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Rechtsprechung
   BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88   

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https://dejure.org/1991,6174
BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88 (https://dejure.org/1991,6174)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1991 - XI R 23/88 (https://dejure.org/1991,6174)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - XI R 23/88 (https://dejure.org/1991,6174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung anhand der letzten Beschwerdeentscheidung über Billigkeitsgründe einer Steuerherabsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 430
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
    Der BFH hat aber wiederholt ausgeführt, daß eine bestandskräftige Steuerfestsetzung nur dann durch Erlaß der Steuerschuld korrigiert werden könne, wenn die Festsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig und dem Steuerpflichtigen weder möglich noch zumutbar gewesen sei, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612, m. w. N.).

    Hierbei spielt, wie der BFH mehrfach hervorgehoben hat (Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726; vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612), seine Vermögenslage eine besondere Rolle.

  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
    Hierbei spielt, wie der BFH mehrfach hervorgehoben hat (Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726; vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612), seine Vermögenslage eine besondere Rolle.
  • BFH, 31.03.1982 - I B 97/81

    Ablehnung eines Antrags - Erlaß von Steuerschulden - Gefährdung der Existenz -

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
    Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang auch Unterhaltsansprüche berücksichtigt, die dem Steuerpflichtigen gegenüber dem Ehegatten oder seinen Kindern zustanden (BFH-Beschluß vom 31. März 1982 I B 97/81, BFHE 135, 410, BStBl II 1982 530; Beschluß vom 3. Oktober 1988 IV S 5/86, BFH/NV 1989, 411); derartige Ansprüche bestanden für den Kläger gegenüber seinem Sohn.
  • BFH, 03.10.1988 - IV S 5/86

    Erlass von Steuerschuld aus wirtschaftlichen Gründen bei nicht mehr

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
    Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang auch Unterhaltsansprüche berücksichtigt, die dem Steuerpflichtigen gegenüber dem Ehegatten oder seinen Kindern zustanden (BFH-Beschluß vom 31. März 1982 I B 97/81, BFHE 135, 410, BStBl II 1982 530; Beschluß vom 3. Oktober 1988 IV S 5/86, BFH/NV 1989, 411); derartige Ansprüche bestanden für den Kläger gegenüber seinem Sohn.
  • BFH, 24.11.1987 - VII R 138/84

    Ermessensentscheidung - Nachschieben von Gründen - Offenes Zollager - Widerruf

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
    Bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung hatte das FG die Tatsachen zugrunde zu legen, die zur Zeit der letzten Verwaltungsentscheidung, d. h. der Beschwerdeentscheidung, gegeben waren (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1987 VII R 138/84, BFHE 152, 289, BStBl II 1988, 364, m. w. N.).
  • BFH, 17.07.1985 - I R 172/79

    1. Säumniszuschläge entstehen ungeachtet des Verschuldens allein durch Zeitablauf

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
    Die vom Revisionskläger herangezogene BFH-Entscheidung vom 17. Juli 1985 I R 172/79 (BFHE 145, 1, BStBl II 1986, 122) steht hierzu nicht in Widerspruch.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
    In der Ablehnung lag eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, die gerichtlich nur in den durch § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gezogenen Grenzen überprüfbar ist (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 02.03.1983 - I R 192/77
    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
    Daß es bei der gerichtlichen Nachprüfung der Stundungsentscheidung auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ankomme, hat der I. Senat noch in seinem Beschluß vom 2. März 1983 I R 192/77 (nicht veröffentlicht - NV -) ausgeführt.
  • BFH, 27.01.1982 - I B 90/81
    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
    Der Begründung weiterer Rentenansprüche durch Einsatz vorhandenen Vermögens bedurfte es daher nicht; dem Steuergläubiger kann in dieser Lage der Zugriff auf dieses Vermögen nicht verweigert werden (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1982 I B 90/81, NV).
  • FG Düsseldorf, 21.02.2018 - 4 K 1144/17

    Eintreten der Haftung des Nachlasses bis zur Auseinandersetzung der Miterben

    Ein Steuerpflichtiger ist nämlich grundsätzlich gehalten, zur Begleichung seiner Abgabenschuld sämtliche verfügbaren Mittel einzusetzen und auch seine Vermögenssubstanz anzugreifen, es sei denn, dies würde den Ruin für ihn bedeuten (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 23/88, BFH/NV 1991, 430).
  • FG Baden-Württemberg, 24.08.1995 - 6 K 73/94

    Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen; Persönliche Unbilligkeit;

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  • FG Niedersachsen, 13.06.2017 - 8 K 167/16

    Erlass von Einkommensteuer 2012

    In diesem Zusammenhang hat es der BFH als brauchbare Erwägung angesehen, einem alten und nicht mehr erwerbsfähigen Steuerpflichtigen von seinem Vermögen soviel zu belassen, dass er in der Lage ist, eine Versicherung über sofort fällige Leibrentenbezüge gegen eine Einmalprämie abzuschließen, und zwar in einer Höhe, die ihm die Möglichkeit einer bescheidenen Lebensführung gestattet (BFH-Urteil vom 29. April 1981 IV R 23/78, BStBl. II 1981, 726, BFHE 133, 489; BFH-Urteil vom 27. Mai 1987 X R 41/81, BFH/NV 1987, 691; BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 23/88, BFH/NV 1991, 430).
  • BFH, 19.12.2003 - VI B 95/00

    Erlass von Steuerschulden aus persönlichen Billigkeitsgründen; PKH bei nicht

    Richtig ist, dass ein Steuerpflichtiger, der den Erlass von Steuerschulden nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) aus persönlichen Billigkeitsgründen begehrt und sich dabei auf eine finanzielle Notlage beruft, zur Begleichung seiner Schulden grundsätzlich auf alle vorhandenen Vermögenswerte zurückgreifen muss (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 23/88, BFH/NV 1991, 430, m.w.N.; Tipke/Kruse, a.a.O., § 227 AO 1977 Tz. 101).
  • BFH, 28.11.1996 - VIII B 107/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Festsetzung von

