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BFH, 13.12.1989 - II R 144/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Erhebung der Grunderwerbsteuer auf die Erwerbskosten eines Fertighauses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 346
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 01.12.1982 - II R 58/81
Zur Grunderwerbsteuer bei Eigenleistungen
Auszug aus BFH, 13.12.1989 - II R 144/86
Wie Eigenleistung sind sie vielmehr aus der Gegenleistung herauszunehmen (vgl. BFH-Entscheidung vom 1. Dezember 1982 II R 58/81, BFHE 137, 504, BStBl II 1983, 336). - BFH, 06.12.1989 - II R 113/87
Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs - …
Auszug aus BFH, 13.12.1989 - II R 144/86
Als Gegenleistung gelten bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983).Es folgen Ausführungen, die denen der vorstehend abgedruckten Entscheidung vom 6. Dezember 1989 II R 113/87 ab II. Absatz 4 entsprechen.Der Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist nach den dargelegten Grundsätzen im Einzelfall unter Heranziehung aller relevanten Umstände zu bestimmen.
- BFH, 27.10.1999 - II R 3/97
Einheitlicher Erwerbsgegenstand
c) Die Tatsache, daß die Kläger den Bau des Kellers selbst bei einem anderen Unternehmen in Auftrag gegeben haben, hindert den Erwerb des Grundstücks in bebautem Zustand nicht, wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteile in BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 13. Dezember 1989 II R 144/86, BFH/NV 1991, 346, …sowie vom 5. Februar 1992 II R 159/88, BFH/NV 1992, 767). - FG Köln, 18.06.1997 - 5 K 3460/91
Rechtswidrigkeit von Grunderwerbsteueränderungsbescheiden; Umfang der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.02.1992 - II R 159/88
Grunderwerbsteuerpflicht eines notariell beurkundeten Vertrages
Sollten die Kläger insoweit bei der Auswahl ihres Vertragspartners frei gewesen sein, so schließt dies zwar nicht aus, daß insgesamt das bebaute Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs war, die Aufwendungen für den Keller wären in diesem Fall jedoch nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 144/86, BFH/NV 1991, 346). - BFH, 24.07.1991 - II R 39/88
Festsetzung einer Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Grundstücks - …
Dazu reicht es aus, wenn der Grundstückserwerber zu diesem Zeitpunkt der Veräußererseite bereits ein schriftliches Vertragsangebot auf Abschluß eines Gebäudeerrichtungsvertrags unterbreitet hat, das nur noch der Annahme durch die Veräußererseite bedarf (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 144/86, BFH/NV 1991, 346).