Rechtsprechung
BFH, 25.09.1990 - VII B 134/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen eine isolierte Kostenrechnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 470
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.05.1977 - V B 7/77
Statthaftigkeit der Beschwerde - Unanfechtbare Entscheidung - Greifbare …
Auszug aus BFH, 25.09.1990 - VII B 134/90
Das gilt auch bei einer sog. isolierten Kostenentscheidung (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 26. Mai 1977 V B 7/77, BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628, …und vom 7. Dezember 1988 I B 82/88, BFH/NV 1989, 653), wie sie hier getroffen worden ist.Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Entscheidung jegliche gesetzliche Grundlage fehlt, insbesondere, wenn eine Entscheidung dieser Art, dieses Inhalts, dieser Stelle oder auf Grund eines derartigen Verfahrens im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen ist (BFHE 122, 256).
- BFH, 30.09.1986 - VIII E 1/86
Auslegung der Formulierung dass ein prozessualer Antrag gegenstandslos sein …
Auszug aus BFH, 25.09.1990 - VII B 134/90
Derartige Mängel rechtfertigen nicht die Annahme einer greifbaren Gesetzwidrigkeit der Entscheidung (BFH, Beschluß vom 23. Januar 1987 V B 120/86, BFH/NV 1987, 259). - BFH, 23.01.1987 - V B 120/86
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung eines Finanzgerichts in …
Auszug aus BFH, 25.09.1990 - VII B 134/90
Derartige Mängel rechtfertigen nicht die Annahme einer greifbaren Gesetzwidrigkeit der Entscheidung (BFH, Beschluß vom 23. Januar 1987 V B 120/86, BFH/NV 1987, 259). - BFH, 07.12.1988 - I B 82/88
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 25.09.1990 - VII B 134/90
Das gilt auch bei einer sog. isolierten Kostenentscheidung (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 26. Mai 1977 V B 7/77, BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628, und vom 7. Dezember 1988 I B 82/88, BFH/NV 1989, 653), wie sie hier getroffen worden ist.
- BFH, 08.02.1999 - VII B 202/98
Außerordentliche Beschwerde; unstatthaftes Rechtsmittel
Es reicht allerdings nicht aus, daß sich die angefochtene Entscheidung lediglich als fehlerhaft erweist (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 13.11.1998 - VII B 203/98
Erinnerung in Kostensachen; Beschwerde
Derartige Mängel rechtfertigen die Annahme einer greifbaren Gesetzwidrigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidungen nicht (Senatsbeschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 19.12.2001 - III B 143/01
Investitionszulage - Verbleib von Wirtschaftsgütern - Wirtschaftsgut - Beschwerde …
Es reicht allerdings nicht aus, dass sich die angefochtene Entscheidung lediglich als fehlerhaft erweist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470).
- BFH, 11.10.1996 - III B 123/96
Untzulässigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde
Derartige Mängel rechtfertigen nicht die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschwerde gegen den nach § 128 Abs. 3 FGO unanfechtbaren Beschluß des FG (s. auch BFH-Beschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 26.04.1996 - III B 35/96
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine unanfechtbare Entscheidung
Derartige Mängel rechtfertigen nicht die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschwerde gegen den nach § 128 Abs. 3 FGO unanfechtbaren Beschluß des FG (s. a. BFH-Beschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 01.10.1996 - VII B 142/96
Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Vertretung
Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein solcher Ausnahmefall nur dann vorliegen, wenn nach dem Gesetz die getroffene Entscheidung nach Art, Inhalt, Zuständigkeit oder Verfahren überhaupt nicht vorgesehen ist (…BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1994 V B 16/94, BFH/NV 1995, 721, m. w. N.); dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Kostenentscheidung mit dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses inhaltlich falsch oder unzulänglich begründet ist (Senatsbeschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 22.12.1994 - V B 16/94
Zulässigkeit einer beschwerde bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit
Ob die Entscheidung inhaltlich falsch ist oder sogar unzulänglich begründet wäre, spielt für die Frage der sog. greifbaren Gesetzwidrigkeit der Entscheidung keine Rolle (vgl. BFH-Beschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470, m. w. N.). - BFH, 22.02.1994 - VI B 143/93
Zulässigkeit einer Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten
Soweit die isolierte Kostenentscheidung ausnahmsweise bei greifbarer Gesetzwidrigkeit anfechtbar ist, d.h. wenn der Entscheidung jegliche gesetzliche Grundlage fehlt, insbesondere, wenn eine Entscheidung dieser Art, dieses Inhalts, dieser Stelle oder aufgrund eines derartigen Verfahrens im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470), liegen derartige Voraussetzungen im Streitfall nicht vor.
