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   BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R   

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https://dejure.org/1999,5808
BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R (https://dejure.org/1999,5808)
BSG, Entscheidung vom 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R (https://dejure.org/1999,5808)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - B 6 KA 2/98 R (https://dejure.org/1999,5808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Medizinisch-technisches Großgerät (hier: Computertomograph) - Standortgenehmigung - Bedarf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Radiologen auf Erteilung einer Standortgenehmigung für den Betrieb eines Computertomographen (CT) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung - Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Voraussetzungen der Erteilung einer endgültigen ...

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs 2a Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Genehmigung eines medizinisch-technisches Großgerät bei rechnerischem Fehlbestand im Planungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R
    Diese Entscheidung des Großgeräteausschusses, die im Rahmen der Anfechtung des Bescheides des Beklagten zu 1) inzident auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen ist (BSGE 70, 285, 291 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S 9, 10), erweist sich als rechtmäßig.

    Daß er darin den CT als medizinisch-technisches Großgerät qualifiziert hat, ist ebensowenig zu beanstanden (vgl BSGE 70, 285, 293, 294 = SozR3-2500 § 122 Nr. 3, S 11-13) wie seine Entscheidung, als Anhaltszahl für einen bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Einsatz pro CT eine Bevölkerungszahl von ca 143.000 festzusetzen.

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R
    Versorgungslücken unterhalb dieses Umfanges sind dagegen nicht durch eine (Voll-)Zulassung, sondern durch eine - bedarfsabhängige - Ermächtigung zu schließen (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1, S 6).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R

    Für die Verpflichtungsklage maßgebender Zeitpunkt,

    Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R
    Schließlich hatten die Kläger, wie der Senat bereits zu einem gleichgelagerten Sachverhalt entschieden hat, auch keinen Anspruch auf Standortgenehmigung aufgrund der Übergangsregelung des § 85 Abs. 2a SGB V. Weder die Voraussetzungen des Satzes 2 noch die nach Satz 3 aaO waren mangels einer entsprechenden Qualifikation des Antragstellers und wegen des Eintritts des qualifizierten Arztes in die Praxis erst nach dem Stichtag am 15. Mai 1992 erfüllt (vgl Urteile des Senats vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R und B 6 KA 77/96 R).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R

    Zulässigkeit - Anfechtungsklage - Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R
    Schließlich hatten die Kläger, wie der Senat bereits zu einem gleichgelagerten Sachverhalt entschieden hat, auch keinen Anspruch auf Standortgenehmigung aufgrund der Übergangsregelung des § 85 Abs. 2a SGB V. Weder die Voraussetzungen des Satzes 2 noch die nach Satz 3 aaO waren mangels einer entsprechenden Qualifikation des Antragstellers und wegen des Eintritts des qualifizierten Arztes in die Praxis erst nach dem Stichtag am 15. Mai 1992 erfüllt (vgl Urteile des Senats vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R und B 6 KA 77/96 R).
  • SG Düsseldorf, 01.08.2011 - S 2 KA 235/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Klägerin hat schließlich nicht substantiiert ankündigt, im Falle eines Prozesserfolges im vorliegenden Rechtsstreit gegen die Beklagte mit Schadenersatz- bzw. Amtshaftungsansprüchen vorgehen zu wollen (vgl. dazu BSG, Urteile vom 09.06.1999 - B 6 KA 2/98 R - vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R -).
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