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   BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R   

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https://dejure.org/2002,3853
BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R (https://dejure.org/2002,3853)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R (https://dejure.org/2002,3853)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2002 - B 9 VJ 1/02 R (https://dejure.org/2002,3853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Impfopfer - Beschädigtenversorgung - Infektionsschutzgesetz - Bundesseuchengesetz - Terminverlegung - Befangenheit - Prozessbevollmächtigter - Verhinderung - Erheblicher Grund

  • Judicialis

    SGG § 124 Abs 2; ; SGG § 170 Abs 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsverlegung, Terminskollision wegen Fortsetzungsverhandlung im Strafverfahren, Verletzung rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R
    Erhebliche Gründe, die ein Beteiligter für eine Verlegung des Termins geltend macht, eröffnen nicht nur die Möglichkeit, sie begründen vielmehr die Pflicht des Gerichts, den anberaumten Termin zu verlegen (vgl BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1; BVerwGE 96, 368; BFH/NV 1993, 105).

    Die Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zwar in der Regel nur dann erfolgreich sein, wenn zugleich angegeben wird, welches Vorbringen durch das beanstandete Verfahren verhindert worden ist (BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 mwN; BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R
    Insoweit erübrigen sich Darlegungen des Klägers dazu, inwiefern das Urteil auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhen kann (vgl zur Verletzung des § 124 SGG: BSGE 53, 83, 85 = SozR 1500 § 124 Nr. 7 mwN und zu den Darlegungspflichten bei Gehörsrügen allgemein: BFHE 196, 39).
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R
    Insoweit erübrigen sich Darlegungen des Klägers dazu, inwiefern das Urteil auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhen kann (vgl zur Verletzung des § 124 SGG: BSGE 53, 83, 85 = SozR 1500 § 124 Nr. 7 mwN und zu den Darlegungspflichten bei Gehörsrügen allgemein: BFHE 196, 39).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91

    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R
    Die Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zwar in der Regel nur dann erfolgreich sein, wenn zugleich angegeben wird, welches Vorbringen durch das beanstandete Verfahren verhindert worden ist (BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 mwN; BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/98 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Zurückbehaltung eines Begleitbriefes zu einem

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R
    Das Landessozialgericht Niedersachsen (LSG) hat diese Entscheidung mit Urteil vom 26. September 1997 und - nach Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache durch das Bundessozialgericht ( , Urteil vom 3. Februar 1999, SozR 3-1750 § 565 Nr. 2) - erneut mit Urteil vom 22. März 2001 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R
    Erhebliche Gründe, die ein Beteiligter für eine Verlegung des Termins geltend macht, eröffnen nicht nur die Möglichkeit, sie begründen vielmehr die Pflicht des Gerichts, den anberaumten Termin zu verlegen (vgl BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1; BVerwGE 96, 368; BFH/NV 1993, 105).
  • BFH, 20.03.1992 - VI R 125/87

    Verweigerung des Rechts auf Gehör durch Nichtverlegung des Termins

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R
    Erhebliche Gründe, die ein Beteiligter für eine Verlegung des Termins geltend macht, eröffnen nicht nur die Möglichkeit, sie begründen vielmehr die Pflicht des Gerichts, den anberaumten Termin zu verlegen (vgl BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1; BVerwGE 96, 368; BFH/NV 1993, 105).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

    Der Senat hat bereits entschieden, dass wegen des besonderen Rechtswertes der mündlichen Verhandlung im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten daran gehindert hat, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, die daraufhin ergangene Entscheidung beeinflusst hat (vgl Urteil vom 21. August 2002 - B 9 VJ 1/02 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2007 - L 7 SO 258/07

    Rechtliches Gehör - faires Verfahren - Fahrtkosten für mittellosen Kläger

    Indessen sind im Allgemeinen dann keine weiteren Darlegungen zur Entscheidungsrelevanz erforderlich, wenn der Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 21. August 2002 - B 9 VJ 1/02 R - ; BSG, Urteil vom 12. Februar 2003 - B 9 SB 5/02 R - ).
  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 5/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler -

