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   BFH, 17.10.1990 - II R 85/88   

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https://dejure.org/1990,7897
BFH, 17.10.1990 - II R 85/88 (https://dejure.org/1990,7897)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1990 - II R 85/88 (https://dejure.org/1990,7897)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - II R 85/88 (https://dejure.org/1990,7897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Grunderwerbsteuervergünstigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (GrEStEigWoG)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.02.1981 - II R 131/80

    Zur Frage der ununterbrochenen Eigennutzung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - II R 85/88
    Es hätte nicht genügt, wenn das Haus während der Fünfjahresfrist in kürzeren Zeitabschnitten als einem Jahr bewohnt worden wäre, selbst wenn sich während der Fünfjahresfrist eine Gesamtwohndauer von mehr als einem Jahr ergeben hätte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Februar 1981 II R 131/80, BFHE 132, 490, BStBl II 1981, 330).

    Im Urteil in BFHE 132, 490, BStBl II 1981, 330 hat der erkennende Senat diesen tatsächlichen Vorgang dahingehend beschrieben, daß eine Wohnung dann bewohnt werde, wenn der Inhaber (oder die sonst berechtigte Person) in ihr sein Heim habe.

    Denn in einem solchen Fall dient das Haus, für das die Steuerbegünstigung begehrt wird, während seiner Abwesenheit nicht als Heim und kommt ein Bewohnen des Hauses als tatsächlicher Vorgang, wie ihn der Senat im Urteil in BFHE 132, 490, BStBl II 1981, 330 mit dem Merkmal der Rückkehr in kürzeren Zeitabständen gekennzeichnet hat, ohnehin nicht in Betracht.

  • BFH, 29.10.1980 - II R 5/79

    Steuerbefreiung nach dem GrEStEigWoG trotz Belegenheit des Grundstücks in einem

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - II R 85/88
    Zum anderen war der Formulierung des Gesetzes zu entnehmen, daß das Einfamilienhaus während des Einjahreszeitraums von ein und derselben Person (BFH-Urteil vom 15. November 1988 II R 187/85, BFHE 155, 175, BStBl II 1989, 158) bewohnt werden mußte; die Wohnung mußte zu Wohnzwecken (der im Gesetz näher bezeichneten Personen) genutzt werden, wobei das "Bewohnen" als ein tatsächlicher Vorgang weder von der bauordnungsrechtlichen noch von der melderechtlichen Lage abhängig war (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1980 II R 5/79, BFHE 131, 541, BStBl II 1981, 41; Beschluß vom 18. März 1986 II S 2/86, BFH/NV 1987, 533).
  • BFH, 15.11.1988 - II R 187/85

    Eigentumswohnung - Ununterbrochen bewohnt - Zusammenrechnen von Nutzungszeiten

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - II R 85/88
    Zum anderen war der Formulierung des Gesetzes zu entnehmen, daß das Einfamilienhaus während des Einjahreszeitraums von ein und derselben Person (BFH-Urteil vom 15. November 1988 II R 187/85, BFHE 155, 175, BStBl II 1989, 158) bewohnt werden mußte; die Wohnung mußte zu Wohnzwecken (der im Gesetz näher bezeichneten Personen) genutzt werden, wobei das "Bewohnen" als ein tatsächlicher Vorgang weder von der bauordnungsrechtlichen noch von der melderechtlichen Lage abhängig war (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1980 II R 5/79, BFHE 131, 541, BStBl II 1981, 41; Beschluß vom 18. März 1986 II S 2/86, BFH/NV 1987, 533).
  • BFH, 18.03.1986 - II S 2/86

    Befreiung des Erwerbs eines Grundstücks mit einem Zweifamilienhaus von der

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - II R 85/88
    Zum anderen war der Formulierung des Gesetzes zu entnehmen, daß das Einfamilienhaus während des Einjahreszeitraums von ein und derselben Person (BFH-Urteil vom 15. November 1988 II R 187/85, BFHE 155, 175, BStBl II 1989, 158) bewohnt werden mußte; die Wohnung mußte zu Wohnzwecken (der im Gesetz näher bezeichneten Personen) genutzt werden, wobei das "Bewohnen" als ein tatsächlicher Vorgang weder von der bauordnungsrechtlichen noch von der melderechtlichen Lage abhängig war (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1980 II R 5/79, BFHE 131, 541, BStBl II 1981, 41; Beschluß vom 18. März 1986 II S 2/86, BFH/NV 1987, 533).
  • FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der steuerneutralen Übertragungsmöglichkeit

    Im Übrigen kommt eine Wertminderung eines belasteten Grundstücks auch nur dann in Betracht, wenn in der Bilanz des Eigentümers des belasteten Grundstücks keine schuldrechtliche Verpflichtung ausgewiesen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22.04.1998 IV B 107/97 BStBl II 1997, 162; BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226, 84, BFH/NV 1991, 558 zu der vergleichbaren Problematik der Bildung einer Rückstellung bei zu erwartender Inanspruchnahme aus einer Grundschuld).
  • BFH, 27.05.1992 - II R 78/89

    Grunderwerbssteuerrechtliche Ausnahme nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr.3 Gesetz zur

    Bewohnt wird eine Wohnung stets dann, wenn der Inhaber in ihr sein Heim hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1990 II R 85/88, BFH/NV 1991, 558 und vom 11.Februar 1981 II R 131/80, BFHE 132, 490, BStBl II1981, 330).
  • BFH, 13.10.1993 - II R 12/91

    Voraussetzungen für das "Bewohnen" eines Einfamilienhauses

    Bewohnt wird ein Einfamilienhaus stets dann, wenn der Inhaber (oder die sonst berechtigte Person) in ihr sein Heim hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Oktober 1990 II R 85/88, BFH/NV 1991, 558, und vom 11. Februar 1981 II R 131/80, BFHE 132, 490, BStBl II 1981, 330).
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