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   BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 8/97 B   

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https://dejure.org/1998,9192
BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 8/97 B (https://dejure.org/1998,9192)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1998 - B 9 VG 8/97 B (https://dejure.org/1998,9192)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1998 - B 9 VG 8/97 B (https://dejure.org/1998,9192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung wegen des gewalttatbedingten Todes der Lebensgefährtin - Gleichstellung mit einem Hinterbliebenen - Gewährung eines Härteausgleichs - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Nichtzulassung der Revision - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erfolg des Widerspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OEG § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 7; BVG § 89 Abs. 1
    Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.04.1991 - 9a RVg 2/90

    Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 8/97 B
    So liegt es hier, denn das BSG hat mit Urteil vom 24. April 1991 - 9a RVg 2/90 - (SozR 3-3100 § 89 Nr. 1) bereits entschieden, daß nur die Witwe (bzw der Witwer) Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhält und für eine sog "Brautversorgung" kein Raum sei.

    Der Kläger hat demgegenüber vorgetragen, die Entscheidung des BSG in SozR 3-3100 § 89 Nr. 1 enthalte Rechtssätze, die weder mit der Praxis der Brautversorgung für Kriegshinterbliebene noch der ständigen Rechtsprechung des BSG zu vereinbaren seien.

  • BSG, 30.08.1973 - 8 RV 608/72

    Kriegsopferversorgung - Brautversorgung - Ermessen der Verwaltung - Ständige

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 8/97 B
    Diese Rechtsauffassung hat das BSG - jedenfalls seit BSGE 36, 143 [BSG 30.08.1973 - 9/8 RV 608/72] - in ständiger Rechtsprechung zur Kriegsopferversorgung vertreten.

    Der Kläger zitiert aus der Entscheidung BSGE 36, 143 ff [BSG 30.08.1973 - 9/8 RV 608/72] lediglich eine Passage (dort Seite 144).

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 8/97 B
    Auch nachdem die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Rechtsfrage entschieden hat, kann diese Frage weiterhin oder wieder grundsätzliche Bedeutung erlangen, insbesondere wenn der Entscheidung des Revisionsgerichts in Literatur oder Rechtsprechung widersprochen wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 13; SozR § 150 SGG Nr. 50), aber auch, wenn der Beschwerdeführer selbst nicht von vornherein abwegige neue Einwendungen und Argumente, die in der Rechtsprechung bisher nicht berücksichtigt worden sind, vorbringt (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 = SozR 4100 § 111 Nr. 1; BFHE 97, 281, 284).
  • BFH, 20.11.1969 - I B 34/69

    Klage eines Vereins - Bejahung der Steuerpflicht - Überprüfung der Rechtsfrage -

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 8/97 B
    Auch nachdem die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Rechtsfrage entschieden hat, kann diese Frage weiterhin oder wieder grundsätzliche Bedeutung erlangen, insbesondere wenn der Entscheidung des Revisionsgerichts in Literatur oder Rechtsprechung widersprochen wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 13; SozR § 150 SGG Nr. 50), aber auch, wenn der Beschwerdeführer selbst nicht von vornherein abwegige neue Einwendungen und Argumente, die in der Rechtsprechung bisher nicht berücksichtigt worden sind, vorbringt (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 = SozR 4100 § 111 Nr. 1; BFHE 97, 281, 284).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 8/97 B
    Auch nachdem die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Rechtsfrage entschieden hat, kann diese Frage weiterhin oder wieder grundsätzliche Bedeutung erlangen, insbesondere wenn der Entscheidung des Revisionsgerichts in Literatur oder Rechtsprechung widersprochen wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 13; SozR § 150 SGG Nr. 50), aber auch, wenn der Beschwerdeführer selbst nicht von vornherein abwegige neue Einwendungen und Argumente, die in der Rechtsprechung bisher nicht berücksichtigt worden sind, vorbringt (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 = SozR 4100 § 111 Nr. 1; BFHE 97, 281, 284).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 11. März 1998 - B 9 VG 8/97 B -,.

    Der Beschluss des Bundessozialgerichts vom 11. März 1998 - B 9 VG 8/97 B - wird damit gegenstandslos.

    Das Bundessozialgericht wies die Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurück (Beschluss vom 11. März 1998, B 9 VG 8/97 B [JURIS]).

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