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   BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87   

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https://dejure.org/1989,18785
BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87 (https://dejure.org/1989,18785)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1989 - VII R 37/87 (https://dejure.org/1989,18785)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1989 - VII R 37/87 (https://dejure.org/1989,18785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen ohne eigene Ermessenserwägungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87
    Bei der Inanspruchnahme eines nach §§ 34, 69 der Abgabenordnung (AO 1977) Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die nach § 102 FGO darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87
    Wegen Vorliegens grober Fahrlässigkeit sei die Ermessensentscheidung, ob die in Betracht kommende Person oder wer von mehreren Personen als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden solle, in gewisser Weise vorgeprägt gewesen (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, 510).

    Bei der Inanspruchnahme eines nach §§ 34, 69 der Abgabenordnung (AO 1977) Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die nach § 102 FGO darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

  • BFH, 24.11.1987 - VII R 82/84

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids - Haftung des Geschäftsführers für die

    Auszug aus BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87
    Demgegenüber lassen die Verwaltungsentscheidungen, also der Haftungsbescheid und die Einspruchsentscheidung, jegliche Ausführungen zum Auswahlermessen vermissen, so daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß das FA zur Inanspruchnahme des Nachfolgegeschäftsführers überhaupt keine Erwägungen angestellt und damit für die Ermessensentscheidung wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (Fall der Ermessensunterschreitung, vgl. hierzu Gräber, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., Anm. 2 zu § 102, und BFH-Urteil vom 24. November 1987 VII R 82/84, BFH / NV 1988, 206).

    Anmerkung: Hinweis auf das BFH-Urteil vom 24. November 1987 - VII R 82/84, BFH / NV 1989, 206.

  • BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85

    Keine Vorprägung der Ermessensentscheidung für die nach der AO 1977 zu

    Auszug aus BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87
    Die zum früheren Recht des § 109 der Reichsabgabenordnung (AO) ergangene Rechtsprechung, wonach bei Vorliegen einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Geschäftsführers auf die Darlegung von Ermessenserwägungen wegen Vorprägung der Ermessensentscheidung verzichtet werden konnte, hat der BFH mit Urteil vom 8. November 1988 VII R 141/85 (BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219) als auf das - im Streitfall einschlägige - neue Recht des § 69 AO 1977 für nicht mehr anwendbar erklärt.
  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87
    Vielmehr sei ein bestimmtes pflichtgemäßes Verhalten auch schon bei einer zwar entstandenen, aber nicht fälligen Steuerschuld geboten (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, 779).
  • BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG nach § 109 AO wegen

    Auszug aus BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87
    Dies habe jedoch unterbleiben können, da es sich konkludent im Rahmen der Verschuldensfrage damit auseinandergesetzt habe (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1972 VI R 187/68, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364, 366).
  • BFH, 04.10.1988 - VII R 53/85

    Haftung eines Prokuristen einer GmbH für die nicht ordnungsgemäße Abführung von

    Auszug aus BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87
    Das gilt um so mehr, als der Nachfolgegeschäftsführer bis zur Übernahme der Geschäftsführung am 10. November 1981 nach dem unwidersprochen gebliebenen Sachvortrag der Klägerin in seiner Eigenschaft als Prokurist in der GmbH für deren steuerliche Angelegenheiten zuständig gewesen war, ihm also das Vorhandensein der Lohnsteuerschulden aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit bekannt gewesen sein muß (vgl. hierzu auch das BFH-Urteil vom 4. Oktober 1988 VII R 53/85, BFH / NV 1989, 274).
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