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Rechtsprechung
   BFH, 07.03.1989 - X R 159/87   

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https://dejure.org/1989,5995
BFH, 07.03.1989 - X R 159/87 (https://dejure.org/1989,5995)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1989 - X R 159/87 (https://dejure.org/1989,5995)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1989 - X R 159/87 (https://dejure.org/1989,5995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei langer Abwesenheit eines Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 534
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus BFH, 07.03.1989 - X R 159/87
    Dagegen ist nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. November 1987 V ZR 139/87 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 210) ein mit dem Zusatz "i. A." unterschriebenes Rechtsmittel nicht wirksam eingelegt.
  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist -

    Auszug aus BFH, 07.03.1989 - X R 159/87
    Der Mangel, der in der Einlegung einer Revision durch eine nicht postulationsfähige Person liegt, kann auch durch eine spätere Genehmigung nicht geheilt werden (BFH-Urteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47).
  • BFH, 18.05.1972 - V R 149/71

    Klage - Erfordernis der Schriftlichkeit - Unterzeichnung durch

    Auszug aus BFH, 07.03.1989 - X R 159/87
    Nach dem BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 V R 149/71 (BFHE 106, 7, BStBl II 1972, 771) - das die Wirksamkeit einer ebenfalls schriftlich (§ 64 FGO) zu erhebenden Klage vor dem FG betrifft - reicht die Unterschrift eines Kanzleiangestellten "i. A." des Prozeßbevollmächtigten aus, wenn dem Gericht eine Untervollmacht nachgewiesen wird.
  • BFH, 28.11.2007 - XI B 78/07

    Vom nicht vor dem BFH Vertretungsberechtigten mit "i.A." unterzeichnetes

    Bei Unterzeichnung der Rechtsmittelschrift "i.A." ist das Rechtsmittel jedenfalls dann nicht wirksam eingelegt, wenn der Unterzeichner nicht nach § 62a FGO i.V.m. § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zur Vertretung vor dem BFH berechtigt ist (zum Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vgl. BFH-Beschluss vom 7. März 1989 X R 159/87, BFH/NV 1989, 534; zu § 62a FGO BFH-Beschluss vom 6. Februar 2003 IX B 175/02, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 22.10.1998 - VIII R 31/96

    Revisionsbegründungsschrift; Unterzeichnung "i. A."

    Unter den gegebenen Umständen zwingt der Streitfall nicht zur Beantwortung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilten Frage, ob eine Revisionsbegründung "i.A." selbst dann unwirksam ist, wenn der Unterzeichner die in Rede stehende Postulationsfähigkeit besitzt (zur Darstellung dieses Meinungsstreits vgl. etwa BFH-Beschluß vom 7. März 1989 X R 159/87, BFH/NV 1989, 534, betreffend den ähnlich gelagerten Fall der Unterzeichnung der Revisionsschrift "i.A.").
  • BFH, 15.02.1990 - IV R 68/89

    Schriftformerfordernis bei Erhebung einer Klage durch einen Bevollmächtigten

    Ob er der Rechtsprechung des BGH allerdings auch insoweit folgen könnte, als die Unterzeichnung mit "i. A." statt "i. V." als eine Ablehnung der Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelschrift zu verstehen sein soll, hat der BFH demgegenüber ausdrücklich offengelassen (BFH-Beschluß vom 7. März 1989 X R 159/87, BFH/NV 1989, 534).
  • BFH, 06.02.2003 - IX B 175/02

    Einlegen einer NZB durch Steuerfachgehilfen nicht wirksam

    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), der den innerhalb der Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegten Schriftsatz "i.A." der Prozessbevollmächtigten unterzeichnet hat, erfüllt als Steuerfachgehilfe diese Voraussetzungen nicht (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 7. März 1989 X R 159/87, BFH/NV 1989, 534).
  • BFH, 23.04.1991 - VII R 63/90

