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   BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59   

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BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59 (https://dejure.org/1961,303)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1961 - 2 AZR 495/59 (https://dejure.org/1961,303)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 (https://dejure.org/1961,303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung - Kündigungsschutzprozeß - Rechtfertigungsgrund für Kündigung - Soziale Gesichtspunkte - Beschäftigungsdauer - Weiterbeschäftigung - rentabler Betriebsablauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 10, 323
  • NJW 1961, 940
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Hinzutreten können beispielsweise der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers oder eines Familienangehörigen, die Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, besondere Schutzrechte, die sich aus einer Schwerbehinderung oder Schwangerschaft ergeben, auch die Einkünfte anderer Familienangehöriger (vgl. BAG 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG 16, 149 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972 und BAG vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 117; KR-Becker, § 1 KSchG Rz 352).

    Es ist eine Gesamtabwägung aller im Einzelfall erheblichen Umstände erforderlich (vgl. BAG 10, 323; BAG 16, 149; BAG 28, 40; Hueck, aaO, Rz 116 a; KR-Becker, aaO, Rz 353).

    Dieser Systematik des Gesetzes und den Vorstellungen der Sozialpartner ist der Senat seit dem Urteil vom 20. Januar 1961 (BAG 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; vgl. auch BAG 16, 149 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 27. Januar 1977 - 2 AZR 658/75 - BAG vom 11. März 1977 - 2 AZR 74/76 - BAG vom 20. April 1978 - 2 AZR 592/76 - letztere nicht veröffentlicht) bei der Auslegung des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG allerdings nicht mehr gefolgt.

    Die Kritik auf diese Restriktion des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG (vgl. A. Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) hat dann den Senat dazu bewogen, als Ausgleich für die restriktive Auslegung des Satzes 2 in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG die betrieblichen Bedürfnisse und sozialen Belange gegeneinander abzuwägen.

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Zunächst hat der Senat dem Lebensalter primäre Bedeutung beigemessen (BAG 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 - BAGE 10, 323, 327; 26. Juni 1964 - 2 AZR 373/63 - BAGE 16, 149, 153).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Der Senat gibt seine Ansicht auf, ein Arbeitnehmer, der noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt ist, könne bei der Auswahl der zu Kündigenden nach § 1 III Kündigungsschutzgesetz wegen größerer sozialer Schutzbedürftigkeit den Vorzug vor Arbeitnehmern erhalten, die bereits den allgemeinen Kündigungsschutz erworben haben (BAGE 10, 323 = NJW 1961, 940).

    Die entgegengesetzte Ansicht des Senats im Urteil vom 20. Januar 1961 (BAG 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) wird aufgegeben, weil das dringende betriebliche Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG und die Sozialauswahl im Sinne von § 1 Abs. 3 KSchG einen einheitlichen Kündigungsgrund bilden.

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist es hierbei nicht erforderlich, dass eine "gewisse Zwangslage" besteht, vielmehr reicht es aus, wenn die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers im Interesse eines geordneten Betriebsablaufs erforderlich ist (24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 unter Aufgabe von Senat 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 - BAGE 10, 323; 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Die Rüge der Revision, das Landesarbeitsgericht habe insoweit den Verhandlungsgrundsatz verletzt, als es Tatsachen berücksichtigt habe, die vom verklagten Arbeitgeber nicht als Kündigungsgrund vorgetragen und bezeichnet worden sind (vgl. BAG vom 20.1.1961 - 2 AZR 495/59 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), ist unbegründet.
  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

    Die Beklagte hätte allerdings noch gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG dartun können, daß gerade dessen Weiterbeschäftigung durch betriebstechnische, wirtschaftliche oder sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse bedingt sei, wobei "bedingt" mehr als nur nützlich ist (vgl. BAGE 10, 322 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und Hueck in der Anmerkung hierzu).
  • BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
    Es ist davon ausgegangen, daß die soziale Auswahl zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern danach zu erfolgen habe, welcher von ihnen auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes am wenigsten angewiesen sei (BAG 10, 323 [327] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe]; BAG 16, 134 [140] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu V der Gründe] und BAG 16, 149 = AP Nr. 15 zu.§ 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Revision verkennt, daß die längere Betriebsdauer und das höhere Lebensalter zu Gunsten der Klägerin beachtlich sind (vgl. BAG 10, 323 [327] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe] und BAG 16, 149 [153] = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 b der Gründe]).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob im Rahmen der sozialen Auswahl betriebliche Belange, die durch Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers berührt werden, überhaupt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu berücksichtigen sind (so h.M. BAG AP Nr. 5 >zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe]; BAG 6, 1 [6 f.] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu III 3 der Gründe]; vgl. ferner Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 117 a sowie die Anmerkung von A. Hueck zu BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [unter 3]; Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 237; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rdnr. 317, S. 133; a.A. LAG Hamm, DB 1976,-1822; KR-Becker, § 1 KSchG Rz. 363).

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Denn die Verpflichtung des Arbeitgebers zur sozialen Auswahl dient dem Zweck, bei unvermeidbaren Kündigungen aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer den sozial stärksten Arbeitnehmer ausfindig zu machen; dies ist grundsätzlich derjenige Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Sozialdaten am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist (BAG Urteile vom 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 - BAGE 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89

    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

    In diesem Fall ist es den Tatsacheninstanzen verwehrt, das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen (BAGE 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung, zu I der Gründe; ferner BAGE 10, 322 [BAG 19.01.1961 - 5 AZR 215/60] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 1 der Gründe; für den umgekehrten Fall der Beschränkung des tatsächlichen und rechtlichen Vortrags des Arbeitnehmers auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 277/85
    Hierfür reicht es aus, daß die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers erforderlich ist; eine "gewisse Zwangslage" für den Betrieb muß - entgegen der früheren Auffassung des Senats (BAG 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung) - nicht mehr bestehen.

    a) Wie die Revision zutreffend ausführt, widerspricht diese Ansicht zwar der früheren Rechtsprechung des Senats (BAG 10, 323) 326 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
  • BAG, 26.06.1964 - 2 AZR 373/63

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Sachfremde

  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 211/82

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97

    Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 34/98
  • BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59

    Bindung des Berufungsgerichts - Beurteilung des Revisionsgerichts -

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 3/80
  • BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
  • LAG Köln, 30.06.2011 - 7 Sa 202/11

    Fehlerhafte Sozialauswahl bei Außerachtlassung der kündigungsschutzrechtlichen

  • LAG Hamm, 24.08.1995 - 4 Sa 2111/94

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung; Vorliegen

  • BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.01.1983 - 5 (2) Sa 455/82

    Zulässigkeit einer betriebsbedingten Kündigung während Kurzarbeit

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