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BAG, 04.11.1969 - 4 AZR 550/68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewährung - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Bewährungsaufstieg
Papierfundstellen
- BAGE 22, 196
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 09.10.1968 - 4 AZR 126/68
Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit - Ausgeübte Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit …
Auszug aus BAG, 04.11.1969 - 4 AZR 550/68
In § 23 a Abse 2 Ziff» 1 MTAngo-BfA heißt es nicht, daß der Angestellte am Bewährungsaufstieg teilnimmt, wenn er seine Tätigkeit unbeanstandet durchgeführt hat; vielmehr muß sich der Angestellte danach den Anforderungen gewachsen gezeigt haben» Wenn demgegenüber die Revision darauf verweist, daß in § 23 a a.bs" 2 Ziff, i MTAngo-BfA auf die in der übertragenen Tätigkeit auftretenden Anforderurigen abgestellt werde, und daß man sich den Anforderungen nur dann nicht gewachsen gezeigt haben könne, wenn zu erkennen gegeben worden sei, daß man den Anforderungen nicht genüge, so ist das in der Tarifvorschrift nicht zum Ausdruck gekommen., Inso weit kann sich die Revision auch nicht auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 9« Oktober 1968 - 4 AZR 126/68 - (AP Nr. 3 zu § 23 a BAT) berufen.
- BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 685/94
Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten
Damit genügt der Angestellte zunächst seiner Darlegungslast (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1969 - 4 AZR 550/68 - BAGE 22, 196, 200 = AP Nr. 7 zu § 23 a BAT). - BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95
Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb …
Anders als beim (echten) Bewährungsaufstieg, bei dem die Bewährung positiv nachzuweisen ist, entfällt der "Zeitaufstieg" nur dann, wenn sich der Angestellte nicht bewährt hat (BAG, Urteil vom 4. November 1969 - 4 AZR 550/68 - AP Nr. 7 zu § 23 a BAT), was der Arbeitgeber nachzuweisen hat. - BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 128/97
Bewährungsaufstieg für Angestellte in der Datenverarbeitungsorganisation
Die Bewährung ist anspruchsbegründendes Merkmal, dessen tatsächliche Voraussetzungen vom Angestellten im Streitfall darzulegen und zu beweisen sind (BAG Urteil vom 4. November 1969 - 4 AZR 550/68 - BAGE 22, 196 = AP Nr. 7 zu § 23 a BAT).
- BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92
Bewährung: Voraussetzungen - Darlegungs- und Beweislast
Zwar sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Bewährung im Streitfall von dem Angestellten darzulegen und zu beweisen (BAGE 22, 196, 200 = AP Nr. 7 zu § 23 a BAT;… Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Rz 4 a). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 2 Sa 149/10
Nichteinbeziehung von Lektoren in den persönlichen Geltungsbereich des BAT - …
Die Bewährung muss der klagende Arbeitnehmer beweisen (vgl. BAG, Urteil vom 04.11.1969, 4 AZR 550/68 = AP Nr. 7 zu § 23 a BAT). - LAG Niedersachsen, 19.02.2001 - 8 Sa 2926/98
Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …
Die Bewährung ist zwar anspruchsbegründendes Merkmal, dessen tatsächliche Voraussetzungen vom Angestellten im Streitfall darzulegen und zu beweisen sind (vgl. BAG Urteil vom 04.11.1969 - 4 AZR 550/68 - AP Nr. 7 zu § 23 a BAT). - BAG, 01.03.1989 - 4 AZR 648/88
Abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer als Voraussetzung der …
Erst ein solches substantiiertes Bestreiten würde dazu führen, daß der Arbeiter wieder die Beweislast für seine Bewährung hätte (vgl. BAG Urteil vom 4. November 1969 - 4 AZR 550/68 - AP Nr. 7 zu § 23 a BAT). - LAG Hessen, 19.03.1993 - 9 Sa 1568/92
Anforderungen an die Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit; Ausscheiden aus dem …
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