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   BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 96/02 R   

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https://dejure.org/2003,4207
BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 96/02 R (https://dejure.org/2003,4207)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 7 AL 96/02 R (https://dejure.org/2003,4207)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 96/02 R (https://dejure.org/2003,4207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berechnungsgrundlagen für Arbeitslosengeld; Zusammentreffen mehrerer Teilzeitbeschäftigungen; Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung als Aufschubtatbestand; Reduzierung der Arbeitszeit innerhalb einer Beschäftigung

  • Judicialis

    SGB III § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Aufgabe einer von zwei Teilzeitbeschäftigungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 383 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 96/02 R
    In der Regel ist ein vergleichbarer Arbeitnehmer desselben Betriebs zum Vergleich heranzuziehen (BT-Drucks 13/4941, S 178).

    Eine derartige Teilarbeitslosigkeit wird nunmehr durch das Teil-Alg ausgeglichen (vgl BT-Drucks 13/4941 S 146).

    Denn der Gesetzgeber hat den Fall der Verminderung der Arbeitszeit in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen (vgl hierzu Senatsurteil vom 6. Februar 2003, BSGE 90, 270, 271 = SozR 4-4300 § 150 Nr. 1; BT-Drucks 13/4941, S 181 zu § 151 Abs. 2 Nr. 1).

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 12/01 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Teilarbeitslosigkeit - Verlust einer von zwei

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 96/02 R
    Dass die Vorschrift des § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III nicht den ihr vom Kläger beigemessenen Inhalt hat, wird auch aus der Abgrenzung zu der mit Wirkung ab 1. Januar 1998 eingeführten Regelung über das Teil-Alg (§ 150 SGB III idF des AFRG; vgl hierzu Senatsurteile vom 21. Juni 2001, BSGE 88, 180 = SozR 3-4300 § 150 Nr. 1, sowie vom 6. Februar 2003, BSGE 90, 270 = SozR 4-4300 § 150 Nr. 1) deutlich.

    Denn der Gesetzgeber hat den Fall der Verminderung der Arbeitszeit in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen (vgl hierzu Senatsurteil vom 6. Februar 2003, BSGE 90, 270, 271 = SozR 4-4300 § 150 Nr. 1; BT-Drucks 13/4941, S 181 zu § 151 Abs. 2 Nr. 1).

  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Entstehung - Teilarbeitslosigkeit - zwei

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 96/02 R
    Dass die Vorschrift des § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III nicht den ihr vom Kläger beigemessenen Inhalt hat, wird auch aus der Abgrenzung zu der mit Wirkung ab 1. Januar 1998 eingeführten Regelung über das Teil-Alg (§ 150 SGB III idF des AFRG; vgl hierzu Senatsurteile vom 21. Juni 2001, BSGE 88, 180 = SozR 3-4300 § 150 Nr. 1, sowie vom 6. Februar 2003, BSGE 90, 270 = SozR 4-4300 § 150 Nr. 1) deutlich.
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auch konnten Zeiten, die in Anwendung einer Sonderregelung bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums außer Betracht zu bleiben hatten, im Sinne eines Aufschubtatbestands bei der Bestimmung sowohl des Bemessungsrahmens als auch des "eigentlichen" Bemessungszeitraums unberücksichtigt bleiben (BSG SozR 4-4300 § 131 Nr. 1).
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der

    Auch konnten Zeiten, die bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums in Anwendung einer Sonderregelung außer Betracht zu bleiben hatten, im Sinne eines Aufschubtatbestands bei der Bestimmung sowohl des Bemessungsrahmens als auch des "eigentlichen" Bemessungszeitraums unberücksichtigt bleiben (BSG SozR 4-4300 § 131 Nr. 1 RdNr 16).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 1/05 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Hineinreichen

    Das BSG habe in der genannten Entscheidung und in einer weiteren Entscheidung vom 9. Dezember 2003, B 7 AL 96/02 R, SozR 4-4300 § 131 Nr. 1, auch den Willen des Gesetzgebers hervorgehoben, zur Begründung einer Anwartschaft auf Teil-Alg sei die längere parallele Ausübung von mindestens zwei Teilzeitbeschäftigungen erforderlich.

    Das von der Beklagten besonders betonte Erfordernis der längeren parallelen Ausübung mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen (vgl BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, B 7 AL 96/02 R, SozR 4-4300 § 131 Nr. 1 RdNr 11) ist somit erfüllt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - L 18 AL 55/12

    Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Teilzeitvereinbarung - fiktive Bemessung

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 96/02 R - zur Vorgängervorschrift des § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB III klargestellt, dass die Regelung letztendlich die Reduzierung von Arbeitszeit innerhalb einer Beschäftigung meine.

    Die Verwendung des Begriffs "vermindert" verdeutlicht nach ihrem Wortsinn, dass die Reduzierung von Arbeitszeit innerhalb einer bestehenden Beschäftigung (vgl. BSG SozR 4-4300 § 131 Nr. 1) und nicht allgemein die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung gemeint ist.

  • OLG Brandenburg, 23.11.2015 - 10 WF 125/15

    Gewaltsschutzverfahren: Abschluss eines Prozessvergleichs; Genehmigung des

    Ein lautes Diktat entspricht nicht dem Vorlesen der Aufzeichnung im Sinne dieser Vorschrift (BSG, Entscheidung vom 28.11.2002 - B 7 AL 96/02 R, BeckRS 2003, 40162; LSG Hamburg, Urteil vom 1.11.2012 - L 1 KR 83/10 BeckRS 2013, 65877; Musielak/Stadler, ZPO, 12. Aufl., § 162 Rn. 2; Vorwerk/Wolf/Wendtland, BeckOK ZPO, 18. Edition, § 162 Rn. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 18 AL 165/11
    parallel ausgeübt worden seien (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 96/02 R - und vom 17. November 2005 - B 11a AL 1/05 R -).
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