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BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 31/04 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Verlängerung des Zehnjahreszeitraumes
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Notwendige Leistungen von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit innerhalb eines Zehnjahreszeitraums; Erforderlichkeit der Zurücklegung von acht Jahren Pflichtbeitragszeiten innerhalb der ...
- Judicialis
SGB VI § 237
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zehnjahreszeitraum bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 18.11.2003 - S 31 RA 332/03
- LSG Hessen, 25.05.2004 - L 2 RA 12/04
- BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 31/04 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 13.10.1992 - 4 RA 10/92
Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Eigentumsrecht - Inhaltsbestimmung - …
Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 31/04 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit soll mithin nur denjenigen zugute kommen, die bis in die Nähe der Altersgrenze durch stetige und für die Versichertengemeinschaft verlässliche Pflichtbeitragszeiten auf Grund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit zu den Lasten der Alterssicherung zeitnah beigetragen haben (so schon BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7 S 26 f zum Zweck der Begrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs von § 25 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz ).
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 3 R 695/06 Voraussetzung ist also, dass diese Zeiten innerhalb des ursprünglichen oder verlängerten Zehn-Jahres-Zeitraumes liegen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Februar 2005 - B 4 RA 31/04 R -, in juris).