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Rechtsprechung
   BFH, 08.09.1988 - IX B 73/88   

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https://dejure.org/1988,20062
BFH, 08.09.1988 - IX B 73/88 (https://dejure.org/1988,20062)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1988 - IX B 73/88 (https://dejure.org/1988,20062)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1988 - IX B 73/88 (https://dejure.org/1988,20062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 168
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BFH, 08.09.1988 - IX B 73/88
    Nur eine Rechtsmittelschrift einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer Behörde entspricht auch dann der gesetzlichen Schriftform, wenn der in Maschinenschrift wiedergegebene Name des Verfassers mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 30.April 1979 GmS-OGB 1/78, Neue Juristische Wochenschrift 1980, 172).
  • BFH, 30.05.1984 - I R 2/84

    Revision - Form - Schriftlich eingelegte Revision - Unterschrift - Willkürliche

    Auszug aus BFH, 08.09.1988 - IX B 73/88
    Der Senat kann offenlassen, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschluß vom 30.Mai 1984 I R 2/84, BFHE 141, 223, BStBl II 1984, 669 [BFH 30.05.1984 - I R 2/84]).
  • BFH, 22.03.1983 - VIII B 117/80

    Telefax - Nichtzulassungsbeschwerde - Postzustellung

    Auszug aus BFH, 08.09.1988 - IX B 73/88
    Denn das Erfordernis der Unterschrift soll gewährleisten, daß das Schriftstück mit Wissen und Willen des vertretungsberechtigten Prozeßbevollmächtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.März 1983 VIII B 117/80, BFHE 138, 403, BStBl II 1983, 579 [BFH 22.03.1983 - VIII B 117/80]).
  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 294/84

    Besonderheiten bei der Erhebung der Gewerbesteuer - Beschäftigung der Ehefrau im

    Während dieses Formerfordernis im Falle der von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erhobenen Revision (Art. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG -) grundsätzlich nur gewahrt wird, wenn die Revisionsschrift durch einen Angehörigen der genannten Berufsgruppen handschriftlich unterzeichnet ist, entspricht die Revisionsschrift einer - durch einen Beamten oder Angestellten, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, vertretenen - Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts oder Behörde auch dann der gesetzlichen Schriftform, wenn der in Maschinenschrift wiedergegebene Name des Verfassers mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. September 1988 IX B 73/88, amtlich nicht veröffentlicht; Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. April 1979 GmS-OGB 1/78, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 172; gleicher Ansicht Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 120 FGO Anm. 27; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1975 VI R 54/73, BFHE 116, 142, BStBl II 1975, 715).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 33/86

    Freibetrag nach § 24 KStG steht den in das körperschaftsteuerliche

    Während dieses Formerfordernis im Falle der von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingelegten Revision (Art. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG - vom 8. Juli 1975, BGBl I 1975, 1.861, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1989, BGBl I 1989, 2.404) nur erfüllt ist, wenn die Revisionsschrift durch einen Angehörigen der genannten Berufsgruppen handschriftlich unterzeichnet ist, entspricht die Revisionsschrift einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts oder Behörde auch dann der gesetzlichen Schriftform, wenn der in Maschinenschrift wiedergegebene Name des zum Richteramt befähigten Verfassers mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. September 1988 IX B 73/88, amtlich nicht veröffentlicht; BFH-Urteil vom 25. April 1989 VIII R 294/84, amtlich nicht veröffentlicht; Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. April 1979 GmSOGB 1/78, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 172; gleicher Ansicht Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Tz. 27).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.10.1988 - IX B 164/88   

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https://dejure.org/1988,19974
BFH, 26.10.1988 - IX B 164/88 (https://dejure.org/1988,19974)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1988 - IX B 164/88 (https://dejure.org/1988,19974)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1988 - IX B 164/88 (https://dejure.org/1988,19974)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 168
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.1980 - VI B 116/79

    Einstellungsbeschluß - Klagerücknahme - Fortsetzung des Verfahrens -

    Auszug aus BFH, 26.10.1988 - IX B 164/88
    Das FG hätte auf die Beschwerde hin --statt sie dem BFH vorzulegen-- zunächst prüfen müssen, inwieweit der Kläger mit ihr die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht hat (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 30.Januar 1980 VI B 116/79, BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300 [BFH 30.01.1980 - VI B 116/79]).

