Korrektur der Vereinbarung der Investitionskosten vom 07. Juli 1999 von 22, 38 DM auf 28, 32 DM ab dem Tag der Schiedsstellenentscheidung sowie zuzüglich dazu den Aufwand für Hilfsmittel laut Entscheidung des Bundessozialgerichts, Az. B 3 Kr 24/99 R, zusätzliche Kosten in Höhe von 9, 90 DM, insgesamt somit 38, 22 DM.
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