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist wegen des besonderen Rechtswertes der mündlichen Verhandlung im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten daran gehindert hat, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, die daraufhin ergangene Entscheidung beeinflusst hat (vgl ua BSG, Urteile vom 21.8.2002 - B 9 VJ 1/02 R - und vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - jeweils Juris) .
  • BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 261/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist wegen des besonderen Rechtswertes der mündlichen Verhandlung im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten daran gehindert hat, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, die daraufhin ergangene Entscheidung beeinflusst hat (vgl zum Revisionsverfahren ua Urteile vom 21. August 2002, B 9 VJ 1/02 R, und vom 12. Februar 2003, B 9 SB 5/02 R, jeweils veröffentlicht in juris; vgl auch Nachweise bei Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG , 8. Aufl, § 160a RdNr 16e).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 9/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Obwohl die Verletzung des rechtlichen Gehörs in sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund geregelt ist (§ 202 SGG iVm § 551 Zivilprozessordnung [ZPO]), ist doch "wegen des Rechtswertes der mündlichen Verhandlung" im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten - wie hier den Kläger - daran gehindert hat, an einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen, die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung beeinflusst hat (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 2; BSG, Urteil vom 21.8.2002 - B 9 VJ 1/02 R -, juris RdNr 15).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 303/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Für den vorliegenden Fall ist insoweit anzuführen, dass im Berufungsverfahren Gutachten zweier medizinischer Fachgebiete mit voneinander abweichenden Ergebnissen eingeholt worden waren und dass bei der Entscheidung über die Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw Erwerbsminderung eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, auch zur Revisionszulassung, zu berücksichtigen ist (vgl BSG vom 26.6.2007, SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 RdNr 12; ferner zur Vertretung durch einen sozietätsfremden Anwalt auch BSG vom 21.8.2002 - B 9 VJ 1/02 R - Juris, dort RdNr 14).
  • BSG, 20.04.2009 - B 9 SB 63/08 B

    Ausschluss der Zurückverweisung an das Sozialgericht; Terminsaufhebung bei der

    Soweit der Kläger schließlich geltend macht, dass das LSG es ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt habe, den auf den 23.9.2008 anberaumten Verhandlungstermin zu verlegen, ist eine Verletzung des im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 227 ZPO und damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (s dazu BSG, Urteil vom 10.8.1995 - 11 RAr 51/95 - SozR 3-1750 § 227 Nr. 1, Urteil vom 21.8.2002 - B 9 VJ 1/02 R - SGb 2002, 732; BVerwG, Beschluss vom 23.1.1995 - 9 B 1/95 - NJW 1995, 1231) nicht schlüssig dargetan.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2007 - L 5 VI 3/02
    Das BSG hat seine Entscheidung damit begründet, dass das LSG durch die Ablehnung eines Terminsaufhebungsantrags des Klägers dessen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe (Urteil vom 21. August 2002 - B 9 VJ 1/02 R).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die den Kläger betreffende Versorgungsakte des Beklagten, die den vom Kläger am 10. September 1984 erlittenen Arbeitsunfall betreffenden Unfallakten der Unfallkasse Post und Telekom (früher: Bundespost-Ausführungsbehörde), die Gerichtsakte des SG Hildesheim (S 17 Vs 222/89), die Revisionsakten des BSG (B 9 VI 4/01 B bzw. B 9 VJ 1/02 R) sowie die erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsakten verwiesen.

  • BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die zitierte Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 21. August 2002 - B 9 VJ 1/02 R), nach der nähere Darlegungen zur Kausalität einer Gehörsverletzung ausnahmsweise entbehrlich sind, betrifft Fallgestaltungen, in denen der Beteiligte gehindert wird, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 11, § 160a RdNr 16d mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2010 - L 11 R 355/10
    Mit seinem Antrag und dem Hinweis auf eine Terminskollision hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin jedoch einen erheblichen Grund im Sinne des § 227 ZPO geltend gemacht (vgl hierzu BSG, Urteil vom 21. August 2002 - B 9 VJ 1/02 R - veröffentlicht in Juris; Urteil vom 10. August 1995 - 11 RAr 51/95 - SozR 3-1750 § 227 Nr. 1; s auch Hennig, Kommentar zum SGG, § 110 Rdnr 22, Stand August 2005).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 54/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2007 - L 8 AS 6/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2011 - L 15 SF 20/11
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