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   BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R   

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BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R (https://dejure.org/2000,3609)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R (https://dejure.org/2000,3609)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 47/99 R (https://dejure.org/2000,3609)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zugunstenverfahren - Vormerkung - Fremdrente - Beitragszeiten - Sprachkreis - Kulturkreis - Vertreibungsgebiet - Nationalsozialistischer Einfluß

  • Judicialis

    FRG § 17a Abs 1 Buchst a; ; FRG § 17a Buchst a Nr 2 1. Alternative

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollendung des 16. Lebensjahres zu Beginn des nationalsozialistischen Einflußbereich im Fremdrentenrecht verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 14.04.1981 - 4 RJ 27/80

    Vollendung des 14. Lebensjahres - Ersatzzeit

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    In Betracht kommen könnte ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil nach § 17a Buchst a Nr. 2 FRG allein denjenigen, die das 16. Lebensjahr zu Beginn des nationalsozialistischen Einflusses bereits vollendet hatten, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ein Ausgleich für einen sozialversicherungsrechtlichen Vertreibungsschaden zuerkannt werden soll, nicht jedoch denjenigen, die das 14. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt bereits vollendet hatten und daher grundsätzlich in der Lage waren, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen (vgl zum Eintritt in das Erwerbs- und Versicherungsleben ab dem 14. Lebensjahr; BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 83) und auch nicht denjenigen, die während des nationalsozialistischen Einflusses das 14. bzw das 16. Lebensjahr erst vollendeten.

    Auf solch typische Lebensverläufe darf und muß die gesetzliche Rentenversicherung abstellen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 83).

    Dabei wird nicht verkannt, daß vor dem RRG 1992 grundsätzlich das 14. Lebensjahr als Eintrittsalter in die gesetzliche Rentenversicherung galt (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 83; zB § 8 Abs. 2 VuVO für Jahrgänge ab 1908).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    Bei rechtsgewährenden Regelungen hat der Gesetzgeber eine verhältnismäßig größere Gestaltungsfreiheit als bei Eingriffen in bereits bestehende Rechte (vgl hierzu BVerfGE 49, 280, 283 mwN).

    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in diesen Fällen kommt mithin nur in Betracht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung kein sachlich vertretbarer, einleuchtender Grund anführen ließe (vgl BVerfGE 49, 280, 283; 87, 1, 36), insoweit also Willkür iS des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen würde, die Unsachlichkeit der Differenzierung mithin evident wäre (vgl hierzu BVerfGE 89, 15, 23 mwN).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    Im Einklang damit steht, daß diese Altersgrenze im Hinblick auf das "bekenntnisfähige" Alter von 16 Jahren zugleich der letztmögliche Zeitpunkt vor Beginn der nationalsozialistischen Verfolgung war, zu dem ein Verfolgter ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum hätte abgeben können (vgl zu Rumänien: BVerfGE 59, 128, 152 ff; zum bekenntnisfähigen Alter von 16 Jahren: Häußer/Kapinos/Christ, Die Statusfeststellung nach dem Bundesvertriebenengesetz, § 6 RdNr 4).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in diesen Fällen kommt mithin nur in Betracht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung kein sachlich vertretbarer, einleuchtender Grund anführen ließe (vgl BVerfGE 49, 280, 283; 87, 1, 36), insoweit also Willkür iS des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen würde, die Unsachlichkeit der Differenzierung mithin evident wäre (vgl hierzu BVerfGE 89, 15, 23 mwN).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    Der Gesetzgeber ist befugt, aus einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- bzw Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl BVerfGE 71, 39, 53 mwN).
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Rücknahme des die og Vormerkung ablehnenden Bescheides (in der Gestalt des Widerspruchsbescheides) ist § 44 Abs. 2 SGB X. § 44 Abs. 1 SGB X findet keine Anwendung, da es sich insoweit um eine Spezialregelung für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt, soweit durch sie den Betroffenen Sozialleistungen zu Unrecht vorenthalten oder von ihnen Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 3 S 9 und 11).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in diesen Fällen kommt mithin nur in Betracht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung kein sachlich vertretbarer, einleuchtender Grund anführen ließe (vgl BVerfGE 49, 280, 283; 87, 1, 36), insoweit also Willkür iS des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen würde, die Unsachlichkeit der Differenzierung mithin evident wäre (vgl hierzu BVerfGE 89, 15, 23 mwN).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RA 89/90

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kommt dem Gebrauch der deutschen Sprache für die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis eine "im Regelfall" ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl zum Vorstehenden: BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 2 mwN), wobei derjenige, der Deutsch als Muttersprache gesprochen hat und nach Beendigung der Verfolgungsmaßnahmen zunächst weiterhin im persönlichen Lebensbereich verwendet, die Zugehörigkeit - nach der Rechtsprechung des BSG - nicht unmittelbar mit dem Zeitpunkt verliert, von dem an der Gebrauch der deutschen Sprache im persönlichen Lebensbereich nicht mehr überwiegt; sie bleibt vielmehr regelmäßig für eine Übergangszeit von bis zu 20 Jahren erhalten (vgl hierzu BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 2 aaO; Urteil vom 29. Januar 1991 - 4 RA 74/90).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RJ 4/98 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    1) Mit dem 13. und dem 12. Senat des BSG (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R; Urteil vom 30. März 2000 - B 12 RJ 4/98 R - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) geht der erkennende Senat davon aus, daß der nationalsozialistische Einfluß auf osteuropäische Staaten, hier auf Rumänien, entsprechend der Zeitangabe in § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) idF des BEG-Schlußgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl I S 1315) am 6. April 1941 begonnen hat.
  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 63/98 R

    Anerkennung von Fremdrentenzeiten ab der Vollendung des 16. Lebensjahres,

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
    1) Mit dem 13. und dem 12. Senat des BSG (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R; Urteil vom 30. März 2000 - B 12 RJ 4/98 R - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) geht der erkennende Senat davon aus, daß der nationalsozialistische Einfluß auf osteuropäische Staaten, hier auf Rumänien, entsprechend der Zeitangabe in § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) idF des BEG-Schlußgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl I S 1315) am 6. April 1941 begonnen hat.
  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 74/90
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Anders als nach §§ 2 Abs. 1, 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEG ist hier aber nicht entscheidend, ob die Verfolgungsmaßnahme von Dienststellen oder Amtsträgern des NS-Staates veranlasst (oder gebilligt) wurde (hierzu stellvertretend BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3 S 13).

