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   BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85   

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BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85 (https://dejure.org/1986,1037)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1986 - 2 AZR 564/85 (https://dejure.org/1986,1037)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 (https://dejure.org/1986,1037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel - Darlegungsanforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung - Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung - Zulässigkeit einer Personalanpassung durch Auftragsrückgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 1882
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung sowie Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).

    Wesentlich ist, ob unter Respektierung einer etwa bindenden Unternehmerentscheidung mit einem geringeren Arbeitsanfall auch das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen oder innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer gesunken ist (Senatsurteil vom 30. Mai 1985, aaO, zu B III 1 der Gründe).

    Aus einem solchen Vortrag ergibt sich eine Selbstbindung des Arbeitgebers dahin, das Personal nur soweit abzubauen, wie es der Umsatzrückgang erfordert (Senatsurteil vom 30. Mai 1985, aaO, zu B III 1 der Gründe).

    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist eine Kündigung dann betriebsbedingt, wenn durch einen bestimmten inner- oder außerbetrieblichen Grund ein Überhang an Arbeitskräften entstanden ist, durch den nur mittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist (BAGE 28, 131 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 30. Mai 1985, aaO, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    Nach dem Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1978 (BAGE 31, 158 [BAG 07.12.1978 - 2 AZR 155/77] = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen sowie Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung sowie Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).

    Er muß darüber hinaus insbesondere darlegen, wie sich der von ihm behauptete außerbetriebliche Umstand unmittelbar oder mittelbar auf den Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers auswirkt (BAGE 31, 158 [BAG 07.12.1978 - 2 AZR 155/77]).

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    Diese Würdigung unterliegt nur einer beschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung, da der Begriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte wie der der Sozialwidrigkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist (BAGE 42, 151, 159 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 7. Februar 1985, aaO, zu IV 1 a der Gründe, m.w.N. sowie vom 25. April 1985, aaO, zu B II 3 der Gründe) davon ausgegangen, daß sich die soziale Auswahl innerhalb des Betriebes nur auf Arbeitnehmer erstreckt, die miteinander verglichen werden können.

  • BAG, 24.06.1982 - 2 AZR 91/81
    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    In seinem Urteil vom 7. Februar 1985 (- 2 AZR 91/81 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 5 b der Gründe) hat es der Senat dahingestellt sein lassen, ob an dieser Auffassung festzuhalten sei.

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 7. Februar 1985, aaO, zu IV 1 a der Gründe, m.w.N. sowie vom 25. April 1985, aaO, zu B II 3 der Gründe) davon ausgegangen, daß sich die soziale Auswahl innerhalb des Betriebes nur auf Arbeitnehmer erstreckt, die miteinander verglichen werden können.

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    Sie ist aber auch auf Kritik gestoßen (vgl. Berkowsky, NJW 1983, 1292; BB 1983, 2057; ders. in: Die betriebsbedingte Kündigung, 2. Aufl., Rz 86; Buchner, DB 1984, 504; von Maydell/Borchert, SAE 1981, 217; Meisel, ZfA 1985, 213, 218 ff.; Rancke, Anm. zu EzA, § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a; Reuter, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Wank, SAE 1986, 151).

    Diese Würdigung unterliegt nur einer beschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung, da der Begriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte wie der der Sozialwidrigkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist (BAGE 42, 151, 159 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    Nach dem Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1978 (BAGE 31, 158 [BAG 07.12.1978 - 2 AZR 155/77] = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen sowie Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Sie ist aber auch auf Kritik gestoßen (vgl. Berkowsky, NJW 1983, 1292; BB 1983, 2057; ders. in: Die betriebsbedingte Kündigung, 2. Aufl., Rz 86; Buchner, DB 1984, 504; von Maydell/Borchert, SAE 1981, 217; Meisel, ZfA 1985, 213, 218 ff.; Rancke, Anm. zu EzA, § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a; Reuter, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Wank, SAE 1986, 151).

