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BFH, 09.12.1987 - II R 186/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzung - Anforderungen an die Festsetzung der Grunderwerbsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1989, 256
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Wohngebäude - Zweifamilienhaus - Zwei Wohnungen und gewerblich genutzte Einheit - …
Auszug aus BFH, 09.12.1987 - II R 186/85
Das setzt aber voraus, daß dem Erwerber im Zeitpunkt des Erwerbs die Denkmaleigenschaft des Gebäudes bekannt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, 177, BStBl II 1985, 101, 103, unter Nr. 2 zur nordrhein-westfälischen Regelung.
- BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83
Steuerbescheid - Änderung
Eine solche Bezeichnung ist als Zusammenfassung von Tatsachen - zu denen auch subjektive Tatbestandsmerkmale, wie beispielsweise der von den Vertragsparteien einverständlich bestimmte Vertragszweck, gehören (Urteil des BFH vom 9. Dezember 1987 II R 186/85, nicht veröffentlicht - NV - Wörner/Grube, a. a. O., S. 82) - zu verstehen, die eine bestimmte rechtliche Wertung auslösen. - BFH, 25.01.2001 - II R 52/98
Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung
Zu Unrecht beruft sich das FG daher auf das BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 II R 186/85 (BFH/ NV 1989, 256), weil in dieser Entscheidung das subjektive Tatbestandsmerkmal einer Steuerbefreiungsvorschrift, nämlich die Widmungsabsicht, zu beurteilen war. - FG Köln, 12.12.1997 - 9 K 1208/96
Neue Tatsachen bei nicht beantragten Freibeträgen?
a) Wenn die Gewährung einer Steuervergünstigung nicht nur vom Vorliegen objektiver Tatbestandsmerkmale, sondern außerdem von einer subjektiven Willensentscheidung des Steuerpflichtigen abhängt, dann ist auch diese eine - innere - Tatsache im Sinne des § 173 AO (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1987 II R 186/85, BFH/NV 1989, 256 [256 f.]).