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   BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54   

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BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54 (https://dejure.org/1954,173)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1954 - 1 AZR 105/54 (https://dejure.org/1954,173)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1954 - 1 AZR 105/54 (https://dejure.org/1954,173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit mit GG - Eigener Hausstand - Hausarbeitstag - Gleichberechtigungsgrundsatz - Gesetzliche Begünstigungen - Gleichheitssatz - Schutz der berufstätigen Frau - Rechtssatz der Sozialstaatlichkeit

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 51
  • NJW 1954, 1301
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54
    (Vgl. dazu auch BVerfGE 2, 266; BVerfG, NJW 1954, 27 LS 4 für den Gleichheitssatz, S. 65 LS 2. Es handelt sich um die mit Recht geforderte "broad Interpretation" der Verfassung. Vgl. dazu weiter Nawiasky, Die Grundgedanken des GG , 1950, S. 22 ff.; H. Peters, Auslegung der Grundrechte aus der Geschichte im Historischen Jahrbuch Bd. 72 (1953), S. 457; Leibholz, DVBl 1951, 200 mit Angaben; Apelt, DV 1947/48, 358 und öfters; Radbruch, Rechtsphilosophie, 4. Aufl., 1950, S. 353. Über die entsprechende Rechtslage in den Vereinigten Staaten vgl. v. Mangoldt, Geschriebene Verfassung und Rechtssicherheit in den Vereinigten Staaten 1934, S. 108 ff.; vgl. weiter den Bd. "Constitutional Law" der "American Jurisprudence" 1937/38, §§ 76, 81).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54
    (Vgl. dazu auch BVerfGE 2, 266; BVerfG, NJW 1954, 27 LS 4 für den Gleichheitssatz, S. 65 LS 2. Es handelt sich um die mit Recht geforderte "broad Interpretation" der Verfassung. Vgl. dazu weiter Nawiasky, Die Grundgedanken des GG , 1950, S. 22 ff.; H. Peters, Auslegung der Grundrechte aus der Geschichte im Historischen Jahrbuch Bd. 72 (1953), S. 457; Leibholz, DVBl 1951, 200 mit Angaben; Apelt, DV 1947/48, 358 und öfters; Radbruch, Rechtsphilosophie, 4. Aufl., 1950, S. 353. Über die entsprechende Rechtslage in den Vereinigten Staaten vgl. v. Mangoldt, Geschriebene Verfassung und Rechtssicherheit in den Vereinigten Staaten 1934, S. 108 ff.; vgl. weiter den Bd. "Constitutional Law" der "American Jurisprudence" 1937/38, §§ 76, 81).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auch das normative Bekenntnis des GG zum sozialen Rechtsstaat (Art. 20, 28 GG ), das für die Auslegung des GG und anderer Gesetze von grundlegender Bedeutung ist (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 14. Juli 1954, BAGE 1, 51 ff. = AB Nr. 1 zu Art. 3 GG und des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1954, AP Nr. 7 zu § 1 KSchG mit weiteren Angaben) spricht für die unmittelbare privatrechtliche Wirkung der Grundrechtsbestimmungen, die für den Verkehr der Rechtsgenossen untereinander in einer freiheitlichen und sozialen Gemeinschaft unentbehrlich sind.
  • BAG, 16.03.1962 - GS 1/61

    Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1954 - BAG 1, 51 ff. = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG - mit ausführlicher Begründung unter Ablehnung einiger gegenteiliger Auffassungen der Rechtslehre und Rechtsprechung zu der Ansicht bekannt, daß das HATG NRW nicht gegen Art. 3 GG, insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG verstoße.

    (Zum so verstandenen sachbezogenen Hausstandsbegriff vgl. statt vieler: BAG 1, 51 [58 ff.] = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG; BAG 2, 40 ff. = AP Nr. 8 zu Art. 3 GG; BAG AP Nr. 9 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG 7, 178 [179] = AP Nr. 10 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG AP Nr. 11 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; LAG Düsseldorf, Betrieb 1952, 1035 [1036]; Betrieb 1959, 324; LAG Hamm, BB 1958, 1308 ff.; vgl. auch Bulla, Betrieb 1957, 332 ff.; Butz, Betrieb 1955, Beilage 21 unter C III 3; Monjau, Betrieb 1958, 896 ff.; Kunze-Cornelius, BB 1961, 1012 ff.).

    (BAG 1, 51 [56]= AP Nr. 1 zu Art. 3 GG) sagt, nur "ein wenig" abgeholfen.

  • BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 420/58

    Ausreichende Hilfe - Gesamtwürdigung aller Umstände - Lage des Arbeitszeit -

    Sowohl im Urteil BAG 1, 51=AP Nr. 1 zu Art» 3 GG wie auch in der Entscheidung BAG 3, 225=AP Nr. 4 zu § 1 HATG NRW hat der Senat ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen ein nicht gewährter HAT abgegolteu werden kann.

