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   BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 68/70   

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https://dejure.org/1970,764
BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 68/70 (https://dejure.org/1970,764)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1970 - 5 AZR 68/70 (https://dejure.org/1970,764)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 (https://dejure.org/1970,764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 110
  • NJW 1971, 822 (Ls.)
  • DB 1971, 485
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 168/08

    Tarifliche Ausschlussklausel - Fristbeginn

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (3. Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 - BAGE 23, 110, 115; 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 94 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 69; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - zu II 2 c der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und der ganz überwiegenden Auffassung im arbeitsrechtlichen Schrifttum (ErfK/Preis 9. Aufl. §§ 194 bis 218 BGB Rn. 55; Schaub ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 205 Rn. 22; HWK/Henssler 3. Aufl. § 4 TVG Rn. 68).

    Diese Auslegung wird durch die Tarifgeschichte bestätigt: Der Senat hat schon die Vorgängerregelung in § 9 Nr. 4 des Rahmentarifvertrags für Angestellte im Groß- und Außenhandel im Bereich des Unternehmensverbandes des Großhandels Düsseldorf-Niederrhein e.V. vom 12. November 1964 dahin verstanden, dass die Geltendmachung der Ansprüche nur bei Einigkeit der Parteien über die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses binnen der kürzeren Frist zu erfolgen habe (vgl. 3. Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 - BAGE 23, 110, 116), ohne dass der Tarifvertrag insoweit in einem gegenteiligen Sinne klargestellt worden ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21

    Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist -

    (2) Ob mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses i.S.d. § 18.1.2 MTV das rechtliche oder tatsächliche Ende gemeint ist, kann dahinstehen (vgl. dazu BAG 3 Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 - zu II. 2. der Gründe; 17. November 2009 - 9 AZR 745/08 - Rn. 24; Schaub/Treber ArbR-Hdb 21. Aufl. § 209 Rn. 28) .
  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Damit geht § 19 Abs. 4 MTV ersichtlich davon aus, daß solche Ansprüche erst nach Fälligkeit gerichtlich geltend zu machen sind (vgl. auch BAG Urteile vom 3. Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 -, vom 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 -, vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 -, vom 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - AP Nr. 45, 55, 63 und 113 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Damit ist das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses gemeint (für eine ähnliche Formulierung BAG 3. Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 - BAGE 23, 110).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Bestimmt eine tarifliche Verfallklausel, wie hier, alle Ansprüche seien im Falle des Ausscheidens innerhalb einer gegenüber der allgemeinen Ausschlußfrist kürzeren Frist "nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses" - hier gerichtlich - geltend zu machen, so greift diese kürzere Frist nicht ein, wenn wegen Schwebens eines Kündigungsschutzprozesses noch gar nicht feststeht, ob ein Fall der "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" gegeben ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAGE 23, 110, 115 = AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

    Nach dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch und nach der Praxis der Tarifverträge ist unter einer "Beendigung" des Arbeitsverhältnisses nämlich nicht der Abbruch der tatsächlichen Beschäftigung, sondern nur die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 - AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Leser, AR-Blattei, Ausschlußfristen I, Abschnitt G IV 4; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 434).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    D iese R egelung kann k e in e Anwendung f in d e n , wenn wegen e in e s an h än g ig en K ü n d ig u n g s r e c h ts s tr e its noch g a r n ic h t f e s t s t e h t , ob e in F a ll d e r "Beendigung d es A r b e i t s v e r h ä l t n i s s e s " v o r l i e g t (BAG 23, 110 AP N r. 45 zu § 4 TVG A u s s c h lu ß f r is te n ) .
  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 80/79
    Diese Klarheit besteht aber auch, wenn der Arbeitnehmer bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Ansprüche geltend gemacht hat (vgl. BAG AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    den aus dem Betrieb, also die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemeint ist (vgl. BAG AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • LAG München, 21.12.1988 - 7 Sa 637/88

    Geltendmachung von auf Bundesanstalt für Arbeit wegen Gewährung von

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  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

    Dazu hat der Fünfte Senat in dem zur Veröffentlichung m der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehenen Urteil vom 8 Januar 1 9 7 0, 5 AZR 124/69, demnächst veröffentlicht in AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, ausgefuhrt "Es ist auch unerheblich, ob der Tarifvertrag gemäß § 7 TVG ausgele gen hat Es handelt sich insoweit nach allgemeiner Meinung um eine reine Ordnungsvorschrift (Hueck- Nipoerdey-Stahlhacke, TVG, 4 Aufl , § 7 Anm 2) Deshalb kommt auch der von der Revision wegen Verletzung des § 7 TVG geltend gemachte Schadenersatzansoruch nicht in Betracht (Hueck-Nipperdey?Stanl~ hacke, aaO, Anm. 5 mit weiteren Ndchweisen) " Dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat an zumal sie sich, jedenfalls im Ergebnis, mit derjenigen deckt, die er m der Entscheidung AP Nr. 6 zu t>11 BGB Öffentlicher Dienst vertreten hat Eben sowenig ist die Fürsorgepflieht eine Scnut2 norm 1 S von § 8 2 5 Abs. 2 BGB, sie ist eine aus dem a ' veinaltnis folgende Verpflichtung des Aroeit 10 -.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifvertragliche Ausschlussfrist - Fälligkeit -

  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81

    Ausschlußfrist - Kündigung - Abfindung

  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 764/75

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Stufenklage - Auskunft des Schuldners -

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 4 Sa 34/99

    Auslegung der Ausschlussfrist des § 23 des Manteltarifvertrags für das Hotel- und

  • LAG Hamm, 04.03.1999 - 8 Sa 2384/98

    Tarifrechtlicher Verfall eines Verzugslohnanspruchs nach arbeitgeberseitiger

  • LAG Hessen, 15.03.1985 - 11 Sa 1146/84

    Tarifvertragliche Regelung über den Verfall des Resturlaubsanspruchs;

  • LAG Hamm, 28.02.1985 - 10 Sa 1368/84

    Zahlung einer Quote des 13. Monatsgehaltes

  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81
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