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   BFH, 27.09.1991 - V B 78/91   

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https://dejure.org/1991,7963
BFH, 27.09.1991 - V B 78/91 (https://dejure.org/1991,7963)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1991 - V B 78/91 (https://dejure.org/1991,7963)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1991 - V B 78/91 (https://dejure.org/1991,7963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der wirtschaftlichen und organisatorische Eingliederung einer vermögenslosen Organgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 346
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.01.1988 - V B 115/87

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 27.09.1991 - V B 78/91
    Gegen die Annahme einer Organschaft i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1980), wie sie durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt wird (vgl. Beschluß vom 14. Januar 1988 V B 115/87, BFH/NV 1988, 471) wendet sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht.
  • BFH, 09.12.1993 - V R 108/91

    Aufgelöste GmbH kann auch nach Löschung im Handelsregister Unternehmer sein

    Die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft einer GmbH ist weder von ihrem Vermögensstand noch von ihrer Eintragung im Handelsregister abhängig (vgl. für eine vermögenslose nach § 1 LöschG, § 107 KO im Handelsregister gelöschte GmbH FG Münster, Urteil vom 31. Januar 1991 5 K 3761/88 U, UR 1992, 378, und allgemein zur steuerlichen Rechtsfähigkeit einer im Handelsregister gelöschten GmbH BFH-Urteil vom 26. März 1980 I R 111/79, BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587).
  • BFH, 28.09.2007 - V B 213/06

    Keine Beendigung einer Organschaft bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des

    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, ob die umsatzsteuerrechtliche Organschaft bereits zu dem Zeitpunkt endet, in dem die Organgesellschaft in eine strafrechtlich relevante Krise gerät, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Organgesellschaft mangels Masse abgewiesen wird, ist nicht klärungsbedürftig, sondern nach dem Senatsbeschluss vom 27. September 1991 V B 78/91 (BFH/NV 1992, 346) zu verneinen.
  • BFH, 19.10.1995 - V R 128/93

    Unternehmereigenschaft bei Eingliederung einer juristischen Person in ein

    Durch die Vermögenslosigkeit der Organgesellschaft wird die Organschaft nicht beendet (BFH-Beschluß vom 27. September 1991 V B 78/91, BFH/NV 1992, 346).
  • BFH, 18.05.1995 - V R 46/94
    Insoweit stehen die Grundsätze des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 27. September 1991 V B 78/91 (BFH/NV 1992, 346), nach denen die Vermögenslosigkeit der Organgesellschaft die rechtliche Stellung des Organträgers nicht beeinträchtigt und deshalb die Organschaft noch nicht beendet, der Entscheidung des FG nicht entgegen.
  • FG Hessen, 12.01.2007 - 6 K 152/03

    Zur Frage, ob eine Organschaft schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens im

    Die Organschaft wird somit nicht durch eine Krise oder die Überschuldung der Organgesellschaft beendet (BFH Beschluss vom 27.9.1991 V B 78/91, BFH/NV 1992, 346).
  • FG Hessen, 12.01.2007 - 6 K 3314/03

    Organschaft

    Die Organschaft wird somit nicht durch eine Krise oder die Überschuldung der Organgesellschaft beendet (BFH Beschluss vom 27.9.1991 V B 78/91, BFH/NV 1992, 346).
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