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   BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84   

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https://dejure.org/1985,4387
BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84 (https://dejure.org/1985,4387)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1985 - IV R 149/84 (https://dejure.org/1985,4387)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - IV R 149/84 (https://dejure.org/1985,4387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten und zwischen Verlobten im Steuerrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 148
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.10.1983 - IV R 116/83

    Zur Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und

    Auszug aus BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84
    Diese Gegebenheiten rechtfertigen es, ein Arbeitsverhältnis zwischen Eheleuten und damit Betriebsausgaben des Betriebsinhaber-Ehegatten nur anzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis wie unter Dritten üblich abgewickelt wurde, mögen zwischen Fremden auch unübliche Gestaltungen hingenommen werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Oktober 1983 IV R 116/83, BFHE 140, 190, BStBl II 1984, 298, mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat sie auch für anwendbar gehalten, wenn die Gesellschaft zwei gleichberechtigte Gesellschafter hat und die Ehefrauen der Gesellschafter aufgrund inhaltlich übereinstimmender Verträge beschäftigt (Urteil in BFHE 140, 190, BStBl II 1984, 298).

  • BFH, 10.11.1982 - I R 135/80

    Direktversicherung - Familienangehörige - Altersversorgung

    Auszug aus BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84
    So werden auch Arbeitsverhältnisse zwischen einem Vater und seinen Kindern anders als Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten gewürdigt (BFH-Urteile vom 10. November 1982 I R 135/80, BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173, unter II; vom 18. Mai 1983 I R 20/77, BFHE 138, 450, BStBl II 1983, 562).
  • BFH, 14.10.1981 - I R 34/80

    Keine Anerkennung eines Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt in

    Auszug aus BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84
    Ein zwischen Ehegatten begründetes Arbeitsverhältnis bleibt regelmäßig außer Betracht, wenn der Arbeitslohn nicht, wie zwischen Fremden üblich, monatlich an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119).
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 14/76

    Regelmäßige Gehaltszahlung - Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - KG

    Auszug aus BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84
    Diese Grundsätze finden auch Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis mit einer vom Ehegatten beherrschten Personengesellschaft besteht (BFH-Urteil vom 12. April 1979 IV R 14/76, BFHE 128, 207, BStBl II 1979, 622).
  • BFH, 18.05.1983 - I R 20/77

    Pensionzusage - Pensionsrückstellung - Niedrigere Aktivbezüge - Familienbetrieb

    Auszug aus BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84
    So werden auch Arbeitsverhältnisse zwischen einem Vater und seinen Kindern anders als Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten gewürdigt (BFH-Urteile vom 10. November 1982 I R 135/80, BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173, unter II; vom 18. Mai 1983 I R 20/77, BFHE 138, 450, BStBl II 1983, 562).
  • BFH, 21.10.1966 - IV R 83/66

    Anforderungen an den Nachweis von Verträgen unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1966 IV R 83/66 (BFHE 87, 82, BStBl III 1967, 22) ausgeführt, daß ein nach der Eheschließung zwischen den Ehegatten fortgeführtes Arbeitsverhältnis auch dann zu berücksichtigen ist, wenn es vor wie nach der Eheschließung nicht in allen Punkten der üblichen Abwicklung von Arbeitsverhältnissen entsprach und wenn insbesondere der Arbeitslohn nicht laufend ausgezahlt wurde.
  • BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85

    Kein Fremdvergleich bei Verträgen zwischen Partnern nichtehelicher

    Diese Gegebenheiten rechtfertigten es, Gewinnverteilungsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nur anzuerkennen, soweit sie wie unter Fremden üblich ausgestaltet und abgewickelt werden, mögen zwischen Fremden auch unübliche Gestaltungen hingenommen werden (vgl. Urteile des BFH vom 20. Oktober 1983 IV R 116/83, BFHE 140, 190, BStBl II 1984, 298; vom 17. Januar 1985 IV R 149/84, BFH/NV 1986, 148, und vom 24. Juli 1986 IV R 103/83, BFHE 147, 495, BStBl II 1987, 54).

    Der Senat hat in dem Urteil in BFH/NV 1986, 148 ausgeführt, daß diese Überlegungen nicht für Verträge zwischen Verlobten gelten.

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Im Urteil vom 17. Januar 1985 IV R 149/84 (BFH/NV 1986, 148; bestätigt im --allerdings eine nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffenden-- Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670) hat der IV. Senat zu einem über zwei Jahre vor der Heirat begonnenen Arbeitsverhältnis entschieden, bei Verlobten könne nicht --wie bei Ehegatten-- generell vom Fehlen gegenläufiger Interessen ausgegangen werden; das Verlöbnis begründe --anders als die Ehe-- von Rechts wegen weder eine Lebens- oder Wirtschaftsgemeinschaft noch eine Rechtsgrundlage für Dienstleistungen.
  • BFH, 22.03.1988 - VIII R 289/84

    Betriebsausgabe - Zahlungen an anderen Ehegatten - Zahlungen im Rahmen eines

    Das hat sicherlich rechtlich abgesicherte Gründe (vgl. Urteile vom 17. Juni 1985 IV R 149/84, BFH/NV 1986, 148, sowie vom 14. April 1988 IV R 225/85, BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670).
  • BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung vom 26. Juli 1984 - 1 BvR 1766/83 (Inf. 1984, 453) - eine Verfassungsbeschwerde in einem vergleichbaren Fall eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei Überweisung auf ein "Oderkonto" nicht angenommen habe, sei zu berücksichtigen, daß in den letzten Jahren sich ein Wandel der sozialen Verhältnisse bemerkbar mache: Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften steige weiterhin stark an, die steuerliche Anerkennung solcher Partnerschaften folge anderen Regeln (z.B. BFH/NV 1986, 148); für diese gälten die strengen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung nicht.
  • FG Niedersachsen, 13.11.1996 - XII 682/95

    Finanzierung einer Fahrlehrerausbildung als Betriebskosten; Bestimmung von

    Vielmehr muß hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit des Unternehmers unabhängig vom Fremdvergleich Anwendung finden (BFH-Urteil vom 14.04.1988, IV R 225/85, BStBl II 1988, 60; BFH-Urteil vom 05.12.1985, IV R 182/84, BFH/NV 1986, 452; gleicher Ansicht BFH-Urteil vom 17.01.1985, IV R 149/84, BFH/NV 1986, 148 zu Verträgen zwischen Verlobten).
  • BFH, 16.12.1986 - VIII R 10/85

    Anforderungen an die Ermittlung einer Unterbeteiligung an Gesellschaftsanteilen -

    Im Hinblick auf das diesbezügliche Vorbringen des FA im Revisionsverfahren verweist der Senat vorsorglich auf die Urteile des BFH vom 17. Januar 1985 IV R 149/84 (BFH/NV 1986, 148) sowie vom 5. Dezember 1985 IV R 182/84 (BFH/NV 1986, 452).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 1 K 1961/95

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses; Werbungskosten

    Der - bislang - anders lautenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. April 1988 - IV R 225/85, BStBl II 1988, 670 ; vom 17. Januar 1985 - IV R 149/84, BFH/NV 1986, 148) folgt der Senat im Streitfall im Hinblick auf die tatsächlichen Gegebenheiten zwischen den Partnern der hier vorliegenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht.
  • BFH, 05.12.1985 - IV R 182/84

    Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben eines beratenden Ingenieurs

    Der Revision ist einzuräumen, daß die Grundsätze für die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten nicht ohne weiteres auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen Personen übertragen werden können, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben; der Senat hat sie vergleichsweise auch nicht auf Arbeitsverhältnisse zwischen Verlobten angewendet (BFH-Urteil vom 17. Januar 1985 IV R 149/84 n.v.).
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