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   BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87   

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BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87 (https://dejure.org/1987,2286)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1987 - 4 AZR 242/87 (https://dejure.org/1987,2286)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 (https://dejure.org/1987,2286)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 702
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Diese automatische Anrechnung verstößt weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch unterliegt sie dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (vergleiche BAG Urteil vom 03.06.1987, 4 AZR 44/87 = NZA 1987, 848).

    Um eine solche auf den übertariflichen Lohn anrechenbare Tariflohnerhöhung handelt es sich auch im vorliegenden Fall der Erhöhung des tariflichen Ecklohnes um 3, 9 % zum Ausgleich der Arbeitszeitverkürzung ebenso wie bei der entsprechenden Regelung im Lande Nordrhein-Westfalen vom 3. Juli 1984 (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es liegt also eine tarifliche Lohnerhöhung vor, die als Erhöhung des Ecklohnes als Stundenlohnerhöhung ausgewiesen ist (vgl. ebenso BAG Urteile vom 29. April 1987 - 4 AZR 560/86 - und vom 3. Juni 1986 - 4 AZR 44/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dann wirkt sich die Arbeitszeitverkürzung unterschiedlich aus (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 530/78

    Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Bereits in der Entscheidung vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - (AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung) wurde ausgeführt, daß die Anrechnung ohne Einschaltung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG möglich ist.

    Selbst eine jahrelange Fortzahlung einer übertariflichen Zulage ändert eine Vereinbarung einer widerruflich und anrechenbar gewährten Zulage nicht (vgl. BAG Urteil vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Eine Zusammenfassung dieser Rechtsprechung findet sich noch einmal in den Urteilen vom 8. Dezember 1982 (- 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung) sowie in BAGE 38, 118, 123 = AP Nr. 47 zu 242 BGB Gleichbehandlung, vom 12. November 1986 - 4 AZR 736/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 29. April 1987 - 4 AZR 560/86 - zur Veröffentlichung bestimmt.

    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 42, 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m.w.N.).

  • BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 560/86

    Tarifliche Eingruppierung eines Engergieanlagenelektrikers - Verstoß gegen den

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Eine Zusammenfassung dieser Rechtsprechung findet sich noch einmal in den Urteilen vom 8. Dezember 1982 (- 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung) sowie in BAGE 38, 118, 123 = AP Nr. 47 zu 242 BGB Gleichbehandlung, vom 12. November 1986 - 4 AZR 736/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 29. April 1987 - 4 AZR 560/86 - zur Veröffentlichung bestimmt.

    Es liegt also eine tarifliche Lohnerhöhung vor, die als Erhöhung des Ecklohnes als Stundenlohnerhöhung ausgewiesen ist (vgl. ebenso BAG Urteile vom 29. April 1987 - 4 AZR 560/86 - und vom 3. Juni 1986 - 4 AZR 44/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Selbst in seiner die bisherige Rechtsprechung aufgebenden Entscheidung vom 17. Dezember 1985 (- 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) bleibt auch der Erste Senat bei seiner bisherigen Rechtsprechung, daß ein Mitbestimmungsrecht bei dem sog. Dotierungsrahmen nicht besteht.

    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Fünften Senats, der in seinen Urteilen vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85 -) und vom 16. Oktober 1985 (- 5 AZR 299/84 -) unter Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 17. Dezember 1985 (- 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) die Mitbestimmungspflicht ablehnt, weil "die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung selbst kein Gestaltungsrecht ist, sondern die Feststellung einer Tarifautomatik" und andernfalls "die Frage, welches Entgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu zahlen ist, letztlich nach den Vorstellungen des Betriebsrats bestimmt bzw. mitbestimmt werden." Liegt aber damit keine Maßnahme des Arbeitgebers vor, kann sie auch nicht mitbestimmungspflichtig sein.

  • BAG, 28.10.1964 - 4 AZR 266/63

    Tarifgehalt - Tariflohnerhöhung - Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen bzw. Erschwernisse abgegolten oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Fünften Senats, der in seinen Urteilen vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85 -) und vom 16. Oktober 1985 (- 5 AZR 299/84 -) unter Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 17. Dezember 1985 (- 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) die Mitbestimmungspflicht ablehnt, weil "die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung selbst kein Gestaltungsrecht ist, sondern die Feststellung einer Tarifautomatik" und andernfalls "die Frage, welches Entgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu zahlen ist, letztlich nach den Vorstellungen des Betriebsrats bestimmt bzw. mitbestimmt werden." Liegt aber damit keine Maßnahme des Arbeitgebers vor, kann sie auch nicht mitbestimmungspflichtig sein.
  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77

    Bundesarbeitsgericht - Auslegungsregel - Übertarifliche Lohnzulagen -

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Diese Rechtsprechung wurde vom Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts wiederholt (vgl. Urteile vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 -, vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10, 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 42, 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m.w.N.).
  • BAG, 13.11.1963 - 4 AZR 25/63

    Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Tariflohn - Rückwirkende Kraft

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen bzw. Erschwernisse abgegolten oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64

    Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Effektivklausel - Bestandsklausel

  • BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 769/77

    Übertarifliche Zulagen - Tariflohnerhöhung - Vertragliche Abrede - Selbständiger

  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

  • BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 299/84
  • BAG, 01.11.1956 - 2 AZR 194/54

    Arbeitsentgelt: Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 736/85

    Eingruppierung eines Elektrikers bei den US-Stationierungsstreitkräften -

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Solche Klauseln, die sowohl einen Widerrufs- als auch einen Anrechnungsvorbehalt vorsehen, kommen in der Praxis häufig vor (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 13/88 - n.v.; BAG Urteile vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 523/87 und 524/87 - n.v.; BAG Urteil vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702; BAG Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87, 329/87, 330/87 und 331/87 - n.v.; BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle; BAG Urteile vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 - n.v.; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR, 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl.

    Hierfür spricht, daß der Vierte Senat in mehreren Entscheidungen (beispielsweise Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87, 329/87, 330/87 und 331/87 - und Urteile vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - und - 4 AZR 372/87 n.v.) auf die Urteile des Fünften Senats vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 -) Bezug genommen und sich damit den Rechtssatz voll zu eigen gemacht hat, ein Mitbestimmungsrecht werde bei der Anrechnung nicht ausgelöst, weil diese nur die Feststellung einer Tarifautomatik sei.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Hierfür spricht, daß der Vierte Senat in mehreren Entscheidungen (beispielsweise Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87, 329/87, 330/87 und 331/87 - und Urteile vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - und 4 AZR 372/87 - n.v.) auf die Urteile des Fünften Senats vom 16 April 1986 (- 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 -) Bezug genommen und sich damit den Rechtssatz voll zu eigen gemacht hat, ein Mitbestimmungsrecht werde bei der Anrechnung nicht ausgelöst, weil diese nur die Feststellung einer Tarifautomatik sei.
  • BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

    c) Im Unterschied hierzu hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt umfaßte Lohnerhöhung liege auch insoweit vor, als ein tariflicher Stundenlohn zum Ausgleich einer gleichzeitig vorgenommenen Arbeitszeitverkürzung erhöht werde (BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit ablehnender Anmerkung von Lund; ebenso Urteil vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702).
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