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   BSG, 27.01.2005 - B 4 RA 203/04 B   

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BSG, 27.01.2005 - B 4 RA 203/04 B (https://dejure.org/2005,39112)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2005 - B 4 RA 203/04 B (https://dejure.org/2005,39112)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - B 4 RA 203/04 B (https://dejure.org/2005,39112)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 4 RA 203/04 B
    Der Kläger hat folgende von ihm formulierte Rechtssätze gegenübergestellt: 17 a) Das Landessozialgericht (LSG) habe in seiner Entscheidung den Satz aufgestellt, 18 "dass der Bruch des Einigungsvertrages zulässig und die Enteignung der in der DDR rechtmäßig erworbenen Alterssicherungsansprüche mittels der so genannten gesetzlichen Novation berechtigt war und ist." 19 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe hingegen in seinen Entscheidungen 20 "die so genannte gesetzliche Novation verworfen sowie bestehendes Eigentum und die Regelungen des Einigungsvertrages zum Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz anerkannt (vgl. BVerfGE 100, 1 ff.).".

    21 b) Das angegriffene Urteil des LSG beruhe auf dem Rechtssatz: 22 "Die Einbußen, die der Bf durch die drastische Wertverminderung der Alterssicherungsansprüche vorliegend durch die Verweigerung der Zuerkennung der Mitgliedschaft in dem Versorgungssystem und - im Zusammenwirken damit - durch die gesetzliche Novation seiner in der DDR erworbenen SV - und FZRansprüche erleidet, sind von ihm hinzunehmen, sie verstoßen insbesondere nicht gegen das GG: Für darüber hinausgehende Ansprüche gibt es keine Rechtsgrundlage, und der Gesetzgeber war zu weitergehenden Begünstigungen zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder der Allgemeinheit von Verfassungswegen auch nicht verpflichtet (BVerfGE 100, 1 ; BVerfG, Beschlüsse vom 06. August 2002 - 1 BvR 586/98 -, Rz. 17 und vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00 -, Rz. 16)." 23 Das BVerfG habe demgegenüber folgenden Rechtssatz geprägt: 24 "Es ist verfassungswidrig, dass Auswirkungen der Bescheide und die zugrunde liegenden Vorschriften 'dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen und Eigentumspositionen in unzumutbarer Weise schmälern' und dem Kläger/Bf ... 'die durch die Lebensleistung erreichte relative versorgungsrechtliche Position innerhalb der jeweiligen Rentnergeneration nach Eintritt des Versicherungsfalles' nehmen (BVerfGE 100, 1, )." 25 c) Das LSG habe im Urteil festgestellt,.

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 4 RA 203/04 B
    34 3. Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel, auf dem das Urteil des LSG beruhen kann, auf eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) stützen will, so hätte er aufzeigen müssen, dass ein Beweisantrag protokolliert oder im Urteil des LSG aufgeführt ist (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; SozR 1500 § 160 Nr. 64); darüber hinaus hätte er darlegen müssen, dass das LSG sich - ausgehend von dessen Rechtsauffassung - zur Beweisaufnahme hätte gedrängt fühlen müssen.
  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 4 RA 203/04 B
    21 b) Das angegriffene Urteil des LSG beruhe auf dem Rechtssatz: 22 "Die Einbußen, die der Bf durch die drastische Wertverminderung der Alterssicherungsansprüche vorliegend durch die Verweigerung der Zuerkennung der Mitgliedschaft in dem Versorgungssystem und - im Zusammenwirken damit - durch die gesetzliche Novation seiner in der DDR erworbenen SV - und FZRansprüche erleidet, sind von ihm hinzunehmen, sie verstoßen insbesondere nicht gegen das GG: Für darüber hinausgehende Ansprüche gibt es keine Rechtsgrundlage, und der Gesetzgeber war zu weitergehenden Begünstigungen zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder der Allgemeinheit von Verfassungswegen auch nicht verpflichtet (BVerfGE 100, 1 ; BVerfG, Beschlüsse vom 06. August 2002 - 1 BvR 586/98 -, Rz. 17 und vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00 -, Rz. 16)." 23 Das BVerfG habe demgegenüber folgenden Rechtssatz geprägt: 24 "Es ist verfassungswidrig, dass Auswirkungen der Bescheide und die zugrunde liegenden Vorschriften 'dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen und Eigentumspositionen in unzumutbarer Weise schmälern' und dem Kläger/Bf ... 'die durch die Lebensleistung erreichte relative versorgungsrechtliche Position innerhalb der jeweiligen Rentnergeneration nach Eintritt des Versicherungsfalles' nehmen (BVerfGE 100, 1, )." 25 c) Das LSG habe im Urteil festgestellt,.
  • BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00

    Zur Berücksichtigung so genannter Überentgelte im Rahmen der Berechnung von

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 4 RA 203/04 B
    21 b) Das angegriffene Urteil des LSG beruhe auf dem Rechtssatz: 22 "Die Einbußen, die der Bf durch die drastische Wertverminderung der Alterssicherungsansprüche vorliegend durch die Verweigerung der Zuerkennung der Mitgliedschaft in dem Versorgungssystem und - im Zusammenwirken damit - durch die gesetzliche Novation seiner in der DDR erworbenen SV - und FZRansprüche erleidet, sind von ihm hinzunehmen, sie verstoßen insbesondere nicht gegen das GG: Für darüber hinausgehende Ansprüche gibt es keine Rechtsgrundlage, und der Gesetzgeber war zu weitergehenden Begünstigungen zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder der Allgemeinheit von Verfassungswegen auch nicht verpflichtet (BVerfGE 100, 1 ; BVerfG, Beschlüsse vom 06. August 2002 - 1 BvR 586/98 -, Rz. 17 und vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00 -, Rz. 16)." 23 Das BVerfG habe demgegenüber folgenden Rechtssatz geprägt: 24 "Es ist verfassungswidrig, dass Auswirkungen der Bescheide und die zugrunde liegenden Vorschriften 'dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen und Eigentumspositionen in unzumutbarer Weise schmälern' und dem Kläger/Bf ... 'die durch die Lebensleistung erreichte relative versorgungsrechtliche Position innerhalb der jeweiligen Rentnergeneration nach Eintritt des Versicherungsfalles' nehmen (BVerfGE 100, 1, )." 25 c) Das LSG habe im Urteil festgestellt,.
  • BSG, 15.02.1988 - 9a BV 196/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweisantrag - Mündlich - Fehlende Begründung

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 4 RA 203/04 B
    34 3. Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel, auf dem das Urteil des LSG beruhen kann, auf eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) stützen will, so hätte er aufzeigen müssen, dass ein Beweisantrag protokolliert oder im Urteil des LSG aufgeführt ist (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; SozR 1500 § 160 Nr. 64); darüber hinaus hätte er darlegen müssen, dass das LSG sich - ausgehend von dessen Rechtsauffassung - zur Beweisaufnahme hätte gedrängt fühlen müssen.
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2005 - B 4 RA 203/04 B -,.
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