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Rechtsprechung
   FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40235
FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10 F (https://dejure.org/2012,40235)
FG Münster, Entscheidung vom 25.10.2012 - 3 K 4089/10 F (https://dejure.org/2012,40235)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 3 K 4089/10 F (https://dejure.org/2012,40235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwG § 123; UmwStG § 24
    Umfang der Steuerfreiheit einer Betriebsabspaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbleiben der Versteuerung stiller Reserven gem. § 24 UmwStG bei einer Abspaltung gem. § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umwandlungssteuerrecht - Umfang der Steuerfreiheit einer Betriebsabspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Einräumung eines Gesellschafterdarlehens bei Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einbringung: Aufdeckung stiller Reserven soweit nicht nur Gesellschaftsrechte übertragen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 240
  • BB 2013, 2607
  • EFG 2013, 338
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • FG Düsseldorf, 24.11.2010 - 15 K 931/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in KG; Buchwertfortführung gem. § 24 UmwStG …

    Auszug aus FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10
    Rn. 22 Zur Begründung bezieht er sich auf seine Einspruchsentscheidung und verweist weiter auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.11.2010 (15 K 931/09, EFG 2011, 491; Revision anhängig: X R 42/10).

    Rn. 51 Im Übrigen ist der Senat der Auffassung, dass die Argumentation des Finanzgerichts Düsseldorf im Urteil vom 24.11.2010 (15 K 931/09, EFG 2011, 491) auch auf den vorliegenden Fall übertragbar und deshalb davon auszugehen ist, dass eine Anwendung des § 24 UmwStG nur in dem Umfang in Betracht kommt, als infolge der Einbringung des Betriebs " Hotel E R" die Kommanditanteile der Kommanditisten der Klägerin aufgestockt wurden.

    Rn. 56 Die Revision wird gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Fortbildung des Rechts und im Hinblick auf die gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.11.2010 (a. a. O.) unter dem Aktenzeichen X R 42/10 anhängige Revision zugelassen.

  • BFH, 18.09.2013 - X R 42/10

    Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft gegen ein sog. …

    Auszug aus FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10
    Rn. 22 Zur Begründung bezieht er sich auf seine Einspruchsentscheidung und verweist weiter auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.11.2010 (15 K 931/09, EFG 2011, 491; Revision anhängig: X R 42/10).

    Rn. 56 Die Revision wird gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Fortbildung des Rechts und im Hinblick auf die gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.11.2010 (…a. a. O.) unter dem Aktenzeichen X R 42/10 anhängige Revision zugelassen.

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07

    AfA-Berechtigung bei der Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche …

    Auszug aus FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10
    Außerdem halte der BFH es ausweislich seiner Entscheidung vom 24.06.2009 (VIII R 13/07, BStBl. II 2009, 993) für die Anwendung des § 24 UmwStG nicht für erforderlich, dass die Gegenleistung für die Sacheinlage ausschließlich in der Gewährung von Gesellschaftsrechten bestehe; es reiche aus, dass überhaupt ein Mitunternehmeranteil eingeräumt werde.

    Rn. 48 Soweit sie auf die Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 (a. a. O.) Bezug nimmt, befasst sich diese mit der Frage, inwieweit aus Sicht des Erwerbers einer mitunternehmerischen Beteiligung bei Zuzahlung in das Privatvermögen des den Betrieb Einbringenden ein entgeltlicher Erwerb und damit Anschaffungskosten bzw. Abschreibungsvolumen vorliegen.

  • BFH, 15.05.2008 - IV R 46/05

    Mit Verlusten verrechenbares "Darlehenskonto" eines Personengesellschafters ist …

    Auszug aus FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10
    Auf die Ausführungen des BFH im Urteil vom 15.05.2008 (IV R 46/05, BStBl. II 2008, 812) wird hingewiesen.

    Denn im Gegensatz zu dem der BFH-Entscheidung vom 15.05.2008 (IV R 46/05, BStBl. II 2008, 812) zugrundeliegenden Sachverhalt ist das Abfindungsguthaben aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz nach den wahren Zeitwerten zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung anzusetzen.

  • BFH, 12.12.1996 - IV R 77/93

    Ausscheiden eines Kommanditisten

    Auszug aus FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10
    Auf das BFH-Urteil vom 12.12.1996 (IV R 77/93, BStBl. II 1998, 180) werde hingewiesen.
  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10
    Diese unternehmerische Kontinuität entfällt aber dann, wenn für das übergehende Vermögen ein über die Gewährung von Gesellschaftsrechten hinausgehendes Entgelt gezahlt wird, da dann der Vermögensübergang nicht zur Stärkung der Gesellschaft oder der Gesellschafterstellung sondern im Rahmen eines Leistungsaustauschs mit dem Gesellschafter wie unter Fremden Dritten erfolgt (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 11.12.2001 VIII R 58/98, BStBl. II 2002, 420).
  • BFH, 16.12.2004 - III R 38/00

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG gegen Verzicht auf eine private …

    Auszug aus FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10
    Rn. 12 Aus dem Urteil des BFH vom 16.03.2004 (III R 38/00, BStBl. II 2005, 554) ergebe sich darüber hinaus, dass § 24 UmwStG nur deshalb eine gewinnneutrale Einbringung ermögliche, weil stille Reserven über die gewährten Gesellschaftsrechte weiterhin demselben Steuersubjekt zugeordnet blieben.
  • FG Köln, 11.12.2008 - 15 K 4963/01

    Bestimmung der Höhe eines durch Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine …

    Auszug aus FG Münster, 25.10.2012 - 3 K 4089/10
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen im Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11.12.2008 (15 K 4963/01, EFG 2009, 448) an.
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