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BFH, 12.04.1989 - II R 46/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anwendung der Regeln über die gemischte Schenkung auf Auflagenschenkungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 373
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.10.1981 - II R 176/78
Zur steuerrechtlichen Behandlung einer gemischten Schenkung
Auszug aus BFH, 12.04.1989 - II R 46/86
Daß auf eine Auflagenschenkung, wie sie bei einer Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt anzunehmen ist, die Regeln über die gemischte Schenkung nicht anzuwenden sind, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1981 II R 176/78 (BFHE 134, 357, 361, unter 2. a. E., BStBl II 1982, 83) ausgesprochen.
- BFH, 15.03.2000 - II R 15/98
Formunwirksames Vermächtnis - Steuererstattungsanspruch - Schuldenansatz
Der Senat hält dies angesichts der klaren Verhältnisse im Streitfall aus Vereinfachungsgründen sowie wegen der Nähe des Todestages zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses für zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1989 II R 46/86, BFH/NV 1990, 373). - BFH, 14.01.1998 - II R 9/97
Neue Tatsachen bei der Erbschaftsteuer
Liegen daher Bescheide über die Einheitswerte des Betriebsvermögens der Gesellschaft vor, so kann das FA ausgehend von diesen im Wege der Schätzung den Wert des Gesellschaftsanteils zum Schenkung- oder Erbschaftsteuerstichtag ableiten (vgl. Senatsurteil vom 12. April 1989 II R 46/86, BFH/NV 1990, 373). - FG Münster, 06.12.2001 - 3 K 8565/97
Behaltensfrist für den Betriebsvermögensfreibetrag bei vorweggenommener Erbfolge
Vermögensübertragungen, die mit Versorgungszusagen verknüpft seien, seien schenkungsteuerrechtlich als Schenkungen unter Leistungsauflage zu beurteilen und wie gemischte Schenkungen zu beurteilen (vgl. BFH, BStBl. II 1989, 524; BFH/NV 1990, 373;… BFH/NV 1993, 298).
- BFH, 28.10.1998 - II R 32/97
SchSt; Bewertung von Beteiligungen an Gesellschaften; neue Tatsachen
Der Senat hat es aus Praktikabilitätsgründen für rechtlich zulässig erachtet, daß der Wert eines erworbenen Gesellschaftsanteils zum Schenkung- oder Erbschaftsteuerstichtag durch Ableitung vom Einheitswert des Betriebsvermögens der Gesellschaft auf den vorangegangenen Bewertungsstichtag geschätzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 2. April 1989 II R 46/86, BFH/NV 1990, 373). - FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 160/97
Schenkungssteuerrechtliche Bewertung eines unentgeldlichen Überlassens eines OHG …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.09.1998 - II B 11/98
Einheitswertaufteilung beim Anteilserwerb von Todes wegen
Zu der ersten Rechtsfrage, die die Kläger nicht ausdrücklich aufgeworfen haben, hat sich der BFH mit Urteil vom 12. April 1989 II R 46/86 (BFH/NV 1990, 373) bereits mittelbar dahin geäußert, daß die Einheitswerte --mit den im Einzelfall notwendigen Korrekturen-- als geeignete Schätzungsgrundlage herangezogen werden können, indem er die Heranziehung nicht beanstandet hat. - FG Düsseldorf, 31.03.1999 - 4 K 6623/95
Gemischte Grundstücksschenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten?
Es handelt sich hierbei nämlich um eine sogenannte Duldungsauflage, deren erwerbsmindernde Berücksichtigung § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG entgegensteht (vgl. hierzu etwa: BFH, Urteil vom 12. April 1989 - II R 37/87 - BStBl. II 1989, 524 (526 f.); Urteil vom 12. April 1989 - II R 46/86 - BFH/NV 1990, 373 (374);… Urteil vom 16. Dezember 1992 - II R 114/89 - BFH/NV 1993, 298; Urteil vom 14. Dezember 1995 - II R 18/93 - BStBl. II 1996, 243 (245)). - BFH, 11.11.1992 - II R 104/89
Voraussetzungen der Aufhebung eines Urteils wegen widersprüchlicher, lückenhafter …
Nach allgemeiner Auffassung ist eine Rückstellung für Urlaubsansprüche zu bilden und gemäß § 103 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen, wenn es sich um rückständige - d.h. bereits verdiente - Ansprüche handelt (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1986 II R 201/83, BFHE 146, 564, BStBl II 1986, 664, und vom 8. Februar 1989 II R 46/86, BFHE 155, 571, BStBl II 1989, 316; zum Ertragswert vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 8. Juli 1992 XI R 50/89, BFHE 168, 329, BStBl II 1992, 910 m.w.N.). - FG München, 08.10.1997 - 4 K 4092/93
Schätzung der Aufteilung der Unternehmensanteile des Erblassers auf der Grundlage …
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