  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAGE 16, 134, 136 und 21, 248, 255 = AP Nr. 14 und 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung sowie BAG Urteil vom 7. Dezember 1978, aaO und Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - DB 1986, 2236 = ZIP 1986, 2729, zu B II 1 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 25. Juli 1964 (BAGE 16, 134, 136 = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) die Ansicht vertreten, eine auf Auftragsrückgang gestützte Kündigung sei nur dann durch dringende betriebliche Erfordernisse "bedingt", wenn es mit den betrieblichen Erfordernissen nicht vereinbar gewesen sei, sie durch Einführung von Kurzarbeit abzuwenden.

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    Die Würdigung des Berufungsgerichts, der als einziger vergleichbarer Arbeitnehmer in Betracht kommende Bauwerker D sei sozial schutzwürdiger als der Kläger, ist in Anbetracht seiner gegenüber D durchweg günstigeren Grunddaten (Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen) sowie im Hinblick auf den dem Arbeitgeber bei der sozialen Auswahl zustehenden Bewertungsspielraum (Senatsurteil vom 18. Oktober 1984, BAGE 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) rechtsfehlerfrei.
  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAGE 16, 134, 136 und 21, 248, 255 = AP Nr. 14 und 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung sowie BAG Urteil vom 7. Dezember 1978, aaO und Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - DB 1986, 2236 = ZIP 1986, 2729, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85
    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung sowie Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68

    Kündigung - Betriebsbedingte Gründe - Zurückziehen der Kündigung - Betriebliche

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Schließlich hat der Senat in einem hier einschlägigen Urteil vom 11. September 1986 (- 2 AZR 564/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 54) entschieden, die Übertragung von Bauwerkerarbeiten auf die Facharbeiter könne eine Unternehmerentscheidung im vorstehenden Sinne darstellen.

    Mit dem Gesellschafterbeschluß vom 12. März 1997 hat die Beklagte die Entscheidung getroffen, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Bauwerker durch Übernahme dieser Tätigkeiten seitens der Baufacharbeiter entfallen zu lassen (siehe hierzu schon Senatsurteil vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 54).

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Es kann offen bleiben, ob die Umstände oder Sachzwänge, die zu einer unternehmerischen Entscheidung geführt haben bzw. vom Arbeitgeber zu ihrer Begründung herangezogen werden, dann nachzuprüfen sind, wenn der Arbeitgeber eine sog. selbstbindende Unternehmerentscheidung getroffen hat (vgl. hierzu BAG 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 63; 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882; Ascheid NZA 1991, 873, 876; ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 404).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu IV 1 a der Gründe; BAGE 48, 314, 323 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 der Gründe; Urteil vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882, 1884 f.) bestimmt sich der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden vergleichbaren Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit.
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88

    Dauerhafter Umsatzrückgang

    Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts besteht deswegen vorliegend kein Anlaß, die Auffassung des Senats zu überprüfen, auf die Möglichkeit, Kurzarbeit einzuführen, könne der Arbeitnehmer sich im übrigen auch dann nicht berufen, wenn ein für seinen Betrieb bestehender Betriebsrat dieses Begehren noch durchzusetzen versuche (Urteil vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882; krit. Preis, DB 1988, 1387, 1390 f.; Meinhold, BB 1988, 623, 624 ff.).
  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92

    Anerkennung von Lehrbefähigungen im Beitrittsgebiet

    b) Es ist vielmehr weiter zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber unter sachlichen Gesichtspunkten die Qualifikationsvoraussetzungen festlegen kann, indem er die Anforderungsprofile bestimmt, die er mit einem Arbeitsplatz verbindet (BAG Urteil vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - RzK I 5 c Nr. 13).
  • LAG Hamm, 31.08.1994 - 10 (19) Sa 1907/93

    Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Fehlerhafte Sozialauswahl; Fehlen eines

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  • LAG Hamm, 04.11.2004 - 16 Sa 184/04

