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   BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B   

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BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B (https://dejure.org/2020,40596)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B (https://dejure.org/2020,40596)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2020 - B 3 KR 33/20 B (https://dejure.org/2020,40596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rüge des Übergehens eines Beweisantrags in der Berufungsinstanz - Fragerecht dient der Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 103
    Gewährung von Krankengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    Wird ein Rechtsstreit - wie hier - ohne mündliche Verhandlung entschieden, tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt der Zustimmung zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 124 Abs. 2 SGG (BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4 f) .

    Jedenfalls einem in der Berufungsinstanz durch einen Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten, der vorbehaltlos sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil erklärt, muss klar sein, dass das Gericht ohne weitere Sachaufklärung entscheiden kann (stRspr, zB BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 5) .

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    Die Lückenhaftigkeit der ärztlichen AU-Feststellung könne auch nach der Rechtsprechung des BSG nicht ausnahmsweise behoben werden (Hinweis auf Urteile vom 11.5.2017 - B 3 KR 22/15 R - BSGE 123, 134 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 8 und vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE (vorgesehen), SozR 4-2500 § 46 Nr. 10) .
  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    Die Lückenhaftigkeit der ärztlichen AU-Feststellung könne auch nach der Rechtsprechung des BSG nicht ausnahmsweise behoben werden (Hinweis auf Urteile vom 11.5.2017 - B 3 KR 22/15 R - BSGE 123, 134 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 8 und vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE (vorgesehen), SozR 4-2500 § 46 Nr. 10) .
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    Dieser Obliegenheit ist ein Beteiligter jedenfalls dann nachgekommen, wenn er rechtzeitig einen solchen Antrag gestellt hat, schriftlich Fragen angekündigt hat, die objektiv sachdienlich sind und diese auch aufrecht erhalten hat (vgl BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 5).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    Zudem kann ein in der Berufungsinstanz rechtsanwaltlich vertretener Beteiligter nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    Das Fragerecht dient nicht in erster Linie der Sachaufklärung, sondern der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    Denn nur dann hätte nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 letzter Teilsatz SGG ein Beweisantrag die Warnfunktion dahingehend erfüllt, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52) .
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    Daher muss der Kläger darlegen, alles getan zu haben, um eine Befragung oder Anhörung des Arztes zu erreichen (vgl allgemein dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    Daher muss der Kläger darlegen, alles getan zu haben, um eine Befragung oder Anhörung des Arztes zu erreichen (vgl allgemein dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B
    a) Soweit - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34).
  • BSG, 21.12.2021 - B 9 V 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Dies erfordert nach ständiger Rechtsprechung des BSG ferner die Darlegung, dass ein anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl zB BSG Beschluss vom 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 30.08.2022 - B 9 SB 9/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - allgemeine Pflicht

    Dies erfordert nach ständiger Rechtsprechung des BSG ferner die Darlegung, dass ein anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl BSG Beschluss vom 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11) .
  • BSG, 26.04.2023 - B 9 SB 33/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Letzteres erfordert nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Darlegung, dass ein anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (BSG Beschluss vom 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B - juris RdNr 36; BSG Beschluss vom 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B - juris RdNr 36) .
  • BSG, 20.10.2021 - B 3 P 1/21 B

    Anspruch auf Leistungen nach Pflegestufe II; Verfahrensrüge im

    Schließlich ist zu schildern, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl zB Senatsbeschluss vom 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 15/22 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Verletzung der

    Ungeklärt geblieben sei, ob "die für die Erstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verwendete Software nicht Aufschluss darüber geben kann, welche Felder bei der Erzeugung des Formulars automatisch und welche manuell befüllt werden." Dass der Kläger einen Beweisantrag gestellt und einen derartigen Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG aufrecht erhalten hat (vgl zu diesem Erfordernis nur BSG vom 11.11.2020 - B 3 KR 33/20 B - juris RdNr 6 mwN) , hat er nicht vorgetragen.
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