    Mindestalter sind vorgesehen in § 250 Abs. 1 SGB VI für die Anrechnung von Ersatzzeiten (Vollendung des 14. Lebensjahres - hierzu BSGE 51, 272 = SozR 2200 § 1251 Nr. 83; BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 127), in § 16 FRG für Beschäftigungszeiten im Vertreibungsgebiet und in § 17a FRG für den dort geregelten anspruchsberechtigten Personenkreis (Vollendung des 16. Lebensjahres - hierzu BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3 S 14 ff) sowie für den Gesamtzeitraum bei der Bewertung beitragsfreier Vorleistungen in § 72 Abs. 2 Satz 1 SGB VI und für Anrechnungszeiten in § 58 SGB VI (heute: Vollendung des 17. Lebensjahres).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 RA 52/05 R

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Regelaltersrente nach § 17a

    Erstmals in den Anwendungsbereich des FRG wurden im Wesentlichen die deutschen Juden einbezogen, die bei Beginn der Verfolgung mindestens 16 Jahre alt waren, dem dSK angehörten, sich wegen ihres Judentums nicht zum deutschen Volkstum bekannt hatten und - das ist das Weitergehende - vor dem Verfolgungszugriff geflohen waren oder sich vom dSK nicht notwendig "verfolgungsbedingt" distanziert oder bei der Aussiedlung den sog 20-Jahres-Zeitraum überschritten hatten (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, SozR 3-5050 § 17a Nr. 3 S 15 f).

    Der nationalsozialistische Einfluss auf Rumänien hat, entsprechend der Zeitangabe in § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEG, am 6. April 1941 begonnen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, SozR 3-5050 § 17a Nr. 3, mwN).

  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R

    Anerkennung von Ersatzzeiten - Jude - Verfolgteneigenschaft - Flucht vor

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 43/02 R

    Beitragsnachentrichtung für in den USA lebende Verfolgte des Nationalsozialismus

    Insofern sollte durch Art. 17a FRG eine Gleichstellung der aus den osteuropäischen Vertreibungsgebieten stammenden deutschen Juden mit den deutschsprachigen Aussiedlern erreicht werden (vgl BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3 S 15 unter Hinweis auf BT-Drucks 11/5530 S 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - L 8 RA 41/03

    Deutscher Sprach- und Kulturkreis verneint bei am Stichtag 6 Monate altem Kind

    Die Erfüllung der Voraussetzungen während des Andauerns der Einflussnahme reiche dagegen nicht aus (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 47/99 R - in SozR 3-5050 § 17 a Nr. 3).

    Unterstellt man zu Gunsten des Klägers, dass dieser während des Andauerns der Einflussnahme schließlich dem dSK zugehörig geworden ist, so reicht dies nicht (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 47/99 R in SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).

  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R

    Schlußprotokoll Sozialversicherungsabkommen mit Israel, Nachentrichtung von

    Mit § 17a FRG wird aber zusätzlich ein Personenkreis erfaßt, der nicht unter § 20 WGSVG fällt, sei es, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die im Einzelfall keine Verfolgten iS des § 1 BEG sind oder aber, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die sich nach der Verfolgung aus verfolgungsfremden Gründen vom dSK abgewandt haben (vgl zu diesem Personenkreis BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 143/10

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht - Kapitalleistungen -

    Selbst soweit man davon ausgeht, dass der Widerspruchsausschuss hierfür mangels eines entsprechenden Ausgangsverwaltungsaktes der Beklagten zu 2 funktional nicht zuständig gewesen ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - Az.: B 4 RA 47/99 R), hindert dies nicht die Einbeziehung der später ergangenen Verwaltungsakte betreffend den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung in den Bescheiden vom 28. Juli 2008 und 13. Dezember 2010.
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 7/00 R

    Schlußprotokoll Sozialversicherungsabkommen mit Israel, Nachentrichtung von

    Mit § 17a FRG wird aber zusätzlich ein Personenkreis erfaßt, der nicht unter § 20 WGSVG fällt, sei es, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die im Einzelfall keine Verfolgten iS des § 1 BEG sind, oder aber, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die sich nach der Verfolgung aus verfolgungsfremden Gründen vom dSK abgewandt haben (vgl zu diesem Personenkreis BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 R 685/10

    Deutscher Sprach -und Kulturkreis

    Der nationalsozialistische Einflussbereich erstreckte sich auf Rumänien, das Heimatgebiet des Klägers, ab dem 06. April 1941, denn nach § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEG gilt dieser Zeitpunkt als der Zeitpunkt, zu dem die Regierung des Staates R von der nationalsozialistischen deutschen Regierung zu aus Gründen der Rasse vorgenommenen Freiheitsentziehungen veranlasst wurde (vgl. dazu Bundessozialgericht - BSG - , Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 47/99 R, abgedruckt in SozR 3-5050 § 17 a Nr. 3).
  • BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 08.07.2004 - L 14 RJ 162/02

    Anspruch auf Altersrente; Anrechnung von in der ehemaligen Sowjetunion

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 R 488/10
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