Rechtsprechung
BFH, 28.01.1991 - III B 540/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Verstoß gegen den Vertretungszwang
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 470
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 13.11.1998 - VII B 203/98
Erinnerung in Kostensachen; Beschwerde
Derartige Mängel rechtfertigen die Annahme einer greifbaren Gesetzwidrigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidungen nicht (Senatsbeschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 19.12.2001 - III B 143/01
Investitionszulage - Verbleib von Wirtschaftsgütern - Wirtschaftsgut - Beschwerde …
Es reicht allerdings nicht aus, dass sich die angefochtene Entscheidung lediglich als fehlerhaft erweist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 25.01.1999 - III B 59/98
Postulationsfähigkeit; Mandatsniederlegung
Für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde besteht vor dem Bundesfinanzhof (BFH) Vertretungszwang (vgl. Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG--; BFH-Beschluß vom 28. Januar 1991 III B 540/90, BFH/NV 1991, 470).
- BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94
Statthaftigkeit einer Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten
Da sich der Beschwerdeführer zunächst nach seiner ausdrücklichen Bekundung ausschließlich gegen die Kostenfolge gewandt hat, handelt es sich bei seiner Beschwerde nicht um eine (grundsätzlich zulässige) Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme, sondern um eine nicht statthafte Kostenbeschwerde (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Februar 1991 IX B 176/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 15.07.1999 - III B 27/99
Einstweilige Anordnung; NZB
Die fehlende Postulationsfähigkeit des Antragstellers ist hierdurch nicht beseitigt (Beschluß des erkennenden Senats vom 28. Januar 1991 III B 540/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 15.07.1999 - III B 27/98 Die fehlende Postulationsfähigkeit des Antragstellers ist hierdurch nicht beseitigt (Beschluß des erkennenden Senats vom 28. Januar 1991 III B 540/90, BFH/NV 1991, 470).
- BFH, 11.10.1996 - III B 123/96
Untzulässigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde
Derartige Mängel rechtfertigen nicht die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschwerde gegen den nach § 128 Abs. 3 FGO unanfechtbaren Beschluß des FG (s. auch BFH-Beschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 26.04.1996 - III B 35/96
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine unanfechtbare Entscheidung
Derartige Mängel rechtfertigen nicht die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschwerde gegen den nach § 128 Abs. 3 FGO unanfechtbaren Beschluß des FG (s. a. BFH-Beschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 01.10.1996 - VII B 142/96
Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Vertretung
Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein solcher Ausnahmefall nur dann vorliegen, wenn nach dem Gesetz die getroffene Entscheidung nach Art, Inhalt, Zuständigkeit oder Verfahren überhaupt nicht vorgesehen ist (…BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1994 V B 16/94, BFH/NV 1995, 721, m. w. N.); dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Kostenentscheidung mit dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses inhaltlich falsch oder unzulänglich begründet ist (Senatsbeschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470).
Rechtsprechung
BFH, 21.02.1991 - IX B 176/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer Beschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 470
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.01.1987 - VIII B 46/86
Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluß wegen Unwirksamkeit einer …
Auszug aus BFH, 21.02.1991 - IX B 176/90
Bei dieser Sachlage ist für eine Umdeutung der Beschwerdeschrift in eine Anregung an das FG, das Verfahren fortzusetzen, kein Raum (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22. Januar 1987 VIII B 46/86, BFH/NV 1987, 524, für den Fall der Beschwerdeeinlegung ohne Begründung).
- BFH, 10.08.2000 - III B 62/00
Kostenbeschwerde: Statthaftigkeit - Abgrenzung zur Beschwerde gegen …
Da sich die Beschwerde ausschließlich gegen die Kostenfolge wendet, handelt es sich bei der Beschwerde nicht um eine (grundsätzlich zulässige) Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme, sondern um eine nicht statthafte Kostenbeschwerde (BFH-Beschluss vom 21. Februar 1991 IX B 176/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 31.05.2000 - I B 12/00
Rücknahme einer Beschwerde
Ausreichend ist aber, dass sich der Beschwerdeführer wie vorliegend gegen die gesetzliche Kostenfolge wendet (BFH-Beschluss vom 21. Februar 1991 IX B 176/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94
Statthaftigkeit einer Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten
Da sich der Beschwerdeführer zunächst nach seiner ausdrücklichen Bekundung ausschließlich gegen die Kostenfolge gewandt hat, handelt es sich bei seiner Beschwerde nicht um eine (grundsätzlich zulässige) Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme, sondern um eine nicht statthafte Kostenbeschwerde (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Februar 1991 IX B 176/90, BFH/NV 1991, 470).
Rechtsprechung
BFH, 18.09.1990 - VII B 156/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 470
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.04.1989 - III S 7/88
Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsmittelinstanz bei fehlender …
Auszug aus BFH, 18.09.1990 - VII B 156/90
Da es verspätet - nicht innerhalb der Beschwerdefrist - eingereicht worden ist, könnte dem Antragsteller die Einlegung der Beschwerde durch eine vertretungsberechtigte Person auch nicht durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht werden (vgl. BFH-Beschluß vom 3. April 1989 III S 7/88, BFH/NV 1990, 258 mit Nachweisen).