    Zulässiges Arbeitgebervorbringen zur Sozialauswahl im Kündigungsschutzprozess

    Da vom Arbeitsgericht nicht nur voll nachzuprüfen ist, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten außerbetrieblichen Gründe tatsächlich vorliegen, sondern auch, in welchem Umfang dadurch Arbeitsplätze ganz oder teilweise wegfallen, genügt der Arbeitgeber, der sich auf außerbetriebliche Umstände beruft, seiner Darlegungslast nur dann, wenn er ebenso dartut, dass durch den außerbetrieblichen Grund ein Überhang an Arbeitskräften entstanden ist, durch den unmittelbar oder mittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer (vergleichbarer) Arbeitnehmer entfallen ist (BAG vom 11.09.1986 - 2 AZR 564/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 54).

    Andererseits ist es jedoch nachvollziehbar, dass ein schwerwiegender und nachhaltiger Auftragsrückgang nicht ohne Auswirkungen auf den Beschäftigungsbedarf bleibt (vgl. BAG vom 11.09.1986 - aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 172/01

    Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung des Anwaltsdienstvertrages

    Aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Mai 1985 -2 AZR 321/84- und vom 11. September 1986 -2 AZR 564/85-, die der Kläger für sich in Anspruch nimmt, ergibt sich nichts anderes.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BB 1987, 1882) erstreckt sich die soziale Auswahl innerhalb des Betriebes nur auf solche Arbeitnehmer, die miteinander verglichen werden können.

  • BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87

    Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund eines dringend betrieblichen Erfordernisses

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - DB 1986, 2236 = ZIP 1986, 2729, zu B II 1 der Gründe sowie vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882, zu I 1 der Gründe) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen sowie Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder aus außerbetrieblichen Gründen (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Der Senat ist bereits in dem Urteil vom 11. September 1986 (aaO, zu I 4 b, bb der Gründe) davon ausgegangen, daß zwischen dem durch Auftragsmangel bedingten Arbeitsausfall und der Zahl der Entlassenen keine Deckungsgleichheit bestehen muß, wenn der außerbetriebliche Grund durch eine Unternehmerentscheidung ergänzt wird.

  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung;

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  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZN 130/02

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsprüfung

  • LAG Berlin, 07.01.2000 - 2 Sa 251/99

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - mehrere Unternehmen

  • BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90

    Die soziale Auswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung - Sozialwidrigkeit

  • ArbG Herne, 16.11.2022 - 1 Ca 101/22

    Betriebsbedingte Kündigung - Keine Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers ohne

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2009 - 9 Ca 4149/09

    Betriebsbedingte Kündigung eines Counsel wegen geringer Leistung abrechenbarer

  • LAG Hamburg, 04.07.1994 - 1 Sa 9/93

    Kündigung bei Betriebsteilstillegung; Anhörung des Betriebsrats; Geltungsbereich

  • LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1410/11

    Unwirksame ordentliche betriebsbedingte Kündigung; freie

  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04

    Kündigung / betriebsbedingte Gründe / Umorganisation / Rationalisierung /

  • LAG Hamm, 21.10.1999 - 4 (16) Sa 285/98

    Mangelhaftigkeit einer Kündigung durch Bevollmächtigten des Arbeitgebers; Soziale

  • LAG Hamm, 03.05.1996 - 10 Sa 1762/95

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedinten Kündigung eines Redakteurs und

  • ArbG Dessau-Roßlau, 18.06.2009 - 10 Ca 77/09

    Darlegungspflichten für eine betriebliche Kündigung i.R.e. behaupteten

  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 271/04

    Kündigung / betriebsbedingte Gründe / Umorganisation / Rationalisierung /

  • LAG Köln, 01.02.1995 - 2 Sa 1248/94

    Kündigung: Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung bei

  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 578/85

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 52/88

    Wirksamkeit einer betriebsbedingte Kündigung

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