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   BSG, 03.06.2009 - B 5 R 306/07 B   

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BSG, 03.06.2009 - B 5 R 306/07 B (https://dejure.org/2009,19988)
BSG, Entscheidung vom 03.06.2009 - B 5 R 306/07 B (https://dejure.org/2009,19988)
BSG, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - B 5 R 306/07 B (https://dejure.org/2009,19988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensfehlers; Verzicht auf die Gewährung rechtlichen Gehörs durch Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • Judicialis

    SGG § 124 Abs 2; ; SGG § 155 Abs 3; ; SGG § 155 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensfehlers; Verzicht auf die Gewährung rechtlichen Gehörs durch Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 5 R 306/07 B
    Diese ist das "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens, um dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG) zu genügen und den Streitstoff erschöpfend mit ihnen zu erörtern (§ 112 Abs. 2 SGG; BSGE 44, 292 f = SozR 1500 § 124 Nr. 2 S 2 mwN).

    Die Erklärung eines Beteiligten, mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden zu sein und damit auf diese besondere Art der Gewährung rechtlichen Gehörs zu verzichten, muss klar, eindeutig und vorbehaltlos sein (vgl BSGE 44, 292, 294 = SozR 1500 § 124 Nr. 2 S 4).

    Denn es ist nicht auszuschließen, dass das LSG bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre (BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2).

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 5 R 306/07 B
    Wegen der weitreichenden Folgen dieser Erklärung, dem Verzicht auf eine Entscheidung in voller Senatsbesetzung, obwohl diese eine höhere Richtigkeitsgewähr als diejenige eines einzelnen Richters bietet (vgl BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 21), muss das Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch den Vorsitzenden oder den bestellten Berichterstatter klar und eindeutig sein (vgl BSG SozR 4-1500 § 155 Nr. 1 RdNr 17; Bernsdorff in Henning, SGG, § 155 RdNr 56, 57, Stand V/1997).

    Nur dann wird die Zuständigkeit des Vorsitzenden oder des Berichterstatters begründet, anstelle des vom Gesetz grundsätzlich berufenen Senats über den Berufungsrechtsstreit entscheiden zu dürfen (vgl BSG SozR 4-1500 § 155 Nr. 1 RdNr 17; Bernsdorff, aaO, RdNr 57).

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 5 R 306/07 B
    Wegen der weitreichenden Folgen dieser Erklärung, dem Verzicht auf eine Entscheidung in voller Senatsbesetzung, obwohl diese eine höhere Richtigkeitsgewähr als diejenige eines einzelnen Richters bietet (vgl BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 21), muss das Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch den Vorsitzenden oder den bestellten Berichterstatter klar und eindeutig sein (vgl BSG SozR 4-1500 § 155 Nr. 1 RdNr 17; Bernsdorff in Henning, SGG, § 155 RdNr 56, 57, Stand V/1997).
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 5 R 306/07 B
    Deshalb kann auch nicht - wie sonst regelmäßig bei Verfahrensverstößen - von den Beteiligten insoweit eine nähere Darlegung der den Verfahrensmangel ergebenden "Tatsachen" gefordert werden; einer solchen Darlegung bedarf es nicht, wenn der ursächliche Zusammenhang im genannten Sinne schon nach der Art des Verfahrensmangels auf der Hand liegt (BSGE 53, 83, 85 f = SozR 1500 § 124 Nr. 7 S 15 f mwN).
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Als Prozesshandlung muss die Einverständniserklärung klar, eindeutig und vorbehaltlos sein (Senatsbeschluss vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - Juris RdNr 10; BSGE 44, 292, 294 = SozR 1500 § 124 Nr. 2 S 4) .
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 359/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Die Erklärung eines Beteiligten, mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter einverstanden zu sein und damit auf die besondere Art der Gewährung rechtlichen Gehörs durch den gesamten Berufungssenat zu verzichten, muss klar, eindeutig und vorbehaltlos sein (BSG Beschluss vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - juris-RdNr 10) .
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 361/13 B
    Die Erklärung eines Beteiligten, mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter einverstanden zu sein und damit auf die besondere Art der Gewährung rechtlichen Gehörs durch den gesamten Berufungssenat zu verzichten, muss klar, eindeutig und vorbehaltlos sein (BSG U vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - juris-RdNr 10) .
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 81/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - besondere Wertigkeit der mündlichen Verhandlung