    In den Entscheidungen BAG 1, 51 und 2, 40=AP Nr. 1 und 8 zu Art» 5 GG hat der Senat ausgesprochen, unter welchen Voraussetzungen der HAT verlangt werden kann» Auf diese Präge kommt es auch im Streitfall entscheidend an.

    Das führt zwar nicht ohne weiteres zur Versagung des Anspruchs (BAG 2, 40=AP Nr. 8 zu Art. 3 GG /"im wesentlichen/7, BAG 1, 51=AP Nr. 1 zu Art. 3 GG /"wenigstens zum Teiljy).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Dabei ist es auch unerheblich, ob es für die alleinstehende berufstätige Frau der typischen Gestaltung der sozialen Verhältnisse entspricht, daß sie im Gegensatz zum Mann den Haushalt selbständig führt (so Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1963, 1. Bd., § 69 II 3 Fußn. 13, S. 719, die mit dieser Erwägung einen Verfassungsverstoß verneinen; ebenso BAG 1, 51 = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 338/78

    Bezahlter Hausarbeitstag - Verheiratete berufstätige Frau - Hilfe im Haushalt -

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß nach § 1 HATG NRW ein '"eigengeführter Hausstand" erforderlich sei; die berufstätige Frau müsse als Inhaberin ihrer eigenen Wochnung die üblichen Hausarbeiten "ohne ausreichende Hilfe" verrichten (grundlegend: BAG 1, 51 [58] = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG [Bl. 4] und ständig).

    Schon das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das sich mit diesem Gesetz befaßte, mußte dessen Verfassungsmäßigkeit prüfen (BAG 1, 51 = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 256/57

    Vereinbarkeit mit GG - Arbeitnehmerinnen - Volle Beschäftigung im Betrieb -

    Das Hausarbeitstagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verstößt nicht gegen das Grundgesetz und ist daher rechtswirksam (Bestätigung des Urteils vom 14» Juli 1954? BAG 1, 51)o .

    Die verfassungsrechtliche Wirksamkeit dieses Gesetzes hat der Senat bereits im Urteil vom 14o Juli 1954 (BAG 1, 51 = AP Nr« 1 zu Art«. 3 GG) bejaht.

  • BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 128/59

    Hausarbeitstagsberechtigte Frau

    Der Senat hat weiter in feststehender Rechtsprechung, zuerst in BAG 1, 51 (6o) = AP Nr» 1 zu Art» 3 GG, von der anspruchsberechtigten Frau eine Geltendmachung ihres Anspruchs gefordert; auch hieran ist festzuhalten» Denn der Arbeitgeber darf nicht dadurch überrascht werden, daß nachträglich Ansprüche auf Gewährung oder Abgeltung von Haus arbeitstagen gestellt werden, die er nicht in Rechnung ziehen konnte» Es ist ein Ausfluß der arbeitsvertraglichen Treuepfliclit der Arbeitnehmerin, nicht nachträ.glich Forderungen geltend zu machen, mit denen der Arbeit gober 4 nicht rechnen, die er also bei der Kalkulation nicht berücksichtigen konnte ,.

    Im Streitfall hat der Betriebsrat in seinen Schreiben vom 24° Mai und 13» Juli 1957 hinreichend deutlich zum Ausdruck, gebracht, daß die anspruchsberechtigten Frauen den Anspruch auf Gewährung von Hausarbeitstagen nicht bedingungslos aufgeben wollten, sondern daß sie ihn im Gegenteil aufrecht erhielten, je nach dem die Rechtsprechung sich zugunsten der Frauen oder zugunsten des Arbeitgebers entwickeln würde» Bas war für die Beklagte in der damaligen Lage ohne weiteres erkennbar» Denn das ergab sich eindeutig aus den Worten des Schreibens vom 24» Mai 1957: "Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich darüber einig, daß nach endgültiger Klärung der Rechtslage der Hausarbeitstag rückwirkend ab 1»5»1957 evtl» nachbozahlt wird bew» nachgewährt werden kann"» Ebenso eindeutig waren in dieser Hinsicht die Worte aus dom Schreiben vom 13» Juli 1957: "Hiermit machen wir für die Frauen in unserem Betrieb, die Anspruch auf den Hausarbeitstag haben, nach wie vor die Gewährung des Hausarbeitstages geltend"» Baß die Beklagte über die Bedeutung dieser Sätze nicht im Zweifel gewesen ist, ergibt sich aus ihrem Antwortschreiben vom 27» Mai 1957, insbesondere dem letzten Satz dieses Schreibens» V/enn cs dort heißt: "Für irgendwelche Vereinbarungen darüber, ob dann Hausarbeitstage rückwirkend gewährt werden müssen, besteht kein Raum", so geht daraus eindeutig hervor, daß dies die Ablehnung der Forderung des Betriebsrats darstellen sollte, daß also die Beklagte sehr wohl diese Forderung des Betriebsrats, in der die Geltendmachung enthalten ist, in ihrer ganzen Tragweite erkannt hat» Der vorstehend wiedergegebene Satz aus dem Schreiben der Beklagten vom 27» Mai 1957 hat jedoch in diesem Zusammenhang noch eine andere Bedeutung; Der Senat hat nämlich schon wiederholt ausgesprochen, und zwar ebenfalls zuerst in BAG 1, 51 (6o) = AP Nr» 1 zu Art» 3 GG, daß es keiner Geltendmachung des Hausarbeitstagsanspruchs seitens der anspruchsbercchtigten Frauen bedarf, wenn der Arbeitgeber meinerseits klar zum Ausdruck gebracht hat, daß er den Hausarbeitstag nicht gewähren willo Auch bei dieser Ansicht ist zu verbleiben» Wollte der Arbeitgeber nämlich trotz einer solchen von ihm abgegebenen Erklärung dem später erhobenen Anspruch auf Gewährung oder Abgeltung von Hausarbeitstagen entgegensetzen, es fehle an einer Geltendmachung, so würde er seinerseits sich mit seinem früheren Verhalten in einen Widerspruch setzen» In diesem Fall kann er sich deshalb nicht auf eine etwa fehlende Geltendmachung berufen».

