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   BFH, 16.10.1984 - VIII R 14/80   

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https://dejure.org/1984,13408
BFH, 16.10.1984 - VIII R 14/80 (https://dejure.org/1984,13408)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1984 - VIII R 14/80 (https://dejure.org/1984,13408)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1984 - VIII R 14/80 (https://dejure.org/1984,13408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmängel der Versagung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Auswirkungen eines Nichnachkommen einer gerichtlichen Ladung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1985, 85
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 16.10.1984 - VIII R 14/80
    Er hat nicht dargelegt, was er bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BFH-Urteil vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355).
  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 93/76

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Durchführung des Verfahrens - Fehlen des

    Auszug aus BFH, 16.10.1984 - VIII R 14/80
    Das FG hat nicht von sich aus den Eindruck erweckt, daß es den Termin aufheben oder ohne den Kläger nicht verhandeln werde (dazu BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 93/76, BFHE 128, 310, BStBl II 1979, 702).
  • BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76

    Revisionsbegründung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 16.10.1984 - VIII R 14/80
    Es fehlt jeder Hinweis auf die Beweismittel, die das FG nach Auffassung des Klägers hätte erheben sollen (BFH-Beschluß vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694).
  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

    Dies gilt auch, wenn das rechtliche Gehör - wie im Streitfall - durch Nichtverlegung eines zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termins versagt worden sein soll (noch offengelassen in dem nicht veröffentlichten Urteil des BFH vom 16. Oktober 1984 VIII R 14/80).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19

    Asyl-Drittstaatsverfahren - Griechenland - unmenschliche Behandlung;

    Etwas Anderes kann gelten, wenn das Gericht zuvor den Eindruck erweckt, dass es den Termin aufheben oder ohne den Kläger nicht verhandeln werde (so BFH, Beschl. v. 18.10.2000 - VIII B 57/00 -, juris Rn. 3; Urt. v. 16.10.1984 - VIII R 14/80 -, juris Rn. 18) oder wenn es dem Verlegungsantrag sogar zunächst stattgibt, die Verlegung aber einen Tag vor dem Temin wieder aufhebt und den Verlegungsantrag erst in der durchgeführten mündlichen Verhandlung ablehnt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 02.09.2003 - A 5 B 357/01 - NVwZ-RR 2004, 4, juris Rn. 4).
  • BFH, 18.10.2000 - VIII B 57/00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn das FG den Eindruck erweckt, dass es den Termin absetzen werde oder ohne den Beteiligten nicht verhandeln werde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 22. Mai 1979 VIII R 93/76, BFHE 128, 310, BStBl II 1979, 702; vom 16. Oktober 1984 VIII R 14/80, BFH/NV 1985, 85); hierzu hat der Kläger nichts vorgetragen.
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