Rechtsprechung
BAG, 12.05.1961 - 1 AZR 570/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirken eines Landesarbeitsrichter - Abgelaufene Amtsperiode
Papierfundstellen
- BAGE 11, 119
- NJW 1961, 1645
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 412/01
Besetzung des Berufungsgerichts
a) Demgemäß ist ein Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn an der Entscheidung ein ehrenamtlicher Richter mitwirkt, dessen Amtsperiode abgelaufen ist (BAG 12. Mai 1961 - 1 AZR 570/59 - BAGE 11, 119 = AP ZPO § 551 Nr. 2).Denn es geht nicht um einen Mangel des Verfahrens bei der Berufung eines ehrenamtlichen Richters, sondern um die Mitwirkung einer Person, die nicht mehr ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht war und deshalb als Richter an der Entscheidung nicht mehr hätte mitwirken dürfen (BAG 12. Mai 1961 aaO).
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 413/01
Besetzung des Berufungsgerichts - Fehlt die unterschriebene Urteilsformel in der …
a) Dem gem äß ist ein Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn an der Entscheidung ein ehrenam tlicher Richter mitwirkt, dessen Amtsperiode abgelaufen ist (BAG 12. Mai 1961 - 1 AZR 570/59 - BAGE 11, 119 = A P ZPO § 551 Nr. 2).Denn es geht nicht um einen Mangel des Verfahrens bei der Berufung eines ehrenamtlichen Richters, sondern um die Mitwirkung einer Person, die nicht mehr ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht war und deshalb als Richter an der Entscheidung nicht mehr hätte mitwirken dürfen (BAG 12. Mai 1961 aaO).