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   BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R   

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https://dejure.org/2002,5252
BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R (https://dejure.org/2002,5252)
BSG, Entscheidung vom 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R (https://dejure.org/2002,5252)
BSG, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - B 3 KR 5/02 R (https://dejure.org/2002,5252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ernährungspumpe - Applikationssystem - Krankenkasse - Krankenversicherung - Hilfsmittel - Radsystem - Heimträger - Pflegehilfsmittel - Pflegeversicherung - Behandlungspflege - Verrichtungsbezogen - Vorhaltepflicht

  • Judicialis

    SGB V § 33; ; SGB XI § 43; ; SGB XI §§ 72 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Zustimmung des Gegners zur Einlegung der Sprungrevision im sozialgerichtlichen Verfahren, Hilfsmittelgewährung durch die Krankenversicherung bei Behandlungspflege

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R
    Statt einer Erstattung kann er dann die Bezahlung seiner Schuld durch den Versicherungsträger verlangen; einer genauen Bezifferung des Antrages bedarf es für diesen Fall nicht (vgl zum Ganzen BSGE 88, 204, 205 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 37).

    In mehreren Urteilen vom 10. Februar 2000 (vgl vor allem BSGE 85, 287 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 37) hat der Senat bei Rollstühlen die Pflicht der Krankenkassen zur Hilfsmittelgewährung nach § 33 Abs. 1 SGB V einerseits von der Pflicht der Heimträger zur Vorhaltung von Inventar und Pflegehilfsmitteln nach den §§ 71, 72 SGB XI andererseits abgegrenzt.

    Der erkennende Senat hat in den genannten Urteilen vom 10. Februar 2000 (aaO) eine erste Abgrenzung wie folgt umrissen:.

    Soweit der Senat in seinen Urteilen vom 10. Februar 2000 (aaO) ausgeführt hat, jeder Behinderte, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, das Heim aber nicht mehr verlässt, sei vom Heimträger damit auszustatten, ist dies in der Weise einzuschränken, dass davon Menschen ausgenommen sind, die ihre Wege und Aufenthaltsorte zumindest innerhalb des Heimes noch selbst bestimmen.

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R
    Statt einer Erstattung kann er dann die Bezahlung seiner Schuld durch den Versicherungsträger verlangen; einer genauen Bezifferung des Antrages bedarf es für diesen Fall nicht (vgl zum Ganzen BSGE 88, 204, 205 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41 und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 37).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R
    Dass damit gleichzeitig auch die Pflege erleichtert wird, hat nach der ständigen Rechtsprechung des BSG einer Einordnung als Hilfsmittel der Krankenversicherung bislang nicht entgegengestanden (vgl BSG SozR 2200 § 182 b Nr. 9; BSGE 51, 268, 271 f = SozR 2200 § 182b Nr. 20; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 und 13).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zustimmungserklärung zur Einlegung der

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R
    Sie verweist auf ihr zweitinstanzliches Vorbringen, die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils sowie ihre Ausführungen in der Parallelsache B 3 KR 67/01 R.
  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79

    Krankenlifter zum Tragen, Heben und Transpotieren von Schwerstkörperbehinderten

    Auszug aus BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R
    Dass damit gleichzeitig auch die Pflege erleichtert wird, hat nach der ständigen Rechtsprechung des BSG einer Einordnung als Hilfsmittel der Krankenversicherung bislang nicht entgegengestanden (vgl BSG SozR 2200 § 182 b Nr. 9; BSGE 51, 268, 271 f = SozR 2200 § 182b Nr. 20; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 und 13).
  • SG Augsburg, 20.10.2005 - S 12 KR 261/02

    Lieferung eines elektrisch verstellbaren Pflegebettes in einem Wohnheim der

    Zu dieser Vorhaltepflicht hat das BSG in seiner Entscheidung vom 06.06.2002 (B 3 KR 5/02 R in SozR 3-2500 § 33 Nr. 43) ausgeführt, dass diese Vorhaltepflicht entscheidend vom Versorgungsauftrag und der jeweiligen Leistungs- und Qualitätsvereinbarung abhänge.

    Beispiele für diese Kategorie sind der einfache Schieberollstuhl, der primär Transportfunktionen innerhalb des Heimes erfüllt sowie das Pflegebett (BSG vom 06.06.2002 a.a.O. und BSG vom 24.09.2002, - B 3 KR 15/02 R - in SozR 3-2500 § 33 Nr. 47).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 11 KR 96/07

    Kostenerstattung für einen selbst beschafften Patientenlifter in einer

    Die Abgrenzung der Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Hilfsmittelversorgung in Pflegeheimen von der Vorhaltepflicht des Heimträgers hat danach zu erfolgen, ob noch eine Krankenbehandlung und ein Behinderungsausgleich i.S. medizinischer Rehabilitation stattfindet oder aber ganz überwiegend die Pflege im Vordergrund steht, weil eine Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht mehr möglich ist (BSG, Urteile vom 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R und B 3 KR 26/99 R -, vom 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R und B 3 KR 5/02 R -, vom 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 R - und vom 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R -).
  • SG Hildesheim, 23.02.2006 - S 2 KR 180/01
    Nach der zwischenzeitlich ergangenen höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bun-dessozialgerichts vom 06 Juni 2002 (B 3 KR 5/02 R) sei es nicht der Sache der Pflege-heime, sondern Sache der Beklagten, die Ernährungspumpe samt Überleitungssystem zur Verfügung zu stellen.

    Im Gegensatz zu der ursprünglichen Annahme der Beklagten in den Gründen der angefochtenen Bescheide ist die hier streitige Ernährungspumpe "anderes Hilfsmittel" im Sinne des Gesetzes und unterfällt grundsätzlich - so ausdrücklich das Bundessozialgericht in dem während des Verfahrens ergangenen Urteil vom 06.06.2002 ( B 3 KR 5/02 R) - unter die Leistungspflicht der Beklagten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 11 KR 62/06

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für einen

    Der Senat lässt dahinstehen, ob der Anspruch des Klägers nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen ist, weil das Hilfsmittel bei ständigem Aufenthalt in einer Einrichtung zur Wiedereingliederung begehrt wird (vgl. dazu u.a. Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R, B 3 KR 24/99 R und B 3 KR 26/99 - vom 06.06.2002 - B 3 KR 5/02 R - vom 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 - Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R -).
  • SG Stade, 03.02.2005 - S 1 KR 172/00
    Weiter wird die Heimsphäre auch dann verlassen, soweit der Versicherte zwar auf einen Rollstuhl ange-wiesen ist und das Heim nicht mehr verlässt, seine Wege und Aufenthaltsorte innerhalb des Heims aber noch selbst bestimmen kann (Urteil des BSG vom 6. Juni 2002 - B 3 KR 5/02 R).
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