    Die Beschwerde hat nicht dargetan, inwiefern die Aussetzung im Hinblick darauf, daß Gegenstand der richterlichen Überprüfung nach § 102 FGO die Ermessensausübung der Behörde zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung war (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641, und vom 27. Februar 1991 XI R 23/88, BFH/NV 1991, 430), den materiellen Inhalt der FG-Entscheidung hätte beeinflussen können.
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.08.2004 - 1 K 336/02

    Erlass zurückgeforderter Investitionszulage; Erlass der Investitionszulage 1991

    Richtig ist, dass ein Steuerpflichtiger, der den Erlass von Steuerschulden nach § 227 AO aus persönlichen Billigkeitsgründen begehrt und sich dabei auf eine finanzielle Notlage beruft, zur Begleichung seiner Schulden grundsätzlich auf alle vorhandenen Vermögenswerte zurückgreifen muss (Urteil des BFH vom 27. Februar 1991, XI R 23/99, BFH/NV 1991, 430, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 09.01.2009 - 8 K 1470/07

    Reduzierung des Ermessens auf Null für den Erlass der Umsatzsteuer durch die

    In diesem Zusammenhang hat es der Bundesfinanzhof als brauchbare Erwägung angesehen, einem alten und nicht mehr erwerbsfähigen Steuerpflichtigen von seinem Vermögen soviel zu belassen, dass er in der Lage ist, eine Versicherung über sofort fällige Leibrentenbezüge gegen eine Einmalprämie abzuschließen, und zwar in einer Höhe, die ihm die Möglichkeit einer bescheidenen Lebensführung gestattet (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 23/88, BFH/NV 1991, 430).
  • FG Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 6 K 30/92

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Gerichtliche Überprüfung

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Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1991 - X S 1/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5567
BFH, 22.01.1991 - X S 1/91 (https://dejure.org/1991,5567)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1991 - X S 1/91 (https://dejure.org/1991,5567)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - X S 1/91 (https://dejure.org/1991,5567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 430
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides kann deshalb grundsätzlich nur derjenige beantragen, der von dem Steuerbescheid betroffen ist, d. h. derjenige, gegen den sich der Steuerbescheid richtet (z. B. BFH-Beschluß vom 22. Januar 1991 X S 1/91, BFH/NV 1991, 430).
  • FG Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 6 K 30/92

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Gerichtliche Überprüfung

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  • BFH, 19.12.2003 - VI B 95/00

    Erlass von Steuerschulden aus persönlichen Billigkeitsgründen; PKH bei nicht

    Richtig ist, dass ein Steuerpflichtiger, der den Erlass von Steuerschulden nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) aus persönlichen Billigkeitsgründen begehrt und sich dabei auf eine finanzielle Notlage beruft, zur Begleichung seiner Schulden grundsätzlich auf alle vorhandenen Vermögenswerte zurückgreifen muss (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 23/88, BFH/NV 1991, 430, m.w.N.; Tipke/Kruse, a.a.O., § 227 AO 1977 Tz. 101).
  • BFH, 10.11.1993 - I S 9/93

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO

    Aussetzung der Vollziehung eines einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheids kann nur derjenige beantragen, gegen den sich der angefochtene Feststellungsbescheid richtet oder der selbst klagebefugt ist (BFH-Beschluß vom 22. Januar 1991 X S 1/91, BFH/NV 1991, 430; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 69 Rdnr. 17).
  • BFH, 28.11.1996 - VIII B 107/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Festsetzung von

    Die Beschwerde hat nicht dargetan, inwiefern die Aussetzung im Hinblick darauf, daß Gegenstand der richterlichen Überprüfung nach § 102 FGO die Ermessensausübung der Behörde zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung war (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641, und vom 27. Februar 1991 XI R 23/88, BFH/NV 1991, 430), den materiellen Inhalt der FG-Entscheidung hätte beeinflussen können.
  • FG Sachsen, 09.01.2009 - 8 K 1470/07

    Reduzierung des Ermessens auf Null für den Erlass der Umsatzsteuer durch die

    In diesem Zusammenhang hat es der Bundesfinanzhof als brauchbare Erwägung angesehen, einem alten und nicht mehr erwerbsfähigen Steuerpflichtigen von seinem Vermögen soviel zu belassen, dass er in der Lage ist, eine Versicherung über sofort fällige Leibrentenbezüge gegen eine Einmalprämie abzuschließen, und zwar in einer Höhe, die ihm die Möglichkeit einer bescheidenen Lebensführung gestattet (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 23/88, BFH/NV 1991, 430).
  • FG Saarland, 01.03.2001 - 2 V 400/00

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 2 Satz 2 EStG

    Daher kann grundsätzlich nur derjenige die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides beantragen, gegen den sich dieser Bescheid richtet (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Januar 1991 X S 1/91, BFH/NV 1991, 430).
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Rechtsprechung
   BFH, 19.12.1990 - II B 72/90   

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https://dejure.org/1990,22068
BFH, 19.12.1990 - II B 72/90 (https://dejure.org/1990,22068)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1990 - II B 72/90 (https://dejure.org/1990,22068)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - II B 72/90 (https://dejure.org/1990,22068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 430
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.08.1987 - IX R 98/82

    Hinzugezogener/Beigeladener bei widerstreitender Steuerfestsetzung (§ 174 Abs. 5

    Auszug aus BFH, 19.12.1990 - II B 72/90
    BFH-Urteil vom 25.8.1987 IX R 98/82.
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