    Um wirksam auf eine Entscheidung mit mündlicher Verhandlung zu verzichten, muss jeder Beteiligte sein Einverständnis mit einer Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung klar, eindeutig und grds - abgesehen von innerprozessualen Bedingungen wie dem Widerruf eines Vergleichs - vorbehaltlos erklären (vgl BSG Urteil vom 12.10.1972 - 10 RV 357/72 - Juris RdNr 24; BSGE 44, 292, 293 = SozR 1500 § 124 Nr. 2 S 3; BSG Beschluss vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - Juris RdNr 10; BFH Urteil vom 31.8.2010 - VIII R 36/08 - BFHE 231, 1 = Juris RdNr 20; Hauck in Zeihe, SGG, Stand Oktober 2018, § 124 Anm 6a) .
  • BSG, 08.12.2022 - B 7 AS 121/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Um wirksam auf eine Entscheidung mit mündlicher Verhandlung zu verzichten, muss jeder Beteiligte sein Einverständnis mit einer Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung klar, eindeutig und grundsätzlich - abgesehen von innerprozessualen Bedingungen wie dem Widerruf eines Vergleichs - vorbehaltlos erklären (vgl BSG vom 12.10.1972 - 10 RV 357/72; BSG vom 22.9.1977 - 10 RV 79/76 - BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2 S 3; BSG vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B; BSG vom 9.4.2019 - B 1 KR 81/18 B mwN) .
  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 258/18 B

    Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt

    Da das ursprünglich erteilte Einverständnis nach dem oben genannten Maßstab unwirksam geworden war, musste es erneut "klar, eindeutig und vorbehaltlos" (BSG vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - RdNr 10 mwN) erklärt werden, um gleichwohl eine Entscheidung nach § 124 Abs. 2 SGG zu ermöglichen.
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 360/13 B
    Die Erklärung eines Beteiligten, mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter einverstanden zu sein und damit auf die besondere Art der Gewährung rechtlichen Gehörs durch den gesamten Berufungssenat zu verzichten, muss klar, eindeutig und vorbehaltlos sein (BSG Beschluss vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - juris-RdNr 10) .
  • BSG, 17.08.2023 - B 5 R 73/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zwar muss nach allgemeiner Meinung das nach § 155 Abs. 4 iVm Abs. 3 SGG erforderliche Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter anstelle des Senats (sog konsentierter Einzelrichter) klar, eindeutig und vorbehaltlos erteilt werden (vgl BSG Beschluss vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 9.3.2016 - B 14 AS 96/15 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B - juris RdNr 8).
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 401/15 B

    Neuberechnung einer Altersrente

    Denn grundsätzlich entscheidet ein Gericht bei Urteilen mit und ohne mündliche Verhandlung in voller Besetzung (BSG Beschluss vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - Juris RdNr 8).
  • LSG Sachsen, 15.05.2015 - L 3 AL 115/13

    Notwendigkeit der Anhörung der Beteiligten vor einer Entscheidung durch

    Nur letztere müssen ausdrücklich, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (vgl. zum Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung: BSG, Urteil vom 22. September 1977 - 10 RV 79/292 - SozR 1500 § 124 Nr. 2 = JURIS-Dokument Rdnr. 13; BSG, Beschluss vom 3. Juni 2009- B 5 R 306/07 B - JURIS-Dokument Rdnr. 10).
  • SG Kassel, 17.08.2012 - S 10 AS 400/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildungsbedarf - erforderliche

  • BSG, 11.08.2009 - B 2 U 140/09 B
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