    Ermächtigung des Prozessbevollmächtigten für das gesamte Verfahren oder auch nur

    Wird ein bestimmender Schriftsatz nicht vom Kläger oder seinem Prozeßbevollmächtigten eigenhändig unterzeichnet, sondern von einem Kanzleiangestellten, so ist dem Schriftformerfordernis für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FG genügt, wenn dieser mit Untervollmacht des Bevollmächtigten gehandelt hat und keine Umstände erkennbar sind, die darauf schließen lassen, daß der Unterzeichnende mit seiner Unterschrift die Verantwortung für Inhalt und Einreichung des Schriftsatzes nicht übernehmen wollte (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Februar 1990 IV R 68/89, BFH/NV 1991, 100; vom 24. November 1971 I R 116/71, BFHE 103, 408, BStBl II 1972, 95; vom 7. August 1974 II R 169/70, BFHE 113, 490, BStBl II 1975, 194; anders für das Verfahren vor dem BFH: BFH-Beschluß vom 7. März 1989 X R 159/87, BFH/NV 1989, 534).
  • BFH, 19.09.1991 - X B 15/91

    Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift durch eine Mitarbeiterin eines

    Bei Unterzeichnung der Rechtsmittelschrift "i. A." ist das Rechtsmittel jedenfalls dann nicht wirksam eingelegt, wenn der Unterzeichner nicht nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) berechtigt ist (ausf. BFH-Beschluß vom 7. März 1989 X R 159/87, BFH/NV 1989, 534).
  • BFH, 12.09.1989 - VII B 21/89

    Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH als

    Darauf, daß dieser Unterschied wesentlich ist, hat der BFH in seinem Beschluß in BFHE 156, 397, BStBl II 1989, 599 ausdrücklich hingewiesen (vgl. auch BFH-Beschluß vom 23. Dezember 1988 III B 121/88, BFH/NV 1989, 534).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.12.1988 - III B 121/88   

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https://dejure.org/1988,16557
BFH, 23.12.1988 - III B 121/88 (https://dejure.org/1988,16557)
BFH, Entscheidung vom 23.12.1988 - III B 121/88 (https://dejure.org/1988,16557)
BFH, Entscheidung vom 23. Dezember 1988 - III B 121/88 (https://dejure.org/1988,16557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 534
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.11.1987 - V B 129/87

    Vertretungsbefungnis von Steuerberatungsgesellschaften und

    Auszug aus BFH, 23.12.1988 - III B 121/88
    Die Klägerin ist nicht durch eine natürliche Person vertreten worden, sondern durch die GmbH (s. hierzu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1976 III R 14-15/76, BFHE 120, 335, BStBl II 1977, 121; vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173, und vom 6. November 1987 V B 129/87, BFH / NV 1988, 321).
  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

    Auszug aus BFH, 23.12.1988 - III B 121/88
    Die Klägerin ist nicht durch eine natürliche Person vertreten worden, sondern durch die GmbH (s. hierzu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1976 III R 14-15/76, BFHE 120, 335, BStBl II 1977, 121; vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173, und vom 6. November 1987 V B 129/87, BFH / NV 1988, 321).
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Rechtsprechung
   BFH, 05.01.1989 - II R 151/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,21025
BFH, 05.01.1989 - II R 151/88 (https://dejure.org/1989,21025)
BFH, Entscheidung vom 05.01.1989 - II R 151/88 (https://dejure.org/1989,21025)
BFH, Entscheidung vom 05. Januar 1989 - II R 151/88 (https://dejure.org/1989,21025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 534
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1987 - 1 BvR 484/87
    Auszug aus BFH, 05.01.1989 - II R 151/88
    Die unzulässige Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden wegen der erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede beider Rechtsmittel (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27.Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 5.März 1970 V R 135/68, BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384, [BFH 05.03.1970 - V R 135/68] sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14.Mai 1987 1 BvR 484/87, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 246).
  • BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66

    Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine

    Auszug aus BFH, 05.01.1989 - II R 151/88
    Die unzulässige Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden wegen der erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede beider Rechtsmittel (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27.Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 5.März 1970 V R 135/68, BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384, [BFH 05.03.1970 - V R 135/68] sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14.Mai 1987 1 BvR 484/87, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 246).
  • BFH, 05.03.1970 - V R 135/68

    Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund

    Auszug aus BFH, 05.01.1989 - II R 151/88
    Die unzulässige Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden wegen der erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede beider Rechtsmittel (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27.Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 5.März 1970 V R 135/68, BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384, [BFH 05.03.1970 - V R 135/68] sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14.Mai 1987 1 BvR 484/87, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 246).
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