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   BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83   

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BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83 (https://dejure.org/1983,967)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1983 - 4 AZR 302/83 (https://dejure.org/1983,967)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 (https://dejure.org/1983,967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit - Arbeitsvorgänge - Verwaltungsangestellter - Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten - Bewährungsaufstieg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 250
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    Im übrigen konnte sich das Landesarbeitsgericht auf eine pauschale Überprüfung dieses Tätigkeitsmerkmals beschränken, da die maß gebenden Tatsachen unstreitig sind und der Beklagte das Erfordernis gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse für die Tätigkeit des Klägers nicht in Abrede stellt (vgl. BAG 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    Im übrigen konnte sich das Landesarbeitsgericht auf eine pauschale Überprüfung dieses Tätigkeitsmerkmals beschränken, da die maß gebenden Tatsachen unstreitig sind und der Beklagte das Erfordernis gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse für die Tätigkeit des Klägers nicht in Abrede stellt (vgl. BAG 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    Die subsumierenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zu diesen unbestimmten Rechtsbegriffen sind vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter den Rechtsbegriff ("Subsumtion") Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist und ob das Landesarbeitsgericht den zutreffend bestimmten Rechtsbegriff bei der Subsumtion des Sachverhalts wieder aufgegeben hat (BAG 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    "Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" erfordern gegenüber den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange, d. h. der Quantität nach (BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 -, AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78

    Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    Dabei ist als Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 -, AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77

    Knappschaftsangestelltentarifvertrag - Anspruch auf Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    Ein solcher Antrag ist jedoch unzulässig (vgl. BAG 32, 175, 179 ff. = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 KnAT; BAG Urteil vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    Ein solcher Antrag ist jedoch unzulässig (vgl. BAG 32, 175, 179 ff. = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 KnAT; BAG Urteil vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    Hierbei ist allerdings zu beachten, daß tariflich verschieden zu bewertende Tätigkeiten keinen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden können, sofern sie nur tatsächlich trennbar sind (vgl. BAG Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -, AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    Dies hinderte den Senat nicht, die Arbeitsvorgänge des Klägers selbst festzulegen (vgl. BAG 30, 229, 233 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71

    Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83
    "Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" erfordern gegenüber den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange, d. h. der Quantität nach (BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 -, AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65

    Finanzamtsangestellter - Mitarbeiter - Selbständige Leistungen - Teilstück der

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    (aa) Diese Annahme sollte nur Geltung beanspruchen, soweit die Tätigkeiten "nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar" seien (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -; in späteren Entscheidungen "tatsächlich trennbar", vgl. zB BAG 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 -; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 - BAGE 37, 181; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    (aa) Diese Annahme sollte nur Geltung beanspruchen, soweit die Tätigkeiten "nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar" seien (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -; in späteren Entscheidungen "tatsächlich trennbar", vgl. zB BAG 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 -; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 - BAGE 37, 181; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250) .

  • LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96

    Eingruppierung: Hauptsachbearbeiters im Studentenwerk

    Zum anderen ist nicht erkennbar, daß die gutachterliche Stellungnahme von den aufeinander aufbauenden tariflichen Steigerungsmerkmalen ausgeht und hierbei eine entsprechende Subsumtion durch Unterordnung des Sachverhalts unter den entsprechenden Rechtsbegriff (vgl. BAG vom 24.08.1983 - 4 AZR 302/83 - AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT 1975), hier unter das streitige Heraushebungsmerkmal der besonderen Schwierigkeit, vornimmt.
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