  • BAG, 26.11.1956 - 1 AZR 301/55

    Hausarbeitstagsgesetz: Unverzichtbarkeit, Lohnabgeltung

    Unter Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juli 1954 (BAG 1, 51 ff.) hat die Klägerin nunmehr Abgeltung der nicht gewährten Hausarbeitstage verlangt und beantragt,.

    Wie der Senat wiederholt, so insbesondere in Sachen B. ./. R. - 1 AZR 437/55 - durch Urteil vom 02. November 1956 in Übereinstimmung mit seiner Entscheidung vom 14. Juli 1954 (BAGE 1, 51 ff.) entschieden hat, besteht der Anspruch auf Abgeltung nicht gewährter Hausarbeitstage dann, wenn entweder das Arbeitsverhältnis beendet ist und deshalb Freizeit nicht mehr gewährt werden kann, oder wenn der Anspruchszeitraum über 1 Monat hinaus abgelaufen ist und aus rechtlichen Gründen im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Hausarbeitstags die Freizeit für diesen, auf einen bestimmten Anspruchszeitraum beschränkten Hausarbeitstag nicht mehr in natura gewährt werden kann.

  • OLG Dresden, 16.08.2000 - 3 Ws 12/00

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren; sofortige Beschwerde

    Darüber hinaus wird zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit die einheitliche Anwendung von Fristen im Bereich der Strafprozessordnung befürwortet (BayObLG, JZ 1954, 568 f m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 464 b Rdnr. 7).
  • BAG, 11.09.1979 - 6 AZR 753/78

    Verfassungsgemäßigkeit des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

    Wenn die Revision sich auf eine ungleiche Behandlung von Männern und Frauen beruft (Art. 3 Abs. 2 und 3 GG), ist darauf hinzuweisen, daß gesetzliche Begünstigungen von Frauen nur dann als verfassungswidrig bezeichnet werden können, wenn sie offensichtlich sachfremd und willkürlich erlassen worden sind und somit gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (so bereits BAG 1, 51 = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG und die darauf aufbauende ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 330/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Berichtigung der

  • BAG, 24.06.1955 - 1 AZR 97/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfung der Revisionszulassungsentscheidung; Anspruch

  • BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62

    Gleichstellung des Schwerbeschädigten mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des

  • BAG, 24.05.1965 - 1 AZR 387/64

    Eigener Haushalt - Eigengeführter Haushalt - Berufstätige Frau - Eigene Wohnung -

  • BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 133/59

    Hausarbeitstagsberechtigte Frau - Gewährung des Hausarbeitstages - Geltendmachung

  • BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 551/58

    Alleinstehende Frau - Gemietete Wohnung - Anspruch auf Hausarbeitstag

  • BGH, 05.05.1959 - V BLw 47/58

    Gleichberechtigung im Höferecht

  • BAG, 15.01.1959 - 1 AZR 488/58

    Anspruch auf Hausarbeitstag - Haushalt einer berufstätigen Frau - Vorhandensein

  • BAG, 08.01.1959 - 1 AZR 472/58

    Anspruch auf Hausarbeitstag - Eigen geführter Haushalt - Fehlende ausreichende

  • BAG, 09.11.1956 - 1 AZR 75/55

    Arbeitsentgelt: Gleichheitssatz und Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 73/56

    Hausarbeitstagsgesetz: Lohnabgeltung

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.04.1998 - 3 Sa 611c/96

    Möglichkeit der Geltendmachung des Lohnanspruchs eines Arbeitnehmers durch

  • BAG, 28.11.1958 - 1 AZR 307/58

    Betriebliche Ruhegeldversorgung - Betriebliche Hinterbliebenenversorgung -

  • BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 556/58

    Eigener Hausstand - Eigene Wohnung - Tochter - Wohnung ihrer Eltern - Wohnung

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