Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.11.1988

Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1988 - IV R 13/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6810
BFH, 24.11.1988 - IV R 13/86 (https://dejure.org/1988,6810)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1988 - IV R 13/86 (https://dejure.org/1988,6810)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1988 - IV R 13/86 (https://dejure.org/1988,6810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,6810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1989, 609
  • DB 1989, 610
  • BFH/NV 1989, 438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 13/86
    Dies hätte wie im Fall einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft zur Voraussetzung, daß die von den Klägern begründete Gesellschaft selbst einen landwirtschaftlichen Betrieb ausübte und die Gesellschafter über Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko verfügten (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 427, BStBl II 1984, 751, 762).
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 90/96

    Mitunternehmerschaft; Land- und Forstwirtschaft; Farmprojekt in Paraguay

    Der Streitfall ist nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem Senatsurteil vom 24. November 1988 IV R 13/86 (BFH/NV 1989, 438) zugrunde lag.
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95

    Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages bei einer

    Der Streitfall ist nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem Senatsurteil vom 24. November 1988 IV R 13/86 (BFH/NV 1989, 438) zugrunde lag.
  • BFH, 09.03.1995 - X B 242/94

    Anforderungen an eine Divergenzrüge

    In diesem Bericht war die Auffassung vertreten worden, eine Zurechnung von negativen Einkünften auf die Klägerin komme nicht in Betracht (vgl. BFH- Urteil vom 8. November 1988 IX R 26/86, BFH/NV 1989, 438; zur Deutung eines sog. Nullbescheides als negativer Feststellungsbescheid BFH-Urteil vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1988 - IX R 26/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,20060
BFH, 08.11.1988 - IX R 26/86 (https://dejure.org/1988,20060)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1988 - IX R 26/86 (https://dejure.org/1988,20060)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1988 - IX R 26/86 (https://dejure.org/1988,20060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,20060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86

    Geltendmachung von Werbungskosten wegen einer einem Kind der Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 08.11.1988 - IX R 26/86
    Anmerkung: Auf das die gleiche Frage betreffende Urteil des BFH vom 8. November 1988 IX R 25/86 (BFH/NV 1989, 223) wird hingewiesen.
  • BFH, 09.03.1995 - X B 242/94

    Anforderungen an eine Divergenzrüge

    In diesem Bericht war die Auffassung vertreten worden, eine Zurechnung von negativen Einkünften auf die Klägerin komme nicht in Betracht (vgl. BFH- Urteil vom 8. November 1988 IX R 26/86, BFH/NV 1989, 438; zur Deutung eines sog. Nullbescheides als negativer Feststellungsbescheid BFH-Urteil vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293).
  • BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86

    Werbungskostenabzug für den von der Renovierung betroffenen Gebäudeteil

    Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG sind bei Einräumung einer gesicherten Rechtsposition an einer Wohnung durch Bestellung eines dinglichen Wohnrechts nach ständiger Rechtsprechung erfüllt (vgl. zuletzt die Senats-Urteile vom 8. November 1988 IX R 25/86, BFH/NV 1989, 223, und IX R 26/86, BFH/NV 1989, 438).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht