Weitere Entscheidungen unten: BFH, 02.07.1991 | BFH, 31.05.1991

Rechtsprechung
   BFH, 31.05.1991 - V S 1/91   

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https://dejure.org/1991,15346
BFH, 31.05.1991 - V S 1/91 (https://dejure.org/1991,15346)
BFH, Entscheidung vom 31.05.1991 - V S 1/91 (https://dejure.org/1991,15346)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 1991 - V S 1/91 (https://dejure.org/1991,15346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehung eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten in der Sache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 09.05.1996 - X B 188/95

    Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation

    Allerdings kann die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Schätzung hätten einfließen müssen, verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt (BFH-Beschluß vom 31. Mai 1991 V S 1/91, BFH/NV 1992, 119) oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) unberücksichtigt läßt.
  • BFH, 25.06.1999 - V B 165/98

    Vorsteuerabzug; Trabrennverein; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Allerdings kann die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Schätzung hätten einfließen müssen, verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt (BFH-Beschluß vom 31. Mai 1991 V S 1/91, BFH/NV 1992, 119) oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) unberücksichtigt läßt.
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   BFH, 02.07.1991 - III R 228/90   

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https://dejure.org/1991,21490
BFH, 02.07.1991 - III R 228/90 (https://dejure.org/1991,21490)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1991 - III R 228/90 (https://dejure.org/1991,21490)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - III R 228/90 (https://dejure.org/1991,21490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.1982 - I R 135/80

    Direktversicherung - Familienangehörige - Altersversorgung

    Auszug aus BFH, 02.07.1991 - III R 228/90
    Ferner sei die Vorinstanz auch von den Urteilen des Bundesfinanzhofs - BFH - ("vgl. BFH BStBl II 1983, 405 sowie BFH BStBl II 83, 173, BFH BStBl II 1990, 429, 636") abgewichen.
  • BFH, 24.11.1982 - I R 42/80

    Direktversicherung - Ehegatte - Personengesellschaft - Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 02.07.1991 - III R 228/90
    Ferner sei die Vorinstanz auch von den Urteilen des Bundesfinanzhofs - BFH - ("vgl. BFH BStBl II 1983, 405 sowie BFH BStBl II 83, 173, BFH BStBl II 1990, 429, 636") abgewichen.
  • BFH, 07.02.1990 - X R 14/86

    Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überweisung des

    Auszug aus BFH, 02.07.1991 - III R 228/90
    Ferner sei die Vorinstanz auch von den Urteilen des Bundesfinanzhofs - BFH - ("vgl. BFH BStBl II 1983, 405 sowie BFH BStBl II 83, 173, BFH BStBl II 1990, 429, 636") abgewichen.
  • BFH, 28.04.1989 - III R 55/88

    Zulassungsfreiheit der Revision bei Rüge der Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus BFH, 02.07.1991 - III R 228/90
    Der Kläger hätte dafür unter Angabe konkreter Tatsachen geltend machen müssen, das FG habe seine Entscheidung überhaupt nicht oder hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes (z. B. der Abschreibung des Lager-Überdaches) nicht mit Gründen versehen (s. dazu Beschluß des erkennenden Senats vom 28. April 1989 III R 55-58/88, BFH/NV 1990, 113).
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   BFH, 31.05.1991 - V B 20/91   

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https://dejure.org/1991,21183
BFH, 31.05.1991 - V B 20/91 (https://dejure.org/1991,21183)
BFH, Entscheidung vom 31.05.1991 - V B 20/91 (https://dejure.org/1991,21183)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 1991 - V B 20/91 (https://dejure.org/1991,21183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz -

    Auszug aus BFH, 31.05.1991 - V B 20/91
    Bezüglich des übrigen Streitwerts ist der Senat durch das mittlerweile rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts (FG) daran gehindert festzustellen, daß die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838).
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