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   BFH, 23.02.1983 - I R 128/82   

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https://dejure.org/1983,4961
BFH, 23.02.1983 - I R 128/82 (https://dejure.org/1983,4961)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1983 - I R 128/82 (https://dejure.org/1983,4961)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1983 - I R 128/82 (https://dejure.org/1983,4961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 23.02.1983 - I R 128/82
    Z. B. beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Frist für die Revisionsbegründung mit Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses (Beschluß vom 30. November 1970 GrS 1.69, BVerwGE 36, 340 = Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1971, 172 = Neue Juristische Wochenschrift 1971, 294).
  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

    Auszug aus BFH, 23.02.1983 - I R 128/82
    Z. B. beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Frist für die Revisionsbegründung mit Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses (Beschluß vom 30. November 1970 GrS 1.69, BVerwGE 36, 340 = Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1971, 172 = Neue Juristische Wochenschrift 1971, 294).
  • BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69

    Begründung der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 23.02.1983 - I R 128/82
    Demgegenüber soll nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69 (BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224) die Frist ohne Rücksicht auf die Versäumung der Revisionsfrist laufen.
  • BFH, 29.08.1996 - III R 4/95

    Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist im Rahmen von § 33b Abs. 6 EStG

    Wegen der Unkenntnis der Kläger vom Laufe der Revisionsfrist und damit auch der Revisionsbegründungsfrist und ferner wegen der in der Rechtsprechung bestehenden Unklarheiten über den Beginn der Revisionsbegründungsfrist im Falle der Gewährung von Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einlegungsfrist (vgl. die Nachweise in dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1983 I R 128/82, BFH/NV 1987, 246) ist den Klägern auch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zu gewähren (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 246; Tipke/Kruse, a. a. O., § 120 FGO Tz. 41).
  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Weder dem Kläger noch seinem Prozessbevollmächtigten kann die Unklarheit der Rechtslage, verursacht durch unterschiedliche Rechtsauffassungen oberster Bundesgerichte, zur Last gelegt werden (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1983 I R 128/82, BFH/NV 1987, 246).
  • BFH, 18.05.1994 - I R 111/93

    Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

    Diese durch die unterschiedliche Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte eingetretene Rechtsunsicherheit hat den erkennenden Senat bislang veranlaßt, bei Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1983 I R 128/82, BFH/NV 1987, 246).
  • FG Hamburg, 13.01.2012 - 2 K 128/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden

    Ein Entschuldigungsgrund ergibt sich nicht bereits aus der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Mitarbeiters der Prozessbevollmächtigten der Klägerin, B. Krankheit ist regelmäßig dann ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn sie so plötzlich und in einer Schwere eintritt, dass es dem Steuerpflichtigen nicht mehr möglich ist, einen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen (BFH - Beschluss vom 26.07.2001, VII B 349/00, BFH/NV 2001, 1600; Zwischenurteil vom 23.02.1983, I R 128/82, BFH/NV 1987, 246).
  • FG München, 19.07.2006 - 9 K 4011/04

    Wiedereinsetzung wegen Krankheit

    a) Krankheit ist ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zugemutet werden kann, das Schriftstück selbst oder durch einen Dritten rechtzeitig einzureichen, d.h. wenn die Krankheit plötzlich und in einer Schwere auftritt, die es dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr zumutbar ermöglicht, einen Dritten mit der Interessenwahrung zu beauftragen (BFH-Urteil vom 23. Februar 1983 I R 128/82, BFH/NV 1987, 246).
  • BFH, 03.11.1999 - VI R 97/98

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Zumindest seit die unterschiedliche Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte und die dadurch eingetretene Rechtsunsicherheit im Hinblick auf den Beginn der Revisionsbegründungsfrist nicht mehr besteht (vgl. dazu BFH-Beschluß in BFHE 175, 388, BStBl II 1995, 24, HFR 1995, 142, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 23. Februar 1983 I R 128/82, BFH/NV 1987, 246), ist für die Annahme eines fehlenden Verschuldens des Bevollmächtigten bei der Fristberechnung kein Raum mehr.
  • FG Hamburg, 15.09.2003 - VI 86/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit

    Krankheit ist ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zugemutet werden kann, das Schriftstück selbst oder durch einen Dritten rechtzeitig einzureichen, d.h. wenn die Krankheit plötzlich und in einer Schwere auftritt, die es dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr zumutbar ermöglicht, einen Dritten mit der Interessenwahrung zu beauftragen (BFH-Urteil vom 23.02.1983 I R 128/82, BFH/NV 1987, 246).
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