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   BFH, 13.04.1989 - IV R 20/88   

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https://dejure.org/1989,5993
BFH, 13.04.1989 - IV R 20/88 (https://dejure.org/1989,5993)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1989 - IV R 20/88 (https://dejure.org/1989,5993)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1989 - IV R 20/88 (https://dejure.org/1989,5993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 477
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.11.1988 - V R 123/83

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 13.04.1989 - IV R 20/88
    Nach den Feststellungen des FG ist der Bescheid vom 25. Juli 1983 mit dem Willen des FA M ergangen, erfüllt also die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts (zur Bedeutung des Bekanntgabewillens vgl. zuletzt das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. November 1988 V R 123/83, BStBI II 1989, 344).
  • BFH, 09.11.1984 - VI R 157/83

    Bei Aufhebung der Anordnung einer LSt-Außenprüfung besteht kein Verwertungsverbot

    Auszug aus BFH, 13.04.1989 - IV R 20/88
    Maßgebend ist hierfür die Kenntnis der zur Steuerfestsetzung berufenen Personen, also des Vorstehers des FA, des Sachgebietsleiters und der Sachbearbeiter; der mit dem Fall befaßte Außenprüfer und die Angehörigen der Betriebsprüfungs-Dienststelle gehören nicht zu diesem Personenkreis (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1984 VI R 157/83, BFHE 142, 402, BStBl II 1985, 191, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 01.08.1986 - VI R 47/81

    Zuständigkeit - Veranlagung - BMF-Schreiben

    Auszug aus BFH, 13.04.1989 - IV R 20/88
    Auf dieses Ergebnis hat es keinen Einfluß, ob das FA M nach § 46 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch für den Erlaß des Steueränderungsbescheids 1978 zuständig war (dazu BFH-Urteil vom 1. August 1986 VI R 47/81, BFHE 147, 423, BStBl II 1987, 202).
  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03

    Änderung der Anrechnungsverfügung nach § 130 AO hinsichtlich einbehaltener und

    Maßgeblich für den Beginn dieser Frist ist die Kenntnis derjenigen Person oder Stelle innerhalb der Finanzbehörde, die für die Bearbeitung des Steuerfalles organisationsmäßig berufen war bzw. die den zu ändernden Verwaltungsakt erlassen hat (BFH-Urteile vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221 und vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477).
  • BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01

    Neue Tatsachen; nachträgliches Bekanntwerden

    Das bedeutet, dass sich das FA --außer den aktenkundigen Tatsachen-- die positive Kenntnis seines Vorstehers (so ausdrücklich die BFH-Urteile vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477; vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221; vom 28. April 1998 IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458), des zuständigen Sachgebietsleiters und des zuständigen Sachbearbeiters zurechnen lassen muss.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - 5 K 1492/02

    Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs aus zu Unrecht erfolgter Anrechnung

    Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Kenntnis derjenigen Person oder Stelle innerhalb der Finanzbehörde, die für die Bearbeitung des Steuerfalles organisationsmäßig berufen war bzw. die den zu ändernden Verwaltungsakt erlassen hat (ständige Rechtsprechung BFH-Urteile vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221 und vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477; FG Berlin vom 27. Mai 2002 8 K 8592/99, DStRE 2002, 1205).
  • FG Berlin, 27.05.2002 - 8 K 8592/99

    Änderung einer Anrechnungsverfügung nur im Rahmen des § 130 Abs. 2 AO

    Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Kenntnis derjenigen Person oder Stelle innerhalb der Finanzbehörde, die für die Bearbeitung des Steuerfalles organisationsmäßig berufen war bzw. die den zu ändernden Verwaltungsakt erlassen hat (ständige Rechtsprechung BFH-Urteile vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221 und vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477).
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