    Bejahendenfalls hätte es im Urteilsverfahren entweder sachlich über die Klage entscheiden oder aussprechen müssen, daß diese wirksam zurückgenommen ist (BFHE 129, 538, [BFH 30.01.1980 - VI B 116/79] BStBl II 1980, 300 [BFH 30.01.1980 - VI B 116/79]; BFH-Beschluß vom 21.Februar 1985 V B 75/84, BFH/NV 1986, 99).

  • BFH, 21.02.1985 - V B 75/84

    Rechtsfolge der Rüge der Unwirksamkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 26.10.1988 - IX B 164/88
    Bejahendenfalls hätte es im Urteilsverfahren entweder sachlich über die Klage entscheiden oder aussprechen müssen, daß diese wirksam zurückgenommen ist (BFHE 129, 538, [BFH 30.01.1980 - VI B 116/79] BStBl II 1980, 300 [BFH 30.01.1980 - VI B 116/79]; BFH-Beschluß vom 21.Februar 1985 V B 75/84, BFH/NV 1986, 99).
  • BFH, 25.04.1990 - X B 79/90

    Ablehung einer Beschwerde wegen Verletzung des Anwaltszwangs

    Das FG hätte auf die Beschwerde hin - statt sie dem BFH vorzulegen - zunächst prüfen müssen, inwieweit der Kläger mit ihr die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht hat (z. B. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1980 VI B 116/79, BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300, und vom 26. Oktober 1988 IX B 164/88, BFH/NV 1990, 168).
  • FG Baden-Württemberg, 14.08.2000 - 1 V 17/00

    Umfang des Leistungsaustausches bei Holzkäufen unter Selbstwerbereinsatz;

    Für den Aussetzungsantrag entfällt dann das Rechtsschutzbedürfnis und er wird unzulässig (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1983 IX S 2/88, BFH/NV 1990, 168).
  • BFH, 18.12.1996 - XI B 194/96

    Vertretungspflicht durch einen Rechtsbeistand bei Verfahren vor dem

    Das FG hätte deshalb auf die Beschwerde hin -- statt sie dem BFH vorzulegen -- im Urteilsverfahren entweder sachlich über die Klage entscheiden oder aussprechen müssen, daß diese wirksam zurückgenommen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1980 VI B 116/79, BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300, und vom 26. Oktober 1988 IX B 164/88, BFH/NV 1990, 168).
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Rechtsprechung
   BFH, 30.12.1988 - IX S 2/88   

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https://dejure.org/1988,19952
BFH, 30.12.1988 - IX S 2/88 (https://dejure.org/1988,19952)
BFH, Entscheidung vom 30.12.1988 - IX S 2/88 (https://dejure.org/1988,19952)
BFH, Entscheidung vom 30. Dezember 1988 - IX S 2/88 (https://dejure.org/1988,19952)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.06.1986 - III S 1/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung strittiger Bescheide

    Auszug aus BFH, 30.12.1988 - IX S 2/88
    Anschluß an BFH-Beschluß vom 9.6.1986 III S 1/86.
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Rechtsprechung
   BFH, 30.12.1988 - V R 135/84   

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https://dejure.org/1988,19950
BFH, 30.12.1988 - V R 135/84 (https://dejure.org/1988,19950)
BFH, Entscheidung vom 30.12.1988 - V R 135/84 (https://dejure.org/1988,19950)
BFH, Entscheidung vom 30. Dezember 1988 - V R 135/84 (https://dejure.org/1988,19950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 168
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 30.12.1988 - V R 135/84
    BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72 und Urteil vom 8. Oktober 1985 VIII R 78/83.
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Rechtsprechung
   BFH, 12.04.1989 - I B 97/88   

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https://dejure.org/1989,17297
BFH, 12.04.1989 - I B 97/88 (https://dejure.org/1989,17297)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1989 - I B 97/88 (https://dejure.org/1989,17297)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1989 - I B 97/88 (https://dejure.org/1989,17297)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 168
 
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Wird zitiert von ...

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