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   BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 722/95   

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https://dejure.org/1996,1799
BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 722/95 (https://dejure.org/1996,1799)
BAG, Entscheidung vom 10.04.1996 - 10 AZR 722/95 (https://dejure.org/1996,1799)
BAG, Entscheidung vom 10. April 1996 - 10 AZR 722/95 (https://dejure.org/1996,1799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schiedsgerichtsabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Schiedsgerichtsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 370
  • NZA 1996, 942
  • BB 1996, 1511
  • ZUM 1996, 720
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 319/85

    Tarifvertrag - Tarifvertragsparteien - Ausschluss der Nachwirkung - Konkludentes

    Auszug aus BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 722/95
    In seiner Begründung hat es unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. September 1986 (BAGE 53, 1 [BAG 03.09.1986 - 5 AZR 319/85] = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Nachwirkung) darauf abgestellt, daß der Tarifvertrag über die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit auf das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht anwendbar sei, nachdem die IG Medien diesen Tarifvertrag gekündigt habe und dieser Tarifvertrag nicht nachwirke.
  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74

    Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 722/95
    In seiner Begründung hat es unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. September 1986 (BAGE 53, 1 [BAG 03.09.1986 - 5 AZR 319/85] = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Nachwirkung) darauf abgestellt, daß der Tarifvertrag über die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit auf das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht anwendbar sei, nachdem die IG Medien diesen Tarifvertrag gekündigt habe und dieser Tarifvertrag nicht nachwirke.
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auch der Zehnte Senat hat die Frage nicht abschließend entschieden (Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 722/95 - AP Nr. 4 zu § 101 ArbGG 1979, zu III 3c, d der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 76/12

    Beschlussverfahren - Einigungsstelle - obligatorisches innerbetriebliches

    Diese Vorschriften gelten nicht für das Verhältnis der Arbeitsgerichte zu den nach dem Betriebsverfassungsgesetz errichteten Stellen für eine innerbetriebliche Streitschlichtung (zu § 101 Abs. 2 ArbGG: BAG 10. April 1996 - 10 AZR 722/95 - zu II [richtig: III] 1 der Gründe, BAGE 82, 370) .
  • BAG, 31.05.2000 - 7 AZR 909/98

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Hierzu gehört auch der Kläger, nachdem er keiner der die Schiedsgerichtsbarkeit tragenden Gewerkschaften angehört (so im Ergebnis auch BAG 10. April 1996 - 10 AZR 722/95 - AP ArbGG 1979 § 101 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 20, insbesondere zu III 3 b der Gründe, zu der dem § 21 Normalvertrag Solo entsprechenden Vorschrift des § 26 Normalvertrag Chor; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 101 Rn. 26 a).

    Dies ist indessen nicht der Fall, wie bereits der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. April 1996 (aaO, zu III 3 e der Gründe) entschieden hat.

  • LAG Berlin, 16.06.2000 - 19 Sa 721/00

    Vereinbarung der Anwendung des Vergütungstarifvertrags - "kleinen dynamischen

    Die Klägerin verteidigt das erstinstanzliche Urteil und wiederholt und vertieft ebenfalls den Vortrag erster Instanz unter anderem unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.96 - 10 AZR 722/95 - AP Nr. 4 zu § 101 ArbGG 1979 = EzA § 4 TVG Nachwirkung Nr. 20, wonach eine Bezugnahmeklausel gerade sicherstellen soll, dass die tarifvertragliche Regelung auch dann maßgebend sei oder bleibe, wenn sie aufgrund fehlender oder fortfallender Tarifbindung nicht mehr normativ das Arbeitsverhältnis bestimme (vgl. die Schriftsätze der Klägerin vom 18.05.2000, Bl. 142 ff d.A. und vom 02.06.2000, Bl. 149 f. d.A.).
  • LAG Sachsen, 06.12.1996 - 3 Sa 819/96

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer

    Der Beklagte meint, zur Einrede erst durch das Urteil des BAG vom 10.04.1996 (10 AZR 722/95) veranlaßt worden zu sein.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 15 Sa 97/98

    Fortgeltung eines Tarifvertrages bei Betriebsübergang und Ausscheiden aus dem

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  • LAG Sachsen, 30.01.2009 - 2 Sa 225/08

    Schiedsvertrag; Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit; Bühnenkünstler; "geborene"

    Selbst bei unterstellter Mitgliedschaft der Klägerin in der Gewerkschaft ... steht dies der arbeitsvertraglichen Vereinbarung der zwischen den Tarifvertragsparteien des NV Bühne vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit nicht entgegen, weil zugunsten der Klägerin geltende anderweitige tarifliche Regelungen nicht konkurrieren (vgl. BAG vom 10. April 1996 - 10 AZR 722/95 - EzA § 4 TVG Nachwirkung Nr. 20; BAG vom 31. Mai 2000 - 7 AZR 909/98 - vollständig dokumentiert lediglich in Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2000 - 15 Sa 78/00

    Auslegung einer Vereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs, wonach die

    Eine solche Vereinbarung soll sicherstellen, dass die tarifliche Regelung auch dann maßgebend ist und bleibt, wenn sie auf Grund fehlender oder fortfallender Tarifbindung nicht mehr normativ das Arbeitsverhältnis bestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 722/95, BAGE 82, 370 = AP Nr. 4 zu § 101 ArbGG 1979).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.1998 - 2 Sa 331/98

    Zulässigkeit des Rechtsweges im Zusammenhang mit Schiedsgerichtsvereinbarung;

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