Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.02.1985

Rechtsprechung
   BFH, 24.09.1985 - II R 9/82   

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https://dejure.org/1985,7635
BFH, 24.09.1985 - II R 9/82 (https://dejure.org/1985,7635)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1985 - II R 9/82 (https://dejure.org/1985,7635)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1985 - II R 9/82 (https://dejure.org/1985,7635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.10.1981 - II R 176/78

    Zur steuerrechtlichen Behandlung einer gemischten Schenkung

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - II R 9/82
    Der Aufhebung unterliegt das angefochtene Urteil deshalb, weil das FG im vorliegenden Fall den § 25 ErbStG 1974 a.F. angewendet hat, ohne die Frage zu prüfen, ob im vorliegenden Fall nicht eine gemischte Schenkung vorliegt und dies dazu führt, daß für die Anwendung des § 25 ErbStG 1974 a.F. kein Raum mehr bleibt (vgl. das Urteil des Senats vom 21. Oktober 1981 II R 176/78, BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83, das dem FG bei seiner Entscheidung noch nicht bekannt sein konnte).

    Die nicht spruchreife Sache geht an das FG zurück, damit dieses den Fall unter Beachtung des Urteils in BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83 erneut überprüft.

  • BFH, 04.11.1981 - II R 119/79

    Einspruch - Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - II R 9/82
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Kl. im Einspruchsverfahren nach Erlaß des Aussetzungsbescheides eine Erledigungserklärung abgegeben hätte (vgl. in diesem Zusammenhang das Urteil des Senats vom 4. November 1981 II R 119/79, BFHE 134, 510, 513, BStBl II 1982, 270).
  • BFH, 24.05.2007 - II R 58/05

    Aussetzung der Versteuerung

    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. September 1985 II R 9/82 (BFH/NV 1986, 408).

    Von der Notwendigkeit eines Steuerbescheids gehen sowohl die Finanzverwaltung (so Tz. 2.2.1. des Erlasses des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 1976 -S 3715- 2-V A 2/4 2040- 28-II B 3, Der Betrieb --DB-- 1976, 1554) als auch der BFH mit dem Urteil in BFH/NV 1986, 408 aus.

  • FG Düsseldorf, 10.11.2004 - 4 K 438/02

    Erbschaftsteueraussetzung; Vermächtnis; Wertpapier; Verwaltungsakt; Mitteilung

    Dabei übersieht der Senat nicht, dass die Bestimmung gemäß § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG aF, für einen bestimmten Teil des Vermögens die Steuer auszusetzen (RFH Urteil v. 08.05.1941, IIIe 8/41, RStBl. 1941, 510) oder in Verkennung einer Steuerpflicht die Steuer auszusetzen (BFH Urteil v. 24.09.1985, II R 9/82, BFH/NV 1986, 408), eine Regelung beinhalten und deshalb als Verwaltungsakt angesehen werden könnte.
  • FG Hessen, 29.03.1995 - 10 K 2746/90
    Mit der Frage der Wirksamkeit der Erbschaftsteuerbescheide ist zugleich die Frage der Wirksamkeit der Aussetzung der Versteuerung nach § 25 Abs. 1 der ErbStG beantwortet (vgl. Urteil des BFH vom 24.09.1985 II R 9/82 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidung des BFH 1986, 408).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.02.1985 - VIII R 333/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13270
BFH, 21.02.1985 - VIII R 333/82 (https://dejure.org/1985,13270)
BFH, Entscheidung vom 21.02.1985 - VIII R 333/82 (https://dejure.org/1985,13270)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 1985 - VIII R 333/82 (https://dejure.org/1985,13270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 408
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.11.1981 - I B 37/81

    Vollmachtloser Vertreter - Beschwerdebefugnis - Antrag in fremdem Namen -

    Auszug aus BFH, 21.02.1985 - VIII R 333/82
    Die Revision ist unzulässig, weil die Vorentscheidung in der Hauptsache nicht gegenüber dem Revisionskläger, sondern gegenüber der X-GmbH in Konkurs ergangen ist und der Revisionskläger an dem Verfahren vor dem FG als vollmachtloser Vertreter kein Beteiligter i.S. des § 57 der Finanzgerichtsordnung (FGO) war (BFH-Beschluß vom 11. November 1981 I B 37/81, BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167).
  • BFH, 10.11.1966 - V R 46/66

    Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 21.02.1985 - VIII R 333/82
    Die Kosten des Klageverfahrens sind dem Revisionskläger als vollmachtlosem Vertreter auferlegt worden (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5).
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