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   BFH, 23.05.1985 - IV R 27/82   

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https://dejure.org/1985,4307
BFH, 23.05.1985 - IV R 27/82 (https://dejure.org/1985,4307)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1985 - IV R 27/82 (https://dejure.org/1985,4307)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - IV R 27/82 (https://dejure.org/1985,4307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strittige Einkünfte einer Kiesgrube entweder aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft oder aus dem Betreiben eines gewerblichen Unternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 85
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.05.1972 - IV 251/64

    Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen -

    Auszug aus BFH, 23.05.1985 - IV R 27/82
    Falls die KG Eigentümerin des Geländes war, wäre sie also in jedem Falle notwendig beizuladen gewesen (vgl. § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO - und Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

    Auch ein Bodenschatz kann nicht gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn ihn der Steuerpflichtige ausschließlich zu dem Zweck erworben hat, ihn von einem Dritten in dessen Gewerbebetrieb abbauen zu lassen (BFH-Urteil in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.2.b der Gründe; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 27/82, BFH/NV 1986, 85, unter 1.a der Gründe).
  • FG Nürnberg, 23.04.2002 - II 269/01

    Betrieb einer Bauschuttdeponie als Grundstücksvermietung an die

    Es handele sich bei der Sandentnahme und bei der Wiederverfüllung der entstandenen Sandgrube um einen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb, da ein kausaler Zusammenhang zwischen der Wiederverfüllung und der Rekultivierung zur Gewinnung von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden bestehe (vgl. BFH-Urteil vom 23.5. 1985 IV R 27/82, BFH/NV 1986, 85).

    Beim Betrieb der Bauschuttdeponie stand also nicht die Gewinnung von Bodenflächen durch Rekultivierung zur landwirtschaftlichen Nutzung im Vordergrund (vgl. BFH-Urteil vom 23.5. 1985 IV R 27/82, BFH/NV 1986, 85).

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07

    Willkürung von Betriebsvermögen - Keine Bilanzberichtigung wegen der Behandlung

    Auch ein Bodenschatz kann nicht gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn ihn der Steuerpflichtige ausschließlich zu dem Zweck erworben hat, ihn von einem Dritten in dessen Gewerbebetrieb abbauen zu lassen (BFH-Urteil in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.2.b der Gründe; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 27/82, BFH/NV 1986, 85, unter 1.a der Gründe).
  • BFH, 22.11.2001 - V R 62/00

    Durchschnittsatzbesteuerung

    Sie beruhen im Wesentlichen auf der Würdigung der im Streitfall festgestellten Tatsachen und weichen insbesondere nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 1985 IV R 27/82 (BFH/NV 1986, 85) ab, wonach unter bestimmten Voraussetzungen "Kippgebühren" zu den Einkünften des Grundeigentümers aus Land- und Forstwirtschaft gehören "können".
  • BFH, 21.08.2006 - IV B 144/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung

    Das FG hat seine Rechtsauffassung mit den BFH-Urteilen vom 22. November 2001 V R 62/00 (BFH/NV 2002, 680) und vom 23. Mai 1985 IV R 27/82 (BFH/NV 1986, 85) begründet.
  • FG Hessen, 21.08.2000 - 13 K 5395/96

    Landwirtschaftlicher Nebenbetrieb; Land- und Forstwirtschaft; Erddeponie;

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht von dem Urteil des BFH vom 23.05.1985, IV R 27/82 (BFH/NV 1